Vor kurzem hat bekanntlich Angela Merkel nach 16 Jahren das Bundeskanzleramt verlassen. Als Merkels Vorvorgänger Helmut Kohl seine Amtszeit beendete, hatte es die berüchtigten „Bundeslöschtage“ gegeben, die Übergabe von amtlichen Unterlagen an ein Parteiarchiv und die Entstehung jenes umstrittenen Privat„archivs“, das aktuell unter der Verfügungsgewalt der Witwe von Helmut Kohl steht.
Wie werden die archivrechtlichen Vorgaben diesmal beachtet? § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz legt eine umfassende Anbietungspflicht auch des Bundeskanzleramts fest, aber wie ist die Praxis?
Vier Fragen an den Pressesprecher des Bundesarchivs, Herrn Dr. Tobias Herrmann: