Im Jahr 2003 war die Rechtslage aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts eindeutig: Die Anfrage, für eine rechtshistorische Publikation über das legendäre „Lüth-Urteil“ aus dem Jahr 1958 Einsicht in die Voten des Gerichts nehmen zu können, wurde kurz, eindeutig und vor allem für immer abgelehnt: Die Voten, antwortete das Gericht, sind
„Tagungsbericht: Symposium des Bundesarchivs zur analogen und digitalen Überlieferung der Obersten Gerichte des Bundes – 24.-26. April 2023 in Koblenz“ weiterlesen