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Wie die Archivschule nach Marburg kam II

(… diesmal nur mit getippten Quellen)

Die Akte Bauermann

Bekanntlich gab es im Sommer 1946 Bestrebungen zur Einrichtung einer Archivschule in Münster. Im Juni hatten sich in Bünde bei Herford Archivare aus der britischen Besatzungszone getroffen und einen Beirat für das Archivwesen gegründet. Anwesend waren für die Besatzungsmächte auch die Offiziere Cecil A. Meekings (Engländer) und Lester K. Born (Amerikaner, beide übrigens Mediävisten). Beide unterstützten die Gründung einer Archivschule. „Wie die Archivschule nach Marburg kam II“ weiterlesen

Wie die Archivschule nach Marburg kam I

Gutbiers Leihschein

Der erste Hinweis ist ein Entnahmezettel: Der Marburger Archivar Ewald Gutbier hielt am 24. November 1945 fest, dass er „1 Exemplar der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter des gehobenen mittleren Archivdienstes in den Preußischen Staatsarchiven entnommen“ und an den Ministerpräsidenten in Wiesbaden geschickt habe (HStAM 156e Nr. 649). Dies ist ein erstes Indiz, dass man in Hessen Größeres vorhatte in Sachen Archivarsausbildung.

Was plante man in Wiesbaden? Eine Online-Recherche im Bestand „Wie die Archivschule nach Marburg kam I“ weiterlesen

100 Jahre Bundesarchiv?

Anmerkungen zu einem Grußwort bei der Tagung „100 Jahre Reichsarchiv“ und zum Tagungsbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Ein Beitrag von Prof. Dr. Thomas Henne

Grußworte aus der Politik zieren eine wissenschaftliche Tagung, auch wenn der Inhalt dieser Grußworte häufig wenig wahrgenommen wird. Anders war es, als bei der Tagung „100 Jahre Reichsarchiv“[1] Kulturstaatsministerin Grütters dem Bundesarchiv Glückwünsche zu seinem – kein Tippfehler – 100jährigen Bestehen übermittelte. Ein Glückwunsch, der unter den Anwesenden gemäß einem FAZ-Bericht „nicht nur Heiterkeit auslöste“.

Nehmen wir also die These der Kulturstaatsministerin ernst. So verfährt auch Andreas Kilb in seinem Text für die FAZ,[2] doch die dortigen Ausführungen zur juristischen Lage sind an den entscheidenden Stellen jedenfalls dann unzutreffend, wenn man im Hinblick auf das Verhältnis des Deutschen Reiches zur Bundesrepublik den Thesen der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) folgt.[3] Es gibt viele und divergierende Theorien zur Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland, doch die jahrzehntelange Rechtspraxis war durchgängig im Einklang mit der Judikatur des BVerfG. Entscheidend ist insoweit der folgende Satz aus einer BVerfG-Entscheidung aus dem Jahr 1987:

„Es war die politische Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen (‚westdeutschen‘) Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz als Reorganisation eines Teilbereichs des deutschen Staates – seiner Staatsgewalt, seines Staatsgebiets, seines Staatsvolkes – zu begreifen.“[4]

1973 hatte das Gericht formuliert:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“[5]

Hingegen schreibt der FAZ-Autor:

„Das Reichsarchiv „bestand nur bis zum Untergang des ‚Dritten Reiches‘“ im Mai 1945“.

Kommentar:

  • Da der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ (teil-)identisch mit dem Deutschen Reich ist, endeten im Mai 1945 weder das Deutsche Reich noch das Reichsarchiv. Nur konnte das Deutsche Reich seine Staatsgewalt nicht mehr ausüben, und auch das Reichsarchiv als Institution des Deutschen Reichs verfügte über keine Hoheitsgewalt mehr. Das Reichsarchiv bestand aber noch und setzte – institutionell gesehen – seine Arbeit unter dem Namen „Bundesarchiv“ fort.

Der FAZ-Autor fährt fort: „100 Jahre Bundesarchiv?“ weiterlesen