Der 2023 erschienene Sammelband, herausgegeben von Tom Tölle, Sarah Schmidt, Jessica von Seggern und Markus Friedrich, geht zurück auf einen Workshop „Weimars (un)getreue Archivare“ des Staatsarchivs Hamburg, der pandemiebedingt 2020 nur online durchgeführt werden konnte. Udo Schäfer spielt in seinem Grußwort auf Wilfried Reininghaus‘ Formulierung von der Archivgeschichte als „untergründige[r] Subdisziplin“ aus dem Jahr 2008 (Archivar 61(2008)4, 352–360) an und stellt fest, seitdem habe sich viel getan. Dem kann man nur zustimmen. Und mit den Beiträgen des vorliegenden Bandes wird für die Weimarer Jahre, soviel sei vorausgeschickt, ein Meilenstein gesetzt.
In der Einleitung grenzen Markus Friedrich und Tom Tölle den behandelten Zeitraum auf „zwischen dem späten Kaiserreich und dem Ende der Weimarer Republik“ (11) ein. Dabei geht es einerseits um Folgen des staatsrechtlichen Umbruchs am Ende des ersten Weltkriegs für die Archive, andererseits um längerfristig wirkende Trends und Entwicklungen, die bereits im 19. Jh ihren Ausgang nahmen. Dies ist wichtig, weil nicht nur die staatliche Ebene interessiert.
Durch Konzentration auf die beteiligten Personen wird Archivgeschichte als Wissens- und Kulturgeschichte verstanden. Dieser Ansatz ist in Deutschland vor allem mit dem Namen Markus Friedrich verbunden, für die internationale Diskussion sei hier nur auf den 2010er Band der Zeitschrift „Archival Science“ verwiesen.
Die Einleitung nennt vier grundlegende Rahmenfaktoren:
- „Veränderte Erinnerungsbedürfnisse“ (14) als Reaktion auf die Zäsur 1918/19
- Verändertes Archivgut: Massenakten (Gesellschaften der Kriegswirtschaft, Militärbestände, aufgehobene Behörden)
- Veränderte Institutionen: stärkere Bedeutung nichtstaatlicher Archive
- Die plurale und polarisierte Geschichtskultur der Weimarer Republik
„Die Politisierung von Geschichtsdebatten in der Weimarer Republik stellte dabei keinen Hemmschuh, sondern ein zentrales Movens archivalischer Innovation dar.“ (15) Damit ist zum Beispiel gemeint, dass die Zeitgenossen auf Umbruchs- und Verlusterfahrungen vielfach mit dem Impuls reagierten, „persönliche Erinnerungen zu sammeln.“ (16) Und in den Archiven wurde diskutiert, ob man solche Sammlungen übernehmen sollte. Die Aufgabe bestand also nicht mehr nur in der Dokumentation der Staatstätigkeit.
Die Einleitung ist als Überblick über die wichtigsten die Archive betreffenden Aspekte konzipiert. Zu nennen sind die gewaltigen, nach Ende des Weltkriegs zur Übernahme anstehenden Aktenmengen („nach dem großen ‚Papierkrieg‘“, heißt es schön S. 18) und die Arbeit nach dem – ja noch relativ jungen – Provenienzprinzip, verbunden mit der Frage, was dies eigentlich bedeute. Die immerwährende Ausbildungsfrage (Welche Archivare braucht das Land?) führte 1930 zur Gründung des Instituts für Archivwissenschaft (IfA) in Berlin, das eine große identitätsbildende Bedeutung für die Archivare entwickelte. Die Einleitung beschreibt die vorherrschende Mentalität der 20er Jahre als „national und männlich grundierte Identität“ mit teils soldatischem Ethos (30). Schließlich geht es um „Die bestandsbildende Rolle von Geschichtskultur“. Konstatiert wird ein verstärktes Interesse an Zeitgeschichte (Kriegsschuldfrage!) und nicht-staatlichen Quellen auch durch Geschichtsvereine und Genealogen.
In der Einleitung nicht angesprochen wird ein Thema, das in den Beiträgen dann mehrfach vertreten ist: Die Frage des Kulturgutschutzes und eines Archivgesetzes, das staatlichen Stellen den Zugriff auf privates Archivgut ermöglichen würde. Auch dies eine hoch politisierte Frage, in der manch ein Konservativer im Namen der Bestandserhaltung unversehens zum Freund von Enteignungen wurde.
Den Auftakt des Bandes macht der Beitrag „Der letzte Erlass des Gouverneurs von Kamerun. Akteure in der (außer-) archivischen Überlieferungsbildung zu den deutschen Kolonien“ von Sabine Herrmann vom Bundesarchiv. Der Frieden von Versailles bedeutete bekanntlich auch das Ende aller deutschen Kolonialträume. De facto endeten sie bereits während des Krieges, und damit erhob sich die Frage: Wie würde es mit den in der deutschen Kolonialverwaltung entstandenen Akten weitergehen? Herrmann verfolgt in ihrem hochspannenden Beitrag einen akteurszentrierten Ansatz: Wer hatte Interesse an den Unterlagen, wer hatte Zugriff auf sie? Auf diese Weise kommen auch die „Kolonisierten“ in den Blick, deren Anteil an den Akten (als Mitarbeiter der Kanzleien, als Verfasser von Eingaben) Herrmann einleitend beschreibt. Die Geschichte der vor Ort entstandenen Akten ist dann sehr unterschiedlich: Manches wurde durch Kriegshandlungen zerstört oder vergraben, manches befindet sich heute in den Nationalarchiven der Nachfolgestaaten in Afrika (zu den Beständen im Bundesarchiv siehe hier).
1940 requirierte das Auswärtige Amt in Frankreich im Auftrag des „Kommissars für den Archivschutz“ Unterlagen der französischen Mandatsverwaltung in Kamerun, die dort auf die deutsche Verwaltung gefolgt war. Unterlagen aus Kamerun gelangten mit den Resten der deutschen Verwaltung des Gouvernements Kamerun nach Spanien und von dort 1919/1920 ins Reichskolonialministerium der Weimarer Republik und nicht etwa ins neu gegründete Reichsarchiv. Man sah noch „Bedarf an diesen Akten für aktuelle Verwaltungszwecke“, kommentiert Herrmann (71).
Mit dem 1919 gegründeten Reichsarchiv kommen nun, erstmals in dieser Geschichte, Archivare als Akteure ins Spiel. Hermann schildert die Geschichte der Unterlagen der obersten Ebene in Berlin, also vor allem des Reichskolonialamtes. Sie wurden in Weimar zum Objekt kolonialrevisionistischer Bemühungen, die auch mit der Eingliederung ins Reichsarchiv nicht endeten. Hier wurden vorzugsweise ehemalige Mitglieder der deutschen Kolonialtruppen beschäftigt, analog zu den Militärs im militärischen Teil des Reichsarchivs. Herrmann beschreibt, wie sich facharchivische Überlegungen wie die Schaffung von Ersatzüberlieferung langsam in den Diskursen um diese Unterlagen Raum schufen. Aus Binnensicht der Zunft finden sich sehr schöne Details wie die Beobachtung, dass im Juni 1938 Staatsarchivassistent Walter Heinemeyer einen umfangreichen Zugang von Kolonialakten (ungeordnet, 5 Möbelwagen) aus dem Auswärtigen Amt ins Zugangsbuch des Reichsarchivs eintrug. Heinemeyer war es auch, der seinem Abteilungsleiter Heinrich Otto Meisner vorschlug, das Reichsarchiv solle sich um Ersatzüberlieferung aus den Kolonialgesellschaften bemühen (80).
Auch der Beitrag von Sarah Schmidt (2020 mit einer Arbeit zum preußischen Staatsarchiv Schleswig bei Rainer Hering promoviert) beschäftigt sich mit der Frage von Archivalienverschiebungen nach territorialen Veränderungen, diesmal am Beispiel von Schleswig-Holstein und Dänemark („Die deutsch-dänischen Archivbeziehungen im Nachklang des Versailler Vertrags“, S. 89–112). Nach dem deutsch-dänischen Krieg 1864 und dem Verzicht des dänischen Königs auf seine Rechte in Schleswig und Holstein war im Wiener Vertrag die Übergabe von Archivalien aus Kopenhagen beschlossen worden. Realisiert wurde das allerdings, so Schmidt, lediglich für wenige historische Archivalien, die an das neu gegründete preußische Staatsarchiv in Schleswig kamen. Die Preußen riefen deshalb 1921 Ansprüche aus dem Wiener Vertrag erneut wieder auf, nachdem Nordschleswig wie im Versailler Vertrag vorgesehen nach einer Volksabstimmung dänisch wurde. Zum Austausch von Archivalien in Bezug auf Schleswig enthielt der Versailler Vertrag keine Regelungen. Schmidt schildert die sich anschließenden jahrelangen deutsch-dänischen Verhandlungen, maßgeblich geführt von den Archivaren Paul Richter (Staatsarchiv Schleswig) und Kristian Erslev (Reichsarchiv Kopenhagen). Ursprünglich hatten die Archivare gedacht, durch die seit 1864 erfolgte Etablierung des Provenienzprinzips als der Fachmaxime schlechthin im Archiv hier auf festem Boden zu stehen, aber diese Hoffnung zerschlug sich. Stattdessen zeigte sich, wie schillernd und mehrdeutig mögliche Konsequenzen aus der Anwendung des Provenienzprinzips sein konnten. Zum einen war es schon damals nicht einfach zu sagen, wann denn eine Provenienz eine Provenienz sei, zum andern kehren bei Registraturbildnern, die nach Ortsbetreff ablegen, Pertinenzaspekte unter der Hand in die Bestände zurück. So landete man damals bei Diskussionen, die „fallbezogen über einzelne Archivbestände“ (99) geführt wurden. Sarah Schmidt kontextualisiert die erst 1933 durch einen Vertrag beendete Debatte durch interessante Einblicke ins preußische Archivwesen und die „nationalistisch und regionalistisch orientierte Geschichtskultur“ (110).
Jan Kahuda vom tschechischen Nationalarchiv in Prag beschreibt „Das Dilemma der tschechoslowakischen Archivdelegierten nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie“, S. 113–132. Dabei ging es um die Frage der Aufteilung der Wiener Registraturen, geregelt im Prager Archiv-Abkommen von 1920 im Anschluss an den Friedensvertrag von St. Germain von 1919. Das Dilemma bestand darin, archivfachliche Überzeugungen, die damals auch in Wien naturgemäß auf Bewahrung der Provenienzen hinausliefen, mit politischen Realitäten zusammenbringen zu müssen. Bei den Verhandlungen waren Archivalien Teil der Diskussionen über tschechisches Kulturerbe, das sich in Österreich befand. Andere Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, vor allem Ungarn und Rumänien, standen vor denselben Aufgaben. Während zunächst noch provenienzgerechte „Kondominats“-Lösungen favorisiert wurden (die Registraturen bleiben zusammen, die Nachfolgestaaten verwalten sie gemeinsam), setzten sich bald nationale Überlegungen durch. Kahuda nennt hierfür aus tschechischer Sicht vor allem zwei Argumente: Wie sollte beim Verbleiben der Registraturen in Wien sichergestellt werden, dass dort als unwichtig empfundene Unterlagen nicht kassiert wurden, und was würde nach einem irgendwann möglichen Anschluss Österreichs an Deutschland mit ihnen passieren? Im Prager Archivabkommen einigte man sich schließlich auf die Abtretung von Unterlagen der letzten 30 Jahre an die Tschechoslowakei sowie auf die Herausgabe zentraler Böhmen betreffender historischer Bestände. Das führte auch zur Aufteilung von Beständen, die solche Unterlagen in Teilen enthielten, wie die Registratur Hoffinanz Böhmen, das Politische Archiv des Außenministeriums und das Hofkammerarchiv. Der für die Tschechoslowakei tätige Archivdelegierte Karel Kazbunda beugte sich hier auch gegen seine archivarische Fachüberzeugung den politischen Realitäten. Sein Nachlass im Nationalmuseum in Prag zeugt, so Kahuda, von seinen Qualen, aber auch von seinem Verantwortungsbewusstsein. „Ich war zufrieden und gleichzeitig unzufrieden mit mir“, wird er von Kahuda aus dem Nachlass zitiert (124).
Die Wiener Konvention von 1983 hat die Frage der Übergabe von Archiven und Dokumenten bei staatsrechtlichen Veränderungen völkerrechtlich ähnlich geregelt, wie dies hier nach 1919 zwischen Österreich und der Tschechoslowakei noch ohne rechtlichen Rahmen ausgehandelt wurde. Klar ist: Ändert sich der staatsrechtliche Rahmen, gibt es keine rein historischen Archive mehr. Das heißt auch: Das rein fachlich gedachte Provenienzprinzip hilft nicht mehr weiter, sondern muss ausgelegt werden. Archive sind immer politisch.
Der Beitrag von Thomas Just im selben Band zu „Ludwig Bittner: (k)ein Archivar der Ersten Republik“ (S. 215–242) schildert dasselbe Geschehen aus österreichischer Sicht. Das liest sich in dieser Parallelität sehr interessant, auch weil Just andere Akzente setzt. Wie Kahuda erwähnt Just den Umstand, dass nach Gründung der neuen Nationalstaaten im November 1918 an staatlichen Archiven in Wien arbeitende Archivare aus Ungarn und der Tschechoslowakei als Beamte in den Dienst der neuen Staaten wechselten, zugleich aber als deren „Kommissäre“ ihren Dienst vor Ort weiter versahen – eine sehr eigenartige Verschränkung von Archivpraxis und Nationalstaatsproblematik.
Ein wichtiger Punkt bei Bittner war die rechtliche Seite beim Übergang der Archivalien auf die neuen Staaten: Wer war Eigentümer an den Archivalien des Haus, Hof- und Staatsarchivs und verschiedener habsburgischer Linienarchive? Im Endeffekt wurde alles zu staatlichem Eigentum, und daran hatte Ludwig Bittner entscheidenden Anteil. Bereits vor dem Ende der Monarchie war es unter Leitung Bittners erstmals gelungen, eine Gesamtübersicht der Bestände des HHStA zu erarbeiten. Bittner trat 1900 ins Haus-, Hof- und Staatsarchiv ein und wurde 1926 dessen Leiter. Damals war die Einrichtung auf acht wissenschaftliche Archivare geschrumpft. Die Jahre seit 1919 hatten einen ausgeprägten, auf Zentralisierung im Archivwesen zielenden Planungswillen gezeigt, der allerdings wegen mangelnder Mittel wirkungslos verpuffte. Just schildert dann Bittners Personalpolitik, die in der Aufnahme deutschnationaler und bald auch offen nationalsozialistischer Archivare in den Archivdienst bestand. Bittner selbst trat 1933 in die NSDAP ein. Im April 1945 nahm er sich zusammen mit seiner Frau das Leben. Der Beitrag schließt mit einem Satz, der zum Titel zurückkehrt: „Insofern kann man Bittner auch nicht als Archivar der Ersten Republik Österreichs betrachten, da er spätestens ab den frühen 1930er Jahren viel dafür tat, damit diese Republik keinen Bestand hatte.“
Robert Kretzschmar beschäftigt sich in seinem Beitrag („Individuelle Profile in einer Phase der ‚Liberalität‘. Die leitenden Staatsarchivare Eugen Schneider, Karl Otto Müller und Friedrich Wintterlin in Stuttgart und Ludwigsburg 1918–1933“, S. 133–176) mit Württemberg.
Bei der Frage ‚Wie hältst Du’s mit der Republik‘ zeigte sich der politisch zu den Nationalliberalen gehörende Eugen Schneider anders als damals viele andere aus unserem Milieu als Befürworter der Republik. Als Direktor des Staatsarchivs Stuttgart übernahm er 1920 die Unterlagen der württembergischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte (HStAS 135a und 135b). Schneider sah seine Aufgabe, so Kretzschmar, explizit in der Dokumentation des Geschehens seiner Zeit. Er war 1881 in das Königliche Geheime Haus- und Staatsarchiv Stuttgart eingetreten und hatte dessen Leitung 1905 übernommen. Schneider drang als Theologe in den von ihm als ‚Juristenfestung‘ bezeichneten archivischen Staatsdienst ein und begründete damit eine Epochenwende: Auf Schneider folgten fortan Drs. phil. (eine festgelegte Ausbildung gab es ja noch nicht).
Kretzschmar sieht sein großes Ziel in der Öffnung der Archive, dem er nach der Zäsur von 1918 deutlich näher kommen konnte. Bereits 1903 war eine Benutzungsordnung für das Staatsarchiv in Kraft getreten, in der das Archiv über Nutzungen entschied und das Grenzjahr auf 1830 festgelegt wurde. Schneider praktizierte liberale Nutzungszulassungen. Auch mit Öffentlichkeitsarbeit und populärer Publizistik war er fortschrittlich; Sonderarchive des Innern und der Finanzen wurden in Ludwigsburg integriert.
Schneiders Nachfolger als Staatsarchivleiter wurde 1924 der Jurist Friedrich Wintterlin. Kretzschmar zeichnet ihn als traditionellen Archivar, dem Normeinhaltung das Wichtigste gewesen sei. Zu seiner politischen Haltung gibt es keine Hinweise. „Als loyaler Beamter war er sicher republiktreu“, schreibt Kretzschmar (158).
Als Wintterlins Nachfolger war Karl Otto Müller vorgesehen, der bis 1932 das Filialarchiv Ludwigsburg geleitet und dort enorme Aktenzuwächse (von 1918 bis 1925 von 5.5 auf 20 km!) bewältigt hatte. Auch in Württemberg kam es nach 1918 zur Auflösung großer Behörden mit entsprechenden Folgen für die Archive. Müllers Schwerpunkt war die Überlieferungsbildung, aber auch Repertorisierung als Grundlage für Benutzung: „Müllers fachliche Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche ‚Überlieferungsbildung‘ und ‚Erschließung‘ ist ein Beispiel für die zunehmende Professionalisierung des Archivwesens in den Zwanzigerjahren.“ (155)
Die Einsetzung des Zentrumsmannes Karl Otto Müller als Leiter in Stuttgart war dann 1933 unmöglich geworden. Kretzschmar schildert ausführlich, wie die Debatte zwischen Staatsarchiv und Ministerium in Kenntnis dessen geführt wurde, ohne dass man es ausgesprochen hätte. Stattdessen wurde die „Fachlichkeit“ der Kandidaten beurteilt, wobei etwa Wintterlin dezidiert der Ansicht war, nach Abitur und Studium sei eine eigene Fachausbildung nicht nötig. Was der Archivar brauche, eigne er sich durch Praxis an. Während die Preußen versuchten, den anderen Ländern ihre seit 1930 durch das IfA professionalisierte Ausbildung schmackhaft zu machen, wurde dies in Württemberg rundheraus abgelehnt. Auch ein Beschluss des Stuttgarter Archivtags von 1932 („Der Deutsche Archivtag bittet die Reichsregierung, die Landesregierungen, die Städte und andere Selbstverwaltungskörper, künftig bei allen Berufungen auf hauptamtliche Stellen des höheren Archivdienstes eine fachwissenschaftliche Vorbildung als Vorbedingung zu stellen.“ (160)) änderte daran nichts.
Kretzschmar zieht für Württemberg das Fazit einer dreifachen Professionalisierung in den 1920er Jahren: Liberalisierung der Nutzung, forcierte Erschließung durch Repertorisierung, Überlieferungsbildung (166).
Auch Markus Friedrich nutzt für seinen Beitrag: „Sammlungen, Genealogie und Lokalhistorie. Archiv- und Geschichtskultur im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts – das Beispiel Armin Tilles (1870–1941)“ (S. 177–214) einen biographischen Ansatz. Ausgangspunkt ist eine Archivordnung der Stadt Mühlhausen in Thüringen aus dem Jahr 1905, die auf Betreiben Hermann Grotefends „nicht sachgerechte“ genealogische Nutzungen strikt einzudämmen suchte. Dagegen wandte sich der damalige Leipziger Publizist Armin Tille: Es stünde den Archivaren nicht an, zwischen wissenschaftlichen und wertlosen oder privaten Nutzungen zu unterscheiden.
Tille war Schüler von Karl Lamprecht, machte aber keine klassische Universitäts- oder Archivkarriere. 1904 war er einer der Gründer der Leipziger Zentralstelle für deutschen Personen- und Familiengeschichte, die genealogische Einzelarbeiten standardisieren und zusammenführen sollte. Erst 1913, also mit über 40 Jahren, trat er als Leiter des Staatsarchivs Weimar ins staatliche Archivwesen ein, 1926 wurde er dann Leiter der Thüringischen Archive.
Genealogie hatte Konjunktur im ausgehenden 19. Jh., und die Frage war, ob die Archive dies für sich nutzen wollten oder es unter Berufung auf ihre Position als wissenschaftliche Experten unterbinden. Gleichzeitig entwickelte eine biologisierte Genealogie schon damals Überlegungen, die dann zur Rasseideologie der Nationalsozialisten führten – auch Tille war dann überzeugter Nationalsozialist. Friedrich argumentiert hier sehr differenziert (201–204). Insgesamt plädiert er dafür, Archivgeschichte nicht ausschließlich anhand der am stärksten professionalisierten Einrichtungen zu schreiben, und konstatiert eine „plurale Geschichts- und Archivkultur zwischen etwa 1890 und 1933“ (206), die keineswegs nur von Brüchen durchzogen sei. Eine solche Sicht konturiert auch den Titel des Bandes nochmal anders.
Tille wollte staatliche und nichtstaatliche Archive integrieren. Er plädierte fürs Sammeln (heute würden wir sagen: Dokumentationsprofile), weil staatliche Akten für die Geschichtsschreibung allein nicht ausreichten (196). Ab 1923 gab es auch in Thüringen nichtstaatliche Archivpfleger, die unter der Aufsicht der Staatsarchive arbeiteten. Friedrich zeichnet die Diskussion ums Sammeln nach. Einen Höhepunkt erreichte sie nach Auffassung Tilles im Stadtarchiv München, wo man seit 1845 eine städtische Jahreschronik erstellte und dafür das Geschehen in der Stadt dokumentierte. Ähnliches gehörte auch in den Niederlanden zu den zentralen Aufgaben der Kommunalarchive. Tille versuchte, das System der Ortschroniken auf Thüringen zu übertragen. Er steht für Friedrich in sehr anregender Weise für einen erweiterten, sich nicht nur an den Staatsarchiven orientierenden Archivbegriff.
Wilfried Reininghaus, dessen Beitrag „Archivgeschichte. Umrisse einer untergründigen Subdisziplin“ (Archivar 61(2008) 4, 352–360) zu einem Klassiker der neueren Archivgeschichtsschreibung geworden ist, ist in dem Band mit einem biographischen Beitrag vertreten: „Der Historiker Ludwig Schmitz-Kallenberg als Leiter des Staatsarchivs Münster 1921–1932“, S. 243–266). Die Quellenlage zu Schmitz-Kallenberg ist, so Reininghaus, „hervorragend“ – der Historiker hat als Archivar seine Memoria selbst in die Hand genommen. Vom Nachlass im Stadtarchiv Mönchengladbach über Akten der Historischen Kommission für Westfalen, der Universität und des Staatsarchivs Münster bis zu Nachlässen aus der Universitäts- und Landesbibliothek Münster reicht das umfangreiche von Reininghaus ausgewertete Material. Man liest Typisches über eine zunächst finanziell ungesicherte Historikerexistenz mit gutbürgerlichem Hintergrund und Kurioses wie von einer bezahlten, aber nie erschienenen Edition von Münsteraner Landtagsakten und der Anwendung eines freihändigen Eigentumsbegriffs durch Schmitz-Kallenberg beim Umgang mit Teilen des Archivs von Wellbergen. Der von Reininghaus hier verfolgte biografische Ansatz, von ihm selbst in den erwähnten „Umrissen“ als eine von vier Methoden, sich der Archivgeschichte zu nähern, beschrieben, wird immer erkenntnisträchtig bleiben.
Auf Reininghaus folgt mit Sven Kriese („Paul Fridolin Kehrs Planungen für die Forschungsarbeit im Archiv. Zum Berufsbild der Preußischen Staatsarchivare in der Weimarer Republik“, S. 267–302) ein Beitrag aus dem Zentrum des preußischen Archivwesens. 1915 wurde Paul Fridolin Kehr zum Generaldirektor der Preußischen Staatsarchive berufen. Sein Programm: Der Schwerpunkt der Archivarbeit sollte auf landesgeschichtlicher Forschung und der Teilnahme an wissenschaftlichen Großprojekten (Editionen) liegen. Kehr stammte selbst aus der Wissenschaft (Diplomatik bei Theodor Sickel in Wien, 1894 Extraordinarius für Historische Hilfswissenschaften in Marburg, 1903 Leiter des Preußischen Historischen Instituts in Rom) und war treibende Kraft bei der Begründung der sog. 1. Marburger Archivschule in den 1890er Jahren. Kehr entsprach als Diplomatiker ganz jenem Gelehrtentypus des 19. Jahrhunderts, der damals auch die Archive dominierte, ohne dass Kehr ein Volontariat im Archivwesen absolviert hätte.
Eher propagandistischen Tätigkeiten im Rahmen der deutschen Ostforschung als wissenschaftlichen Editionen diente die „Publikationsstelle“ (PuSte) am GStA. Sie entstand bereits auf Betreiben von Kehrs seit 1929 amtierenden Nachfolger Albert Brackmann, der in der deutschen Geschichtswissenschaft bestens vernetzt, aber „nicht aus der preußischen Archivlaufbahn hervorgegangen“ (291) war. Mit der Realisierung des Instituts für Archivwissenschaft (IfA) am GStA ab 1930 hat Brackmann tiefe Spuren in der archivischen Ausbildung hinterlassen. Brackmann Ziel dabei war, so Kriese, die Ausbildung von Facharchivaren, die auch wissenschaftliche Forschungsaufgaben bewältigen konnten, sich aber nicht nur an Hilfswissenschaften und Editionen orientierten. Neben den Historikerarchivar trat damals „der ‚Archivorganisator‘ als neuer Typus des Archivberufs“, so Kriese S. 296. Als weitere Ziele Brackmanns formuliert Kriese die zentralistische Ausrichtung des Archivwesens („Archivfachspitze“ im Reich), das Archivalienschutzgesetz und „die Ausrichtung der Staatsarchive auf den nationalsozialistischen Staat ab 1933 und die Erbringung legitimatorischer Politikdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Ostforschung“ (291).
Neben dem Bereich der Ausbildung (die Archivschule Marburg knüpfte weitgehend an das Curriculum des IfA an, mehr dazu hier) hatte Brackmann auch über Georg Winter nachhaltigen Einfluss auf das Archivwesen der 1950er Jahre. Winter wurde seit 1929 „immer stärker zum persönlichen Referenten Brackmanns“ (284) und behielt diese Position auch unter Generaldirektor Ernst Zipfel. 1952 wurde er zum Gründungsdirektor des Bundesarchivs.
(Adels)Archivpflege und das Thema „Archivalienschutzgesetz“ stehen auch im Zentrum des Beitrags von Tom Tölle („Das Experiment delegitimiert das Model. Die (Nicht)Etablierung von Adelsarchivvereinen in Westfalen, im Rheinland und in Österreich in der Zwischenkriegszeit“, S. 303–332).
Seit den frühen 1920er Jahren gab es Initiativen u.a. seitens der preußischen Archivverwaltung, Zugriff auf nicht-staatliche Archive zu erhalten. Dahinter steht das bis heute im „Kulturgutschutz“ virulente Problem, bei kulturell wertvollen Gütern einen Ausgleich zwischen dem Privateigentum und Nutzungsinteressen der Allgemeinheit zu finden. Die Gesetzesinitiativen zielten auf Archivgut von Kirchen, Kommunen und des Adels. Auch zur Abwehr dieser Zugriffe waren 1923 die „Vereinigten Westfälischen Adelsarchive“ und 1928 der „Verein Rheinischer Familienarchive“ gegründet worden. Österreich verfügte bereits seit 1921/23 über ein Denkmalschutzgesetz, das auch den Zugriff auf Archive ermöglichte.
Die „Vereinigten Westfälischen Adelsarchive“ waren 1923 „als Prestigeprojekt des westfälischen Adels gegründet“ (306) worden, auch zur Abwehr zentralisierender Ansprüche staatlicher Archive, die sich in der Debatte über ein Archivgesetz konkretisierten. Vereinsmitglieder zahlten einen erheblichen Jahresbeitrag, für den sie Zugang zu einem breiten Spektrum an Archivdienstleistungen erhielten. Für die Finanzierung wesentlich war die Unterstützung des Grafen von Landsberg-Velen, dessen Familie durch eine chemische Fabrik den Sprung ins Industriezeitalter geschafft hatte, außerdem kamen Subventionen der Provinzialverwaltung dazu. An der Spitze des Vereins stand der Historiker-Archivar und gewesene Militär Heinrich Glasmeier (1892–1945). Der Verein bediente auch, so eine glückliche Formulierung Tölles, das Bedürfnis „einer Adelswelt auf der Suche nach kultureller Distinktion“ (305). All dies funktionierte bis zur Weltwirtschaftskrise 1929.
Die Vereinsgründung war von Anfang an hochpolitisch. Glasmeier sah Verstaatlichungstendenzen am Werk, die bei Archivalien anfingen und bei Grund und Boden enden würden. Glasmeier argumentierte, für Sozialisierungsmaßnahmen brauche der Staat die Adelsarchivunterlagen, weshalb deren ordentliche Unterhaltung durch den Adel selbst den besten Schutz gegen die Sozialisierung biete (309) – der Archivunterhalt sichert, so sein Argumentationsangebot an die Archivbesitzer, die bestehenden Besitzverhältnisse. In der Fachwelt wurde die Sache, wie Tölle 310/311 zeigt, kontrovers diskutiert. Von Kulturgutschutz und Enteignungsfurcht, von staatlichen Ansprüchen auf Archivalien und staatlicher Finanzlage, von regionaler Identitätsbewegung bis hin zu „dezidiert völkischer Ideologie“ (309): Um Glasmeiers Verein kristallisierten sich einige der widerstreitenden Kräfte, denen Archive in Weimar ausgesetzt waren. Glasmeiers ebenso kontroverse wie sendungsbewusste Persönlichkeit tat ein Übriges. So entstand der im Aufsatztitel angesprochene Effekt: Das Tun der Vereinigten Adelsarchive in Westfalen desavouierte das Anliegen, Adelsarchive zu stärken, in anderen Regionen. (Beitrag von Marcus Stumpf zur Geschichte des Vereins im Blog des LWL-Archivamtes)
Im Rheinland war Wilhelm Kisky (1881–1953) die treibende Kraft, der wie Glasmeier als Adelsarchivar angefangen und nach seinem Kriegsdienst einige Jahre im Reichsarchiv in Berlin gearbeitet hatte. Kisky wurde erster Leiter der 1928 gegründeten Archivberatungsstelle beim rheinischen Provinzialverband, die er mit einem Verein flankierte, der statt der „Adelsarchive“ die „Familienarchive“ im Titel trug. Kiskys Verein war, so Tölle, nicht so reaktionär und republikfeindlich ausgerichtet wie sein westfälisches Pendant. Die rheinische Beratungsstelle funktionierte unabhängig vom Verein.
Glasmeier machte eine steile NS-Karriere. 1933 wurde er Intendant des Westdeutschen Rundfunks und 1942 von Hitler mit dem Aufbau einer gigantischen Bruckner-Gedenkstätte in Österreich beauftragt. Eine Archivausbildung hatte er nicht. In einem Beitrag des Deutschlandfunks heißt es: „Der junge Heinrich Glasmeier, aus einer konservativen katholischen Familie in Dorsten stammend, hatte in Münster und München studiert – angeblich auch das Fach „Archivwesen“, obwohl es weder hier noch dort angeboten wurde.“ 1945 verliert sich seine Spur.
In Wilhelms Kiskys Leben kam es nach dem Krieg zu einer überraschenden Volte, als die Archivberatungsstelle zur staatlichen Archivverwaltung in NRW gemacht wurde. Wilhelm Kisky wurde unversehens zum Vorgesetzten der Staatsarchivare.
In einem dritten Teil untersucht Tölle die Bestrebungen zur Adelsarchivpflege in Österreich. Hier war die Situation anders, weil es bereits seit 1921 ein Denkmalschutzgesetz gab, das dem Staat weitgehende „Unterschutzstellungen“ von Archivalien ermöglichte. Dennoch zeigten sich großdeutsch orientierte österreichische Archivare von der Tätigkeit des westfälischen Vereins beeindruckt und hospitierten dort auch, während Albert Brackmann, seit 1929 Generaldirektor der preußischen Staatsarchive, es ablehnte, Glasmeier „Hilfsarchivare“ zur Verfügung zu stellen. (319)
Der Band wird beschlossen von einem Beitrag Dietmar Schenks zur Vorgeschichte von Adolf Brennekes „Archivkunde“. Wie bekannt wurde die Textgestalt der unter diesem Titel laufenden beiden Bände des 1946 verstorbenen Brenneke von Wolfgang Leesch erstellt, der beim IfA-Dozenten Brenneke gehört hatte, und 1953 in Leipzig gedruckt – schon dies ist ja ein eigenwilliges fatum dieses Werkes. Dietmar Schenk macht sich seit Jahren um die Rezeption Brennekes verdient. 2018 hat er unter dem Titel „Gestalten des Archivs“ ungedruckte Lexikonbeiträge Brennekes publiziert, die in knapper Form den Zugang zu Brennekes Überlegungen ermöglichen. Mit dem vorliegenden Text wendet er sich der Vorgeschichte der „Archivkunde“ zu. Im Kontext des Bandes ist das sehr interessant, weil Schenk zeigen kann, wie Brennekes Denken von Debatten geprägt war, die sich bis in die Kaiserzeit zurückverfolgen lassen. Schenk kann zudem zeigen, wie sehr die berufliche Erfahrung des 1875 geborenen Brenneke von der Arbeit mit Archivalien aus dem Alten Reich bestimmt war. Aus dieser Erfahrung und diesem Wissen entstand die „Archivkunde“. Dabei steht Brenneke auch für eine Haltung von Archivaren, die ihre Fachwissenschaft möglichst unpolitisch betrachten wollen. Brennekes Thema sei „die Geschichte archivalischer Bestände und ihrer Ordnung“, schreibt Schenk S. 334, beim anderen großen Protagonisten dieser Richtung (zumindest nach 1945) Johannes Papritz wird es dann das Verhältnis von Schriftstück und Eintrag sein. Als Vorbild für Brennekes „Archivgestaltungstypen“ macht Schenk das in den 1920er Jahren weit verbreitete Buch „Lebensformen“ des Psychologen Eduard Spranger aus: „Sprangers Denken in Typenbegriffen, das in einer verwirrenden Welt dem Individuum Orientierung bot, übertrug Brenneke im Rahmen der „Archivkunde“ auf seinen ganz andersartigen, viel spezielleren archivgeschichtlichen Gegenstand […].“ (341) Interessant auch, dass Schenk Johann Gustav Droysens „Historik“ zu den für die „Archivkunde“ relevanten Werken zählt; für Brenneke war die „Historik“ auch eine „Archivtheorie“.
Schadet zuviel Geschichte nicht der Anforderung an eine angewandte Archivwissenschaft, archivarisches Handeln anzuleiten? Schenk verweist hier sehr schön auf die epochale „Handleiding“ der niederländischen Archivare Samuel Muller, Johan Adriaan Feith und Robert Fruin von 1898, die fast ohne Geschichte auskommt. Steht den Archivaren also ihre Geschichtsorientierung im Weg?
Dietmar Schenk stellt anhand von Brenneke ganz aktuelle Fragen und bezieht als Schüler von Karl Georg Faber geschichtstheoretische Überlegungen produktiv auf die Archive. Wobei Brennekes Fokussierung aufs Provenienzprinzip im vorliegenden Band, wie beschrieben, mehrfach in Frage gestellt wird: Im politischen Notfall (Wien und Kiel) half es nicht weiter. Schenk schließt mit der Beobachtung, dass Brenneke sich nicht für die modernen Fachaufgaben interessierte. Die „Archivkunde“ blieb daher an der Kaiserzeit orientiert. Auch hier also Kontinuität, oder sollte man besser sagen: Sich im Namen der Geschichte der Gegenwart verweigern?
Abschließend sei noch bemerkt, dass das Reichsarchiv im vorliegenden Band nur beim Kolonialbeitrag vertreten ist. Das ist Programm, weil das Ziel ja gerade ist, von der Staatsorientierung weg und hin zu einer Würdigung der Vielfalt der Archive und ihrer Aufgaben zu kommen. Ein Anliegen, das der Band sehr überzeugend einlöst und damit einen neuen Akzent in die Archivgeschichtsschreibung zu Weimar setzt. Bedenkenswert und gelungen scheint Rez. auch der Umgang mit dem Nationalsozialismus, indem nicht die ganze Darstellung teleologisch auf die Jahre ab 1933 bezogen wird. Mit den Worten der Einleitung: „Zudem wird besonders deutlich, dass das erste Viertel des 20. Jahrhunderts als Epoche eigenen Rechts und nicht lediglich in seiner Rolle für die späteren Karrierewege von Archivaren im Nationalsozialismus zu betrachten ist.“ (42)
Fazit: ein toller Band! Man kann ihn lesen wie ein Kompendium zur Geschichte des deutschen Archivwesens in der Phase seiner professionellen Formierung. Als Kompendium hätte er auch, kleiner Wermutstropfen, gerade wegen des akteursbezogenen Ansatzes ein Register verdient.
Tom Tölle, Sarah Schmidt, Jessica von Seggern, Markus Friedrich (Hgg.), Archivare zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik. Institutionen, Schriftgut, Geschichtskultur (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg 25), Hamburg: Hamburg University Press, 2023, DOI: https://doi.org/10.15460/hup.263.2029 .
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (24. März 2026). Buchbesprechung: Archivare zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik. Institutionen, Schriftgut, Geschichtskultur. Archivwelt. Abgerufen am 16. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15xqb
Eine gelungene Rezension zu einem ebenso gelungenen Band, den ich selbst gerne gelesen habe. Leider wird weiterhin die Archivgeschichte bzw. die Geschichte von Archiven zu wenig beachtet. Es gibt ebenso einen wichtigen Einblick über die Bedeutung von Archiven und wie wichtig sie sind. Ebenso wie andere Institutionen sind sie aber auch durch sehr dunkle Zeiten durchschritten – es bleibt zu hoffe, dass diese Zeiten nicht noch einmal zurückkommen.