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Datenschutz und Anbietungspflicht gemäß dem Bundesarchivgesetz

Der folgende Text ist die überarbeitete Version eines Vortrags, den der Verf. auf Einladung von Frau Dr. Maria v. Loewenich am 12. Juni 2024 im Bundesarchiv, Standort Berlin, beim Informationsforum „Datenschutz und die Anbietung und Abgabe von Unterlagen an das Bundesarchiv“ gehalten hat; die Vortragsform ist teilweise beibehalten. An der Veranstaltung haben rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden teilgenommen. Ergänzend zu meinem Vortrag sprach Klaus Faßbender (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)) über „Löschungsgebote und der archivische Vorbehalt in der DSGVO“; außerdem haben anschließend Dr. Thekla Kleindienst, Rainer Jacobs / Dr. Jan Ludwig und Dr. Regina Pawelletz für das Bundesarchiv über die Praxis der Abgabe von Unterlagen an das Bundesarchiv und den Zugang zu Archivgut in der Praxis berichtet.

vlnr.: Rainer Jacobs, Dr. Thekla Kleindienst, Prof. Dr. Thomas Henne, Dr. Regina Pawelletz, Barbara Limberg

Der Vortrag zielte gemäß dem Zweck der Veranstaltung auf bundesrechtliche Rechtsfragen; viele Thesen und Themen sind aber auch für den Geltungsbereich von Landesarchivgesetzen relevant.

Dem 58. Wiss. Lehrgang der Archivschule Marburg danke ich für Anregungen zu einer früheren Fassung dieses Vortrags; Frau Dr. Isabel Taylor, MAS (Universitätsarchiv Hamburg) für ertragreiche Diskussionen zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Archive sind eine der zentralen Gedächtnisinstitutionen[1] – und es sind Archive, die in einem demokratischen Rechtsstaat für die unverzichtbare Transparenz des Verwaltungshandelns[2] sorgen. Die Vollständigkeit der Überlieferung ist zudem, wie es der Präsident des Bundesarchivs ausdrückt, ein „Bollwerk gegen Geschichtsfälschung“[3] – und dafür brauchen die Archive unbedingt die Hilfe der Ausgangsbehörden. Das ist nicht nur eine Einleitung für eine Sonntagsrede, sondern an jedem Wochentag genauso zentral.

Im Folgenden werden vier zentrale Themen rund um den Datenschutz und die Anbietungspflicht nach dem Bundesarchivgesetz (im Folgenden: BArchG) vertieft.

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Tagungsbericht: Symposium des Bundesarchivs zur analogen und digitalen Überlieferung der Obersten Gerichte des Bundes – 24.-26. April 2023 in Koblenz

Im Jahr 2003 war die Rechtslage aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts eindeutig: Die Anfrage, für eine rechtshistorische Publikation über das legendäre „Lüth-Urteil“ aus dem Jahr 1958 Einsicht in die Voten des Gerichts nehmen zu können, wurde kurz, eindeutig und vor allem für immer abgelehnt: Die Voten, antwortete das Gericht, sind

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Museolog*innen als Archivar*innen? Ein Beitrag des 60. Fachhochschullehrgangs zur Debatte um die Stelle des Stadtarchivars in Olpe

Anfang des Jahres 2023 wurde das Vorhaben der Stadt Olpe bekannt, die Stelle des Stadtarchivars im Jahr 2024 nicht nachzubesetzen. Das führte zu einem viel diskutierten „Offenen Brief“, der viele Argumente gegen dieses Vorhaben aufführt und unter anderem von der Leiterin der Archivschule Marburg, Dr. Irmgard Christa Becker, unterzeichnet wurde. Einen weiteren Aspekt betonen die Teilnehmer.innen des 60. Fachhochschullehrgangs: „Museolog*innen als Archivar*innen? Ein Beitrag des 60. Fachhochschullehrgangs zur Debatte um die Stelle des Stadtarchivars in Olpe“ weiterlesen

Tagungsbericht: Alte und neue Kontexte der Erschließung

 

26. Archivwissenschaftliches Kolloquium der Archivschule Marburg

am 20./21. Juni 2022

Erschließung ist nicht nur der Schlüssel zu allem, sondern befindet sich auch im Wandel: durch neue Nutzungsanforderungen im digitalen Umfeld, aufgrund der Frage nach dem Einsatz automatisierter Verfahren und als Folge der Frage nach der Partizipation von Bürger.innen. Deshalb widmete sich das diesjährige Kolloquium der Archivschule diesem Thema – coronabedingt in einer Hybridveranstaltung mit insgesamt rund 300 Teilnehmer.innen, die in den virtuellen und physischen Räumlichkeiten der Archivschule stattfand. Begleitend wurde die Veranstaltung auf Twitter kommentiert.

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Die Archivierung von Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt – ein Zwischenstand zum Ende der Amtszeit von Angela Merkel

Vor kurzem hat bekanntlich Angela Merkel nach 16 Jahren das Bundeskanzleramt verlassen. Als Merkels Vorvorgänger Helmut Kohl seine Amtszeit beendete, hatte es die berüchtigten „Bundeslöschtage“ gegeben, die Übergabe von amtlichen Unterlagen an ein Parteiarchiv und die Entstehung jenes umstrittenen Privat„archivs“, das aktuell unter der Verfügungsgewalt der Witwe von Helmut Kohl steht.

Wie werden die archivrechtlichen Vorgaben diesmal beachtet? § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz legt eine umfassende Anbietungspflicht auch des Bundeskanzleramts fest, aber wie ist die Praxis?

Vier Fragen an den Pressesprecher des Bundesarchivs, Herrn Dr. Tobias Herrmann:

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Gleich- oder nachrangig? Die Auswertung von Archivgut als Aufgabe von Archiven – die gesetzlichen Vorgaben

Was sind die archivischen Kernaufgaben? Eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA), Ralf Jacob, hat kürzlich eine Kontroverse ausgelöst. Ist die eigene Auswertung des Archivgutes eine zu anderen Aufgaben gleichrangige facharchivarische Tätigkeit öffentlicher Archive? „Gleich- oder nachrangig? Die Auswertung von Archivgut als Aufgabe von Archiven – die gesetzlichen Vorgaben“ weiterlesen

Was ist eine archivrechtliche „Schutzfrist“? (Teil 1)

Die Frage ist nur auf den ersten Blick banal. In der vielfältigen Literatur zu archivrechtlichen Schutzfristen ist der Anwendungsbezug ganz dominierend: Das verwickelte System von Ausnahmen und Rückausnahmen soll durch Erläuterungen der Einzelschritte handhabbar gemacht werden. Es wird also mit dem System gearbeitet, ohne vorab zu klären, auf welcher Grundlage es überhaupt ruht.

Der folgende Text versucht, diesen ersten Schritt zu gehen – und es wird sich zeigen, dass sich dadurch letztlich manches vereinfacht. Aber auch manche Sicherheiten der „Schutzfristenmathematik“ trügerisch werden.

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100 Jahre Bundesarchiv?

Anmerkungen zu einem Grußwort bei der Tagung „100 Jahre Reichsarchiv“ und zum Tagungsbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Ein Beitrag von Prof. Dr. Thomas Henne

Grußworte aus der Politik zieren eine wissenschaftliche Tagung, auch wenn der Inhalt dieser Grußworte häufig wenig wahrgenommen wird. Anders war es, als bei der Tagung „100 Jahre Reichsarchiv“[1] Kulturstaatsministerin Grütters dem Bundesarchiv Glückwünsche zu seinem – kein Tippfehler – 100jährigen Bestehen übermittelte. Ein Glückwunsch, der unter den Anwesenden gemäß einem FAZ-Bericht „nicht nur Heiterkeit auslöste“.

Nehmen wir also die These der Kulturstaatsministerin ernst. So verfährt auch Andreas Kilb in seinem Text für die FAZ,[2] doch die dortigen Ausführungen zur juristischen Lage sind an den entscheidenden Stellen jedenfalls dann unzutreffend, wenn man im Hinblick auf das Verhältnis des Deutschen Reiches zur Bundesrepublik den Thesen der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) folgt.[3] Es gibt viele und divergierende Theorien zur Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland, doch die jahrzehntelange Rechtspraxis war durchgängig im Einklang mit der Judikatur des BVerfG. Entscheidend ist insoweit der folgende Satz aus einer BVerfG-Entscheidung aus dem Jahr 1987:

„Es war die politische Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen (‚westdeutschen‘) Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz als Reorganisation eines Teilbereichs des deutschen Staates – seiner Staatsgewalt, seines Staatsgebiets, seines Staatsvolkes – zu begreifen.“[4]

1973 hatte das Gericht formuliert:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“[5]

Hingegen schreibt der FAZ-Autor:

„Das Reichsarchiv „bestand nur bis zum Untergang des ‚Dritten Reiches‘“ im Mai 1945“.

Kommentar:

  • Da der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ (teil-)identisch mit dem Deutschen Reich ist, endeten im Mai 1945 weder das Deutsche Reich noch das Reichsarchiv. Nur konnte das Deutsche Reich seine Staatsgewalt nicht mehr ausüben, und auch das Reichsarchiv als Institution des Deutschen Reichs verfügte über keine Hoheitsgewalt mehr. Das Reichsarchiv bestand aber noch und setzte – institutionell gesehen – seine Arbeit unter dem Namen „Bundesarchiv“ fort.

Der FAZ-Autor fährt fort: „100 Jahre Bundesarchiv?“ weiterlesen