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Archivpraktiken in Westfalen im 18. Jahrhundert: Ernst Albrecht Friedrich Culemann (Minden) und Johann Ludwig Knoch (Lippe) im Vergleich

Der lippische Archivrat Johann Ludwig Knoch konzipierte unter anderem einen Schrank aus Holz, mit dem sich Archivalien transportieren lassen konnten. Jeder Archivschrank war mit eisernen Handgriffen versehen und bestand aus zwölf Fächer zum Lagern der Aktenstücke. Drei Archivschränke konnten in einem Archivraum übereinandergestapelt werden, wie sich der Zeichnung entnehmen lässt, die sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, erhalten hat.

Im Folgenden stehen mit Ernst Albrecht Friedrich Culemann (1711–1756), Beamter bei der Mindener Kriegs- und Domänenkammer, der Territorial- oder Mittelbehörde für die vier preußischen Länder Lingen, Minden, Ravensberg und Tecklenburg, sowie Johann Ludwig Knoch (1712–1808), Archivrat in der Grafschaft Lippe, zwei frühneuzeitliche „Archivare“ aus Westfalen im Fokus. Doch was bedeutete seinerzeit eigentlich „Archiv“? Und ist es überhaupt gerechtfertigt, Culemann und Knoch als „Archivare“ zu bezeichnen?[1]

Ernst Albrecht Friedrich Culemann: Ein Verwaltungsbeamter kreiert „Ersatz-Archive“[2]

Gebürtig aus Minden stammend, begann Ernst Albrecht Friedrich Culemann 1731 als „Registrator“ bei der Mindener Kriegs- und Domänenkammer damit, das Landesarchiv[3] zu ordnen. 1738 wurde er zunächst zum Kommissionsrat und anschließend zum Kriegs- und Domänenrat ernannt; er war also fortan schwerpunktmäßig eingebunden in die kollegiale Verwaltungstätigkeit der landesherrlichen Behörde. Unterdessen fertigte Culemann bereits in den 1730er-Jahren erste chronikalische Arbeiten an. Dabei stellte er diplomatische Nachrichten und Urkunden zu den Territorien des Sprengels der Kriegs- und Domänenkammer zusammen. Insgesamt stammen aus seiner Feder zahlreiche Publikationen zur lokalen Geschichte. Insbesondere plante er, zu jedem Amt des Fürstentums Minden eine ausführliche und genaue Lokalbeschreibung zu verfassen. Dieses Ziel konnte er jedoch nur für das Amt Hausberge verwirklichen. Culemann besaß den Anspruch, dass diese Darstellung als eine Art „Archiv des Ambts Haußberge“ dienen sollte.

Der zwischen 1711 und 1756 lebende Mindener Kriegs- und Domänenrat erstellte mehrere Landesbeschreibungen der Territorien, für die er als Beamter zuständig war. Unter anderem fertigte er 1739 eine „Beschreibung“ des Amts Hausberge im Fürstentum Minden an, die er selbst als eine Art „Archiv“ bezeichnete. Zu erkennen ist die Abbildung der Titelseite dieser umfangreichen Dokumentation, die im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, lagert.
Seine „Beschreibung des Ambts Haußberge in dem Fürstenthum Minden“ erachtete der Mindener Kriegs- und Domänenrat Ernst Albrecht Friedrich Culemann (1711–1756) als eine Art „Archiv“, Foto: LAV NRW W, W 005/Msc. VII. (z. T. Dep.), Nr. 3003, fol. 2r.

Dabei ging er sehr strukturiert und nach einem zuvor festgelegten Schema vor: Zunächst gab er seinem Manuskript eine Struktur, die er sukzessive mit Inhalt füllte. Seine Informationen erwarb er einerseits durch persönliche Befragungen. Andererseits stützte er sich auf die Behördenregistratur und das Archiv in Minden und somit auf intensives Aktenstudium. Als früherer Registrator kannte er die Bestände der Mindener Verwaltungen sehr gut. Gleichwohl war das Archiv trotz seiner Bemühungen nur rudimentär sortiert. Indes hatte der Beamte angefangen, ein eigenes Verweissystem zu erarbeiten. Dieses bezog sich freilich nur bedingt auf originale Urkunden oder Aktenstücke, sondern vor allem auf eigene Veröffentlichungen, Regesten und Abschriften, die für Culemann als „Archiv“ fungierten. Er trug die mitunter verstreut vorliegenden Schriftstücke entweder im Original oder als Abschrift zusammen, wertete sie aus und fasste wesentliche Inhalte zusammen, um einen schnellen Überblick über bestimmte Themenfelder zu ermöglichen. „Archiv“ – das war für Culemann demzufolge eine aufbereitete Zusammenstellung historischer Daten und Fakten, die sich für spätere Forschungen und Verwaltungstätigkeit als nützlich erweisen könnten. Diesbezüglich erachtete er sich als Dienstleister für die territorialen Verwaltungsbeamten, denen oftmals Zeit und Ortskenntnis fehle, um sich möglichst schnell in einzelne Sachbereiche einarbeiten zu können. Archive dienten in dieser Hinsicht vornehmlich dazu, landesherrliche Rechte zu dokumentieren. Dass sich auf Basis von Archivunterlagen darüber hinaus historische Zusammenhänge erforschen ließen, stellte ein willkommenes „Nebenprodukt“ für den Historiographen Culemann dar.

Deutlich wird, welche Rolle Culemann sich selbst als Archivar beimaß: Archivarbeit verstand er als Sammeln, Ordnen, Erforschen, Aufbereiten, Abschreiben. Ziel war immer eine sachlich gegliederte Zusammenfassung zu einzelnen Ämtern, ganzen Territorien oder speziellen Themenkomplexen, etwa zum Adel. Dagegen reflektierte der Mindener Beamte an keiner Stelle, wie die Archivalien eigentlich konkret geordnet und gelagert werden sollten. Welche Maßnahmen er genau ergriff, um Ordnung zu schaffen, verriet er nicht. Das ist bei Johann Ludwig Knoch anders, wie nachstehend gezeigt werden soll.

Johann Ludwig Knoch: Ein langes Leben für das lippische Archivwesen[4]

Johann Ludwig Knoch wurde 1712 in Sankt Goar geboren. Er studierte beide Rechte und eventuell Mathematik in Marburg. Ab 1733 war er als Schreiber und Archivar des Grafen Casimir zu Sayn-Wittgenstein in der Residenzstadt Wittgenstein beschäftigt. 1736 wechselte er die Anstellung und wurde für den Grafen Friedrich Wilhelm I. zu Solms-Braunfels als Archivar, Prinzenerzieher und Baurat tätig. Seine vornehmliche Aufgabe bestand darin, das verwahrloste Archiv zu sortieren. Ab 1754 gehörte Knoch als Archivrat der Landesverwaltung des Grafenhauses Leiningen-Westerburg an, um auch hier die Archivbestände zu ordnen. Dort blieb er ungefähr acht Jahre, ehe ihn Graf Simon August zur Lippe 1762 nach Detmold berief, um sich um das landesherrliche Archiv zu kümmern. Außerdem leitete er für wenige Jahre die öffentliche Bibliothek. Des Weiteren war er zeitweilig Landbaumeister, in der Landesvermessung tätig und er verantwortete mehrere Kommissariate innerhalb der lippischen Landesverwaltung. Bis 1804 stand er dem lippischen Landesarchiv vor – mit einer mehrjährigen Unterbrechung im Zusammenhang einer handfesten Regierungskrise, in deren Zuge man Knoch 1792 seiner Ämter enthoben hatte. 92-jährig ging er in Ruhestand und starb 1808 im Alter von 95 Jahren. Sein privater Nachlass befindet sich heute als Sammlungsbestand im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, am Standort Detmold.[5]

Als Knoch seine Anstellung in Lippe antrat, war es um das landesherrliche Archiv nicht allzu bestens bestellt. Das machte sich unter anderem bei den zahlreichen Prozessen bemerkbar, die Graf Simon August zur Lippe führte. Weil Registratur und Archiv aufgrund fehlender Systematik keinen Zugriff auf vermeintliche Belege zur Sicherung von Rechtstiteln bieten konnten, hatte der Graf Schwierigkeiten, seine behaupteten Rechte durchzusetzen. Das Landesarchiv befand sich seinerzeit in zwei Gewölben im lippischen Residenzschloss in Detmold. Die dortigen Verhältnisse scheinen katastrophal gewesen zu sein. So verglich Knoch das lippische Archiv mit „einem verfallenen Keller oder einem großen Hühnerhauß“, in dem „Schimmel und Moder“ geherrscht hätten.[6] Wieviel diese drastische Schilderung mit der Wirklichkeit zu tun hatte, sei dahingestellt – unzweifelhaft dürfte jedoch sein, dass es dem Archiv an einer Ordnung fehlte, dass rudimentäre Findmittel zwar mitunter existierten, jedoch sich die zugehörigen Akten nicht auffinden ließen und dass die Lagerungsbedingungen suboptimal waren.

Auf dem Bild ist eine Büste des lippischen Archivrats Johann Ludwig Knoch zu sehen, der zwischen 1712 und 1808 lebte. Im Original steht sie im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, am Standort Detmold.
Büste des lippischen Archivrats Johann Ludwig Knoch (1712–1808), Foto: LAV NRW, Kristian Peters.

Bei der Erschließung begann Knoch damit, „Blatt für Blatt durchsehen“,[7] um diese anschließend zu sortieren – und zwar nach dem Pertinenzprinzip. Ein aus Westerburg mitgebrachtes „Generalrepertorium“ sollte als Vorlage dienen. Doch dieses Gliederungsmodell ließ sich nicht auf die lippischen Verhältnisse übertragen, sodass Knoch eigens für die Grafschaft Lippe einen „Generalplan“ entwarf, den er nach mehrjähriger Arbeit im Jahr 1774 präsentieren konnte. Der lippische Archivar bildete Sach-, Personal- und Ortsbetreffe und fügte entsprechende Bestände nach inhaltlichen Gesichtspunkten zusammen, die er alphabetisch gliederte. Jeder Bestand umfasste „Abteilungen“, „Unterabteilungen“, „Gruppen“ und „Untergruppen“. 1780 schloss er die Tätigkeit des Sortierens ab. Durchaus beachtete er in Ansätzen, welche Behörde die Akte geführt hatte, indem er sogenannte „Classen“ oder Hauptteile kreierte, nämlich jeweils für die Altregistraturen der lippischen Regierung, des gräflichen Hauses, des Landtages, des Konsistoriums und des Judizialarchivs. Innerhalb dieser „Classen“ ging er allerdings bei der Erstellung von Beständen sehr willkürlich vor. Nicht selten entriss er die Dokumente aus ihrem Entstehungskontext und erstellte reine Sammlungsbestände. Zu den von ihm gebildeten Beständen fertigte er ungefähr 100 ledergebundene Repertorien mit zahlreichen Querverweisen und inhaltlichen Bemerkungen an, die teilweise noch immer als Findmittel zurate gezogen werden können. Laut eigener Aussage habe der lippische Archivar anfänglich zehn bis zwölf Stunden täglich gearbeitet, auf dem Boden hockend, um sich herum mehrere Körbe, die ihm als Hilfe bei der Sortierung dienten.

Überdies reflektierte Knoch sehr präzise die Schwächen seines Vorgehens. Als er 1790 ein Repertorium zur Bedienstetenregistratur anlegte, gestand er sich seinen „Fehler“ ein, die zugehörigen Akten und Unterlagen zuvor nach Ortsbetreffen sortiert zu haben, sodass er „nichts Volständiges mehr zusammen bringen“ könne.[8] Durch Querverweise versuchte er, diesem Manko abzuhelfen. Zudem sah der Archivar mitunter die Notwendigkeit, einige Findmittel vollständig neu zu verfassen, weil sich zwischenzeitlich weitere Quellenfunde ergeben hatten. Bereits Knoch war sich also bewusst, welche Schwächen das Pertinenzprinzip besitzen konnte – und dennoch wich er nicht davon ab.

Sich selbst charakterisierte Knoch als „Archivar“ und bei seinem methodischen Vorgehen handele es sich demzufolge um eine an archivischen Grundsätzen orientierte Tätigkeit. Ausdrücklich grenzte er sich dadurch vom Beruf des „Registrators“ ab. Demnach sei es zwingend erforderlich, dass ein Archivar ein historisches Verständnis und eine umfassende Kenntnis seiner Archivbestände besitzen müsse. Die Findmittel erwiesen sich dabei als ein gutes, gleichwohl an Grenzen stoßendes Hilfsmittel; letztlich müsse der Archivar seine Bestände, die verschiedenen Bezüge und Verknüpfungen sehr gut kennen, um adäquat Aussagen zu historischen Themen treffen oder Anfragen hinreichend beantworten zu können.

Mehr als 100 Findbücher oder „Repertorien“ erstellte Johann Ludwig Knoch, um die Unterlagen des lippischen Landesarchivs zu sortieren. Hier ist eine Seite des Findbuchs zum Bestand des Amtes Brake aus dem Jahr 1792 zu sehen. Die Findbücher befinden sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe.
Findbuch („Repertorium“) von Johann Ludwig Knoch zum Bestand des lippischen Amtes Brake, 1792, Foto: LAV NRW OWL, L 27/Amt Brake, Nr. 9999, Akte ist ohne Foliierung.

Knoch hat auch als Geschichtsschreiber Spuren hinterlassen. So brachte er mehrere historische Abhandlungen und einige Veröffentlichungen in den „Lippischen Intelligenzblättern“ heraus; der Großteil seiner Forschungen gelangte jedoch nie an die Öffentlichkeit, sondern war lediglich für den Dienstgebrauch der Verwaltung bestimmt.

Vergleich zweier Archivpraktiker – und ein Plädoyer für Forschungen zur Archivgeschichte

Ernst Albrecht Friedrich Culemann und Johann Ludwig Knoch waren ungefähr ein Alter, hatten beide ein juristisches Studium absolviert, arbeiteten im Archiv einer landesherrlichen Verwaltung und zeigten sich als begeisterte Geschichtsforscher. Überdies ist es wohl nicht übertrieben, beide Männer als „Multitalente“ zu bezeichnen, vielseitig einsetzbar in mehreren administrativen Bereichen. Dennoch lassen sich trotz aller Ähnlichkeiten viele Unterschiede ausmachen. Culemann und Knoch hatten nämlich ein unterschiedliches Verständnis davon, wie Archivtätigkeit auszusehen habe; die Definition dessen, was ein „Archiv“ auszumachen habe, war bei ihnen nicht deckungsgleich. Während der Mindener Kriegs- und Domänenrat sein Wirken im Archiv und seine Ordnungsprinzipien kaum offenlegte, reflektierte der lippische Archivrat sehr genau, wie er das vorgefundene Material gliederte und sortierte. Dass sich ihre Arbeitsweise unterschied, hängt sehr wahrscheinlich mit ihrer Position innerhalb ihrer jeweiligen Behörde zusammen. Man wird Culemann eher als Verwaltungsbeamten oder Informationsmanager betrachten dürfen, der aus der Vielfalt der Quellen Exzerpte, Regesten und Abschriften fertigte, die dem unmittelbaren Dienstgebrauch und zeitgenössischen Problemstellungen nützlich schienen. Dagegen verfolgte Knoch einen weitaus umfangreicheren Plan: Seine Ordnung nach dem Pertinenzprinzip sollte auch bei zukünftigen, noch gar nicht zu ermessenden Fragestellungen dienlich sein. Dazu legte er umfassende und detailreiche Findbücher oder Repertorien an, die man bei Culemann nicht findet. Die unterschiedliche Herangehensweise hängt möglicherweise ebenso mit den Territorien zusammen, in denen Culemann und Knoch wirkten. Die Grafschaft Lippe als „kleiner“ Reichsstand geriet im 18. Jahrhundert im Zuge von Prozessen mit benachbarten Landesherren stark unter Druck. Entsprechend war es dem Grafen ein großes Anliegen, sein Archiv zum Beweis beanspruchter Rechte nutzen zu können – und entsprechend war er bereit, einen eigenen Archivrat zu beschäftigen.[9] Im preußischen Westfalen sah die Situation anders aus: Die Herrschaft war gefestigt, weshalb man es wohl nur bedingt als erforderlich erachtete, vor Ort ein wohlsortiertes Archiv zu besitzen.

Der lippische Archivrat Johann Ludwig Knoch konzipierte unter anderem einen Schrank aus Holz, mit dem sich Archivalien transportieren lassen konnten. Jeder Archivschrank war mit eisernen Handgriffen versehen und bestand aus zwölf Fächern zum Lagern der Aktenstücke. Drei Archivschränke konnten in einem Archivraum übereinandergestapelt werden, wie sich der Zeichnung entnehmen lässt, die sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, erhalten hat.
Konstruktionszeichnung der von Johann Ludwig Knoch entworfenen Archivtrageschränke, 1787, Foto: LAV NRW OWL, L 77 A/Lippische Regierung (Ältere Registratur) – Allgemeine und innere Verwaltung, Nr. 3017, fol. 290r.

Man geht nicht fehl, Culemann und Knoch als prägende Gestalten ihrer Zeit zu definieren. Bei Culemann sind es eher seine historischen Zeugnisse, die noch immer als landeskundliche Quellen herangezogen werden. Bei Knoch ist der Einfluss im Archiv bis heute spürbar. Dennoch hat man mitunter versucht, die Pertinenzordnung aufzulösen und neue Bestände nach dem Provenienzprinzip zu bilden – diesen Schritt gingen übrigens viele Archive in Deutschland. Ist das sinnvoll? Abgesehen von der bisweilen schieren Unmöglichkeit dieses Unterfangens läuft man doch Gefahr, dass archivisches Wirken vergangener Jahrzehnte und Jahrhunderte auf diese Weise unsichtbar wird. Und sollte es nicht Aufgabe moderner Archive sein, behördliche – und damit auch archivische – Tätigkeit abzubilden und zu dokumentieren? Wie lässt sich zukünftig das Handeln von Archivarinnen und Archivaren vergangener Generationen nachvollziehen?

Es gibt wohl keine einfachen Antworten auf diese komplexen Fragen – dennoch erscheint es bedeutsam, das Wirken und die Ordnungsvorstellungen früherer Akteure im Archivwesen zu dokumentieren. Dies sollte mit dem Bewusstsein geschehen, dass auch jetziges Handeln und derzeitige Prinzipien archivischer Tätigkeit zukünftig möglicherweise kritisch beäugt werden. Archiv – das zeigt der Blick in die Vergangenheit deutlich – ist kein langzeitstabiles, dauerhaft gleichbleibendes Faktum.


[1] Dieser Text stellt eine Zusammenfassung eines Referats dar, das der Autor an der Archivschule Marburg im Kurs M-A 1.2 „Entwicklung und Geschichte des Archivwesens und der Archivtheorie in Deutschland“ bei Dr. Robert Meier am 23. März 2026 gehalten hat. Zum frühneuzeitlichen Archivwesen westfälischer Territorien liegen bislang kaum Studien vor. Erwähnt sei der sehr instruktive Beitrag von Menne, Mareike, Confession, confusion, and rule in a box? Archival accumulation in northwestern Germany in the age of confessionalization, in: Archival Science 10 (2010), S. 299–314.

[2] Zu Ernst Albrecht Friedrich Culemann vgl. Schröder, Sebastian, Tecklenburg um 1750. „Geographia Tecklenburgensis“ und „Bereisungs-Protocollum“ des preußischen Kriegs- und Domänenrats Ernst Albrecht Friedrich Culemann. Edition und historische Einordnung (Nordmünsterland-Studien, Bd. 1), Lage 2019; ders. (Hrsg.), Ernst Albrecht Friedrich Culemann, Die Rittergüter des Fürstentums Minden. Nachrichten von denen saembtlichen Ritter- und Adelichen Gütern, auch freyen Hoefen und Häußern in Städten und auf dem platten Lande des Fürstenthums Minden […] 1748 (Quellen zur Regionalgeschichte, Bd. 18), Bielefeld 2020.

[3] Der Begriff „Landesarchiv“ ist nicht gleichzusetzen mit der modernen Bedeutung. Vielmehr verstanden die Zeitgenossen darunter die Gesamtheit der Unterlagen einer Behörde, wobei zwischen Registratur und Archiv in der heutigen Form noch nicht unterschieden wurde. Das „Archiv“ diente der Aufbewahrung des Behördenschriftguts sowie zur Rechtssicherung landesherrlicher Rechte. Dabei fehlte es nicht selten an einer systematischen Ordnung – wie auch im Fall des mindischen Archivs.

[4] Zu Johann Ludwig Knoch vgl. Bender, Wolfgang, Archivar aus Leidenschaft – Johann Ludwig Knoch (1712–1808), in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 75 (2006), S. 15–35 (online einsehbar unter: https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/periodical/titleinfo/7296431); ders., Pertinenzprinzip im „Hühnerhauß“. Johann Ludwig Knoch (1712–1808) und sein Wirken im Detmolder Haus- und Landesarchiv, in: Archivar. Zeitschrift für Archivwesen 61 (2008), S. 438–445 (online einsehbar unter: https://digitale-sammlungen.llb-detmold.de/periodical/titleinfo/9823355); Brademann, Jan, Von den Schwierigkeiten mit der Ordnung. Archive und Archivare ‚Kleiner‘ Fürsten im späten 18. Jahrhundert, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 66 (2020), S. 41–100; ders., Knoch im Kontext. Drei „kleine“ Archivare und ihr Verhältnis zur Ordnung im späten 18. Jahrhundert, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 92 (2023), S. 128–144.

[5] Vgl. Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 72 Knoch/Nachlass Johann Ludwig Knoch.

[6] Zitiert nach: Bender, Archivar aus Leidenschaft, S. 23.

[7] Kniewing, Hans, Ludwig Knoch (1712–1808). Begründer des Lippischen Haus- und Landesarchivs, in: Menschen vom lippischen Boden, Detmold 1936, S 107–110, hier S. 108.

[8] Zitiert nach: Bender, Pertinenzprinzip im „Hühnerhauß“, S. 445.

[9] Vgl. dazu vor allem Brademann, Von den Schwierigkeiten mit der Ordnung.

Sebastian Schröder
Sebastian Schröder

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Sebastian Schröder (21. Mai 2026). Archivpraktiken in Westfalen im 18. Jahrhundert: Ernst Albrecht Friedrich Culemann (Minden) und Johann Ludwig Knoch (Lippe) im Vergleich. Archivwelt. Abgerufen am 15. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/169a1


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