Im Jahr 2003 war die Rechtslage aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts eindeutig: Die Anfrage, für eine rechtshistorische Publikation über das legendäre „Lüth-Urteil“ aus dem Jahr 1958 Einsicht in die Voten des Gerichts nehmen zu können, wurde kurz, eindeutig und vor allem für immer abgelehnt: Die Voten, antwortete das Gericht, sind
„Tagungsbericht: Symposium des Bundesarchivs zur analogen und digitalen Überlieferung der Obersten Gerichte des Bundes – 24.-26. April 2023 in Koblenz“ weiterlesenSchlagwort: Bundesarchiv
Die Archivierung von Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt – ein Zwischenstand zum Ende der Amtszeit von Angela Merkel
Vor kurzem hat bekanntlich Angela Merkel nach 16 Jahren das Bundeskanzleramt verlassen. Als Merkels Vorvorgänger Helmut Kohl seine Amtszeit beendete, hatte es die berüchtigten „Bundeslöschtage“ gegeben, die Übergabe von amtlichen Unterlagen an ein Parteiarchiv und die Entstehung jenes umstrittenen Privat„archivs“, das aktuell unter der Verfügungsgewalt der Witwe von Helmut Kohl steht.
Wie werden die archivrechtlichen Vorgaben diesmal beachtet? § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz legt eine umfassende Anbietungspflicht auch des Bundeskanzleramts fest, aber wie ist die Praxis?
Vier Fragen an den Pressesprecher des Bundesarchivs, Herrn Dr. Tobias Herrmann:
100 Jahre Bundesarchiv?
Anmerkungen zu einem Grußwort bei der Tagung „100 Jahre Reichsarchiv“ und zum Tagungsbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Ein Beitrag von Prof. Dr. Thomas Henne
Grußworte aus der Politik zieren eine wissenschaftliche Tagung, auch wenn der Inhalt dieser Grußworte häufig wenig wahrgenommen wird. Anders war es, als bei der Tagung „100 Jahre Reichsarchiv“[1] Kulturstaatsministerin Grütters dem Bundesarchiv Glückwünsche zu seinem – kein Tippfehler – 100jährigen Bestehen übermittelte. Ein Glückwunsch, der unter den Anwesenden gemäß einem FAZ-Bericht „nicht nur Heiterkeit auslöste“.
Nehmen wir also die These der Kulturstaatsministerin ernst. So verfährt auch Andreas Kilb in seinem Text für die FAZ,[2] doch die dortigen Ausführungen zur juristischen Lage sind an den entscheidenden Stellen jedenfalls dann unzutreffend, wenn man im Hinblick auf das Verhältnis des Deutschen Reiches zur Bundesrepublik den Thesen der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) folgt.[3] Es gibt viele und divergierende Theorien zur Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland, doch die jahrzehntelange Rechtspraxis war durchgängig im Einklang mit der Judikatur des BVerfG. Entscheidend ist insoweit der folgende Satz aus einer BVerfG-Entscheidung aus dem Jahr 1987:
„Es war die politische Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen (‚westdeutschen‘) Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz als Reorganisation eines Teilbereichs des deutschen Staates – seiner Staatsgewalt, seines Staatsgebiets, seines Staatsvolkes – zu begreifen.“[4]
1973 hatte das Gericht formuliert:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“[5]
Hingegen schreibt der FAZ-Autor:
„Das Reichsarchiv „bestand nur bis zum Untergang des ‚Dritten Reiches‘“ im Mai 1945“.
Kommentar:
- Da der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ (teil-)identisch mit dem Deutschen Reich ist, endeten im Mai 1945 weder das Deutsche Reich noch das Reichsarchiv. Nur konnte das Deutsche Reich seine Staatsgewalt nicht mehr ausüben, und auch das Reichsarchiv als Institution des Deutschen Reichs verfügte über keine Hoheitsgewalt mehr. Das Reichsarchiv bestand aber noch und setzte – institutionell gesehen – seine Arbeit unter dem Namen „Bundesarchiv“ fort.
Der FAZ-Autor fährt fort: „100 Jahre Bundesarchiv?“ weiterlesen