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Wie die Archivschule nach Marburg kam VII

Das Treffen in Wiesbaden

Noch vor dem Treffen in Bünde, am 7. Dezember 1946, hatte Georg Sante in einem Memorandum für den Chef der MFA&A-Sektion der US-Militärregierung für Hessen  Theodore A. Heinrich Stellung zu den Planungen aus der britischen Zone genommen (National Archives, image 41). In der amerikanischen Besatzungszone war unterdessen ein anderes Problem virulent geworden. Man hatte ja schon eine Archivschule, nämlich die in München. Und aus München kamen Schreiben, die entschieden auf einer Weiterführung der dortigen Ausbildung beharrten. Berlin, München, Münster, Marburg – wie sollte es weitergehen? Das hessische Kultusministerium lud zu einem Treffen im Staatsarchiv Wiesbaden am 10. Dezember ein. 

Allzu viele Archivare nahmen an dem Treffen gar nicht teil, siehe oben. Vielleicht ein Vorteil, denn so sprachen nicht so viele mit. Bei diesem Treffen in Wiesbaden wurden die Weichen gestellt. Das Protokoll findet sich in der Überlieferung in Washington (National Archives, images 43-46). Ludwig Dehio plädierte für die „Wiedereröffnung der Archivschule in Marburg“. Seine Gründe: Weder Stadt- noch Staatsarchiv haben Kriegsschäden, die Universitätsbibliothek ist arbeitsfähig und durch ausgelagerte Bände der Berliner Staatsbibliothek erweitert: “… also in jeder Hinsicht gute Arbeitsmöglichkeiten!” Außerdem verweist er auf die Tradition (die erste Marburger Archivschule) und die Universität, aus deren Kreisen man Dozenten gewinnen könne. Der einzige Nachteil, den Dehio in Marburg sieht, mutet heute eher kurios an: “Die Marburger Akten der neueren Jahrhunderte sind nicht gerade das ideale Feld für die Einführung der Archivare, denn in Kurhessen fehlt die Ausbildung der modernen Bürokratie.” (Der Gedankengang geht ganz von der Frühen Neuzeit aus, die Akten des Regierungspräsidiums Kassel, mit denen Karsten Uhde nun schon lange die Aktenkunde bespielt, hatte Dehio nicht auf dem Schirm. Vielleicht spielt hier eine Rolle, dass Heinrich Otto Meisners Aktenkunde von 1935 noch viel stärker auf die Frühe Neuzeit fokussiert war als seine Urkunden- und Aktenlehre von 1950.)

Das Plädoyer Dehios auf der Tagung in Wiesbaden, Dezember 1946 (NARA Record Group 260, Series: Records Relating to Monuments …, File Unit 31: Archives. [Online version, https://catalog.archives.gov/id/62679374, image 44, January 10, 2020]

Nach Ausweis des Protokolls protestierten die bayerischen Archivare, die ein Ende ihrer immerhin seit 1821 bestehenden Ausbildungsstätte befürchteten (mehr zur Ausbildung in Bayern bei Sagstetter 2005). München oder Marburg? Man erwog, die Entscheidung zu vertagen. Sante widersprach, und der Darmstädter Direktor Ludwig Clemm formulierte das entscheidende Argument: Ohne Ausbildung keine Staatsprüfung, und ohne Staatsprüfung bestand die Gefahr, dass „Aussen[stehende] in die Archive abgeschoben werden.“ Es war die Staatsprüfung, die die Gruppe der (Staats-)Archivare zusammenhielt, und Außenstehende draußen. Ein Leben ohne Staatsprüfung war unvorstellbar.

Man musste also entscheiden. Aber wie? Die rettende Idee kam von Ludwig Dehio: Es sollte beide Schulen geben, Marburg und München. Die Studierenden sollten jeweils einen Teil der Ausbildung an der anderen verbringen: “… indem die Marburger auf eine bestimmte Zeit nach München, die Münchener nach Marburg gehen, um ihre Ausbildung zu ergänzen.”

Aus dem Protokoll des Treffens in Wiesbaden, Dezember 1946 (NARA Record Group 260, Series: Records Relating to Monuments …, File Unit 31: Archives. [Online version, https://catalog.archives.gov/id/62679374, image 45, January 10, 2020]

Ministerialrat Dr. Martin Cremer stellte nochmal die Sache mit der Staatsprüfung klar: “Der Besuch einer dieser Archivschulen bezw. das Bestehen der archivalischen Staatsprüfung ist conditio sine qua non für die Aufnahme in den Archivdienst.” Das entscheidende Gruppenmerkmal, die gemeinsame Staatsprüfung, blieb erhalten. Über den Umstand, dass die Abschlüsse in München und Marburg gegenseitig anerkannt werden sollten, mag man heute ebenso schmunzeln wie über den Plan des Austauschs von Studierenden. Realistisch war das wohl nie. Aber es ermöglichte den Kompromiss. Und vor allem: Von Berlin war keine Rede mehr und Münster war draußen.

Theodore A. Heinrich  folgte am 17. Dezember dem Memorandum, dass Sante und Cremer verfasst hatten (National Archives, image 40). Münster sei derart zerstört, dass eine Archivschule dort keinen Sinn mache. Ressourcen müssten konzentriert werden, eine “duplification” sei nicht sinnvoll. Heinrichs Formulierung “As the Institut for Archivwissenschaft in Marburg and Munich Universities is in joint revival by the two universities” weckt allerdings Zweifel, ob dem Kunsthistoriker wirklich klar war, was da bei den Archivaren vor sich ging – er scheint einen universitären Studiengang wie in den USA vor Augen gehabt zu haben. Jedenfalls sprach sich Heinrich eindeutig für Marburg aus. Und Georg Sante teilte diesen Beschluss kurz vor Weihnachten ziemlich nonchalant Bernhard Vollmer in Düsseldorf mit.

Vollmer teilt Bauermann die Beschlüsse aus Hessen mit, aus: HStAM 156 e Nr. 650

Wie würden Rheinländer und Westfalen sich zu den hessischen Beschlüssen stellen? Das war nun die Frage.

Wie die Archivschule nach Marburg kam VI

Wie die Archivschule nach Marburg kam VIII


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (15. Januar 2020). Wie die Archivschule nach Marburg kam VII. Archivwelt. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cw2u


Ein Gedanke zu „Wie die Archivschule nach Marburg kam VII“

  1. Der Hinweis von Ludwig Dehio, die „Universitätsbibliothek ist arbeitsfähig“, lädt zu einer Ergänzung und Präzisierung ein: Ab 1946 befanden sich die Bestände und die Räume der Universitätsbibliothek im Hessischen Staatsarchiv, also in maximaler Nähe zur projektierten Archivschule.
    Die bisherigen Räume der UB Marburg wurden durch die von Dehio erwähnten „ausgelagerte[n] Bände der Berliner Staatsbibliothek“ benötigt. Das waren die in den Kriegsjahren in Sicherheit gebrachten Bestände der Preußischen Staatsbibliothek, soweit sie in die jetzige US-amerikanische oder französische Besatzungszone gelangt waren. Nunmehr in Marburg zusammengezogen, nannte man sie „Hessische“, ab 1949 „Westdeutsche Bibliothek“.
    Es gab nun also – neben der Archivschule mit all ihren „Dahlemern“ und dem Herder-Institut – sogar noch eine dritte Marburger Institution, deren Wurzeln in Berlin lagen.
    Bei der Finanzierung der Institutionen schieden sich aber die Wege: Der im Blogbeitrag erwähnte Ministerialrat Dr. Martin Cremer (1913-88) wurde Direktor der „Westdeutschen Bibliothek“, nachdem er schon 1949 dafür gesorgt hatte, dass die Bibliothek in das Königsteiner Abkommen aufgenommen wurde. Nicht aber die Archivschule.
    Warum dies in den nächsten Jahrzehnten offenbar nicht einmal versucht wurde und warum es – anders als bei der „Westdeutschen Bibliothek“, die nach heftigen Kontroversen ab 1964 zurück nach Berlin wanderte – jedenfalls keine erfolgreichen Bestrebungen gab, die Archivschule zurück nach Berlin zu holen, erläutern vielleicht die kommenden Blogbeiträge?

    Quellen:
    Geschichte der UB Marburg: https://www.uni-marburg.de/de/ub/ueber-uns/profil/die-geschichte-der-universitaetsbibliothek
    Geschichte der Staatsbibliohtek Berlin: https://staatsbibliothek-berlin.de/sbb350/geschichte-der-bibliothek/1945-1990/

    Kurzbiographie von Martin Cremer bei Ulrich Raulff, Kreis ohne Meister: Stefan Georges Nachleben, 2. Aufl., München 2010, S. 472 Fn. 117 (https://books.google.de/books?id=60cEIt7NqzAC&lpg=PA472&dq=%22martin%20cremer%22&hl=de&pg=PA472#v=onepage&q=%22martin%20cremer%22&f=false)

    Aufnahme in das Königsteiner Abkommen 1949: https://www.zeit.de/1955/03/millionen-buecher-vegetieren/seite-2

    Werner Schochow, Bücherschicksale. Die Verlagerungsgeschichte der Preußischen Staatsbibliothek, Berlin 2003, S. 220 ff.

    Martin Hollender, Das „Marburger Büchergrab“. Politische Kontroversen um die beiden Berliner Staatsbibliotheken in Ost und West im Kalten Krieg, in: Archiv für Geschichte des Buchwesens, Jg. 63 (2008), S. 158 ff.

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