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Ist Gerechtigkeit ein Bewertungskriterium?

Fünf Personen, die Unterlagen besprechen, sitzen an einem Tisch, der sich in einem Büroraum vor einem Panoramafenster befindet.

Gerechtigkeit ist eine menschliche Konstruktion – sie ist nicht mehr als eine zeitgenössische Prognose und lediglich eine Momentaufnahme dessen, wie wir uns aus der Gegenwart heraus eine gerechte Zukunft vorstellen. Es ist ein zeitgenössischer Versuch, die Geschichte, die aus den Fugen geraten ist, zu ordnen und zu erklären. Gerechtigkeit wird von jedem Menschen – in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft – unterschiedlich verstanden.

Gerechtigkeit als Bewertungskriterium zu verstehen, bedeutet demnach, dass Unterlagen nach dem Maßstab der Gerechtigkeit ausgesondert und die Überlieferung auf Grundlage eines bestimmten Gerechtigkeitsverständnisses gebildet wird. Gerechtigkeit kann daher nur dann ein Bewertungskriterium sein, wenn das jeweilige Gerechtigkeitsverständnis als fester und dokumentierter Bestandteil des Archivguts vorliegt – etwa in Form einer Präambel, welche die Überlieferung als gerecht erklärt. Welche Beweggründe und Argumente gibt es hierfür und ist all dies überhaupt eine relevante Fragestellung?

Archive werden laut Christian Keitel von der Gesellschaft zunehmend auf Gerechtigkeit befragt, wobei es in der Archivlandschaft keine Leitdokumente zur Gerechtigkeit gibt. Damit ist die Frage nach Gerechtigkeit ein archivwissenschaftliches Desiderat, das größere Aufmerksamkeit bei der Anlegung von Bewertungskriterien verdient hat.

Bevor nun die gesellschaftlichen Themen in der Gegenwart stärker zu beleuchten sind, die einen Ruf nach Gerechtigkeit bei Interessenten und Betroffenen an die Archivwelt evozieren, ist zuerst nach der kulturgeschichtlichen oder vielleicht sogar anthropologischen Bedeutung von Gerechtigkeit zu fragen. Dies ist eng mit der grundlegenden Frage verbunden – die auch Christian Keitel stellt und nicht abschließend mit Gerechtigkeit nach Aristoteles beantwortet –, ob überhaupt ein überzeitliches Handeln möglich ist, das von allen Generationen als gerecht empfunden wird. Wo sind Beobachtungen jenseits bloßer philosophischer Ansätze zu finden, die eine Analyse dieses Problems ermöglichen? Gibt es in der Entwicklung der Menschheitsgeschichte ein so fundamentales Argument, das Gerechtigkeit zu einem Bewertungskriterium für die Überlieferungsbildung erhebt?

Während laut Jan Assmann im antiken Mesopotamien die Idee von Gerechtigkeit als Geschichtsgenerator hervortrat und die Vorstellung eines Totengerichts am Lebensende aller Menschen nicht vorhanden war, konnten die Ägypter mit der zeitlichen oder sozialen Vergangenheit gar nichts anfangen, Geschichte als Begriff und Idee fehlten, lediglich die eigene biografische Erzählung im Angesicht des drohenden Totengerichts, auf das alles zulief, zählte. Entscheidender Unterschied zwischen den beiden Kulturen war der Staatsbegriff. Während der starke ägyptische Staat mittels Rechtsinstanzen die Gerechtigkeit nach innen und außen aufrecht hielt und durchsetzte, also in einem kosmischen Kreislauf die Guten belohnte und die Bösen bestrafte, war dies im schwächeren – polyzentrisch geprägten – mesopotamischen Staat ein Vergeltungszusammenhang von Tun und Ergehen, der durch den Zorn der Götter erklärt wurde. Wenn zwischenstaatlich Eid- und Vertragsbruch wüteten, schufen sie Gerechtigkeit durch geschichtliche Ereignisse wie Kriege und Katastrophen.

Weshalb ist diese Beobachtung von zentraler Kernbedeutung für die Fragestellung?

Staats- und Gerechtigkeitsverständnis mögen sich in den Jahrtausenden stark geändert und gewandelt haben, aber die Idee, die Vergangenheit oder Archive gerade dann auf Gerechtigkeit zu befragen, wenn Herrschaft und Staat in der Gegenwart keine oder nur unzureichende Antworten auf Geschehnisse finden, dürfte als ein menschliches Bedürfnis zu bezeichnen sein, das einer überzeitlichen Wirklichkeitskonzeption gleichkommt: Das Unbekannte aufdecken und das Unerklärliche schließlich in Worte fassen. Wie lässt sich dies für den weiteren Argumentationsgang genauer analysieren?

Driften Erfahrung und Erwartung – wie bei Sebastian Rojek zu lesen – zu weit auseinander, kommt es zur Enttäuschung und es gibt kein Vertrauen, keine Sicherheit. Die historische Lücke, ob kollektiv oder individuell, muss also geschlossen werden! Gerechtigkeit gerät zum eigentlichen Geschichtsgenerator in der westlichen Kultur, die sich in den letzten zweihundert Jahren mit gravierenden und tiefgreifenden Veränderungen der eigenen Wertvorstellungen konfrontiert sah: Herrschaftsform der Demokratie und Staatsform der Republik sind heute vorherrschend, die ein berechtigtes Misstrauen in den Staat fördern, Gerechtigkeit bei Achtung aller für alle herstellen zu können. Als Beleg und sichtbarer kultureller Wendepunkt könnte der Wandel vom staatsgläubigen zum investigativen Journalismus um 1960 herum gelten, wie ihn Christina von Hodenberg herausgearbeitet hat. Der Staat war – und ist vielleicht heute noch – kaum mehr in der Lage, einer sich zunehmend pluralisierenden Gesellschaft ein einheitliches Verständnis von Gerechtigkeit zu vermitteln. Dies wirft die Frage nach aktuellen gesellschaftlichen Themen und Reaktionen auf. Welche sind das?

Mit der vorangegangenen Analyse ist der Feststellung nach Christian Keitel zu widersprechen, bei Forderungen nach zentralen Annahmestellen, Zwischenarchiven, Anbietungsmoratorien und Gedächtniseinrichtungen, wie sie im Rahmen der Heimerziehung oder LSBTIQ-Debatte aufkamen, handele es sich um einen Eingriff in die Bewertungshoheit der Archive. Vielmehr scheinen mehr Menschen zu begreifen, dass die archivische Bewertungshoheit heute auch in ihrem eigensten Interesse liegt, die viel früher nur einer monarchischen Herrschaft diente. Dieses Misstrauen gegenüber dem Staat zeugt heute eher von einem gesunden Bewusstsein für eine Demokratie, die allen dient, und für eine Republik, die verschiedene Sichtweisen auf die Wirklichkeit zulässt. Gewiss ist dieses Bewusstsein nicht als optimal zu bezeichnen, da doch Archive als Teil der Verwaltung im Dienste aller Bürgerinnen und Bürger stehen. Woher rühren solche vorherrschenden Perspektiven in der Öffentlichkeit?

Sven Felix Kellerhoff zeigt wie beispielweise Geschichtsjournalismus den Kompromiss zwischen den reißerischen Rezeptionserwartungen der Leserschaft und fundierten Inhalten suchen muss. Eine dieser Erwartungen könnte etwa die zu kurzgreifende Erkenntnis über historische Gerechtigkeit sein: Sieger schreiben die Geschichte! Ein Fehlschluss nach Kellerhof, wie er anhand der Diskursentwicklung im besiegten Frankreich nach 1871 und im besiegten Deutschland nach 1918 analysiert. In beiden Ländern hätten dann jeweils die eigenen Narrative über die Niederlage und nicht die Geschichte der Sieger dominiert.

Dieser Auffassung ist allerdings zu widersprechen, insbesondere deswegen, da die Sieger ihren Teil der Geschichte in beiden Fällen bereits verwirklicht hatten. Elsass-Lothringen war kurzgesagt an das Deutsche Kaiserreich mit der Begründung einer deutschen Vergangenheit geraten, obwohl die damalige deutsch-französische Sprachgrenze, die berücksichtigt hätte werden können, weiter östlich zwischen Metz und Straßburg verlief. Der Versailler Vertrag legte dem Deutschen Reich unerbittliche Friedensbedingungen mit hohen Auflagen und militärischer Besatzung auf, die nur eine unzureichende Grundlage für eine zukünftige Verständigung bieten konnten. Damit hatten die Sieger ihre Geschichte bereits eingeschrieben mit folgenreicher Weltdeutung in Deutschland, wo jede Partei in ihrem Programm die kommende Volksgemeinschaft herbeisehnte, aber der aktuellen Republik in ihren Haltungen eine Absage erteilte. Dieses für die deutsche Geschichte so zentrale Verständnis einer historischen Gerechtigkeitsfrage verdient eine tiefere Reflexion — Weshalb?

Man bedenke nur, dass nach Christoph Gusy die Weimarer Reichsverfassung bereits im ersten Artikel ein gewaltiges Oxymoron enthielt: “Das Deutsche Reich ist eine Republik”. Während in einem Reich nur eine Wirklichkeit bestehen kann, sind es in der Republik zumindest mehrere nebeneinander. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass das neu gegründete zugehörige Archiv ein Reichsarchiv war, also namentlich das Archiv einer einzigen Reichswahrheit. Auch hier wäre der Schluss zu ziehen, die sogenannte Weimarer Republik hatte keine Macht als Staat in der Wirklichkeitskonzeption der Menschen, dem wie auch immer gearteten Bedürfnis nach Gerechtigkeit im Volk gegenüber dem Versailler Vertrag nachzukommen, weshalb die Gerechtigkeit selbst wieder als Geschichtsgenerator wirkte.

Hitlers performativer und rhetorischer Erfolg war dieser Diskursentwicklung geschuldet, worauf er – die Republik zerredend – seine eigene Herrschaft als Diskurslenker aufbaute. Seine sodann totalitäre Herrschaft sah alles als Gerechtigkeit an, was die nationalsozialistische Volksgemeinschaft förderte. Dies verursachte jedoch große Ungerechtigkeit für all jene, die nicht zu dieser Volksgemeinschaft gehörten. Welche Folgen hatte dies für das spätere bundesrepublikanische Archivwesen?

Heute ist es Teil der Staatsräson, jene Verbrechen aufzuarbeiten, womit Christian Keitel nur zuzustimmen ist, dass im Archivwesen heute Konsens herrscht, die Akten aus dem Nationalsozialismus in der Bewertung zu privilegieren. Folgerichtig war es auch hierzu, wo nur möglich alle Spruchkammerakten ungeachtet anderer Überzeugungen in unmittelbarer oder folgender Nachkriegszeit zu übernehmen. Mit diesem staatlich gelebten und insbesondere archivisch sowie wissenschaftlich ausgeführten Gerechtigkeitsverständnis kann es keine andere Wirklichkeitskonzeption von historischer Gerechtigkeit zum Nationalsozialismus geben, die den Diskurs bestimmen kann. Was aber wenn rückblickend auch Archive ungerechte Machtstrukturen begünstigt haben oder erst aus ihnen hervorgegangen sind?

Beispiele geben die Schicksale der indigenen Ureinwohner Australiens und Nordamerikas vor, die von europäischen Siedlern zu oft gezielt mit Gewalt verdrängt, einfach gleichgültig behandelt oder am wenigsten friedfertig assimiliert wurden. Ein Teil dieser Unterdrückung und der damit einhergehenden Ungerechtigkeit leisteten auch Archive, wie Sue McKemmish, Livia Lacovino, Lynette Russell und Melissa Castan in ihrem Journalband zusammenfassen. Historisch betrachtet sind jene Länder also grundlegend postkoloniale Gesellschaften, deren Archive maßgeblich der westlichen Kultur entstammen, die jedoch ein grundverschiedenes Verständnis von geistigem Eigentum zu dem der indigenen Ureinwohner aufweist. Überlieferung kommt hier durch verschriftlichte Unterlagen der jeweiligen Herrschaft zustande, die der indigenen Völkerschaften dort war vorrangig durch mündliche Erzählung weitergetragen und gehörte nicht jemand Bestimmtem. Auch die Aufzeichnungen über die Indigenen, die das Fremdbild derselben prägten — darunter Verträge, die das Zusammenleben mit den Europäern regelten —, verblieben im Besitz der Siedler, die Zugang und Einsicht bis in die jüngste Vergangenheit kontrollierten. Damit einher ging Unwissen gepaart mit Misstrauen über alle Archivaspekte, die den Umgang zwischen den Akteuren bis heute geprägt haben und erste Kooperativen oder Partnerschaften für Archive und andere kulturelle Einrichtungen erschwerten. Am erfolgreichsten waren Verständigungen, die den Indigenen vor allem Selbstbestimmung als ein Menschenrecht aufzeigten und aktive Teilhabe als Verwalter und Urheber von Aufzeichnungen ermöglichten, indem ihnen ein Recht auf Wissen über die Vergangenheit vertraglich garantiert wurde. Das Wachen über ihre eigene Überlieferung versetzt diese sozialen Gruppen in die Lage, ihre Sprache zu bewahren und damit ihre Gruppenidentität zu stärken. Jener Brückenschlag, Archive “community driven” zu unterstützen, soll darin münden, dass die künftigen Generationen indigener Nachkommen nicht nur über eigene Archive verfügen, sondern professionelle Archivarinnen und Archivare hervorbringen, die bereits jetzt gezielt ausgebildet und gefördert werden könnten. Welche Chance eröffnet sich hierdurch für die Archivwissenschaft?

Fünf Personen sitzen in einem Kreis und sprechen miteinander. Die Sonne wirft Licht auf die Szene, wodurch sich Schatten und Sitzgelegenheiten miteinander vermischen.
Vor welchen Herausforderungen stehen Archive, wenn sie Gerechtigkeit für die gesamte Gesellschaft abbilden sollen? Vorlage: pixabay

Was vordergründig betrachtet wie Separation oder gar Segregation anmutet, kehrt den vermeintlichen Nachteil postkolonialer Gesellschaften in einen verheißungsvollen Vorteil um. Sie nimmt den Archivarinnen und Archivaren den Druck, sich zu Herrinnen oder Herren der Gerechtigkeit aufzuschwingen. Christian Keitel moniert dies angesichts zwanghafter Herstellung sozialer Gerechtigkeit und schlussfolgert: Eine Abbildung von Machtverhältnissen den Archiven abzuverlangen, kann also nur dann ausbleiben, wenn sich Records Management und archivische Aufgaben nicht unzulässig vermischen.

Insofern ist auch Sarah Bartensteins Feststellung mehr als treffend, bei der Bewertungsentscheidung keine Alleingänge durch die Archivarinnen und Archivare zu unternehmen, die nicht nur Expertise vorzuweisen hätten, sondern sich auch in letzter Konsequenz der eigenen Subjektivität nicht entziehen könnten. Dies mache es notwendig, Bewertungsentscheidungen zu begründen und zu dokumentieren. Wieso ist diese Reflexion von größerer Bedeutung?

Nur eine Dokumentation über die Bewertungsentscheidung, ob etwas als archivwürdig oder nicht archivwürdig befunden wurde, kann künftige Generationen diese Entscheidung nicht nur nachvollziehen lassen, sondern auch das zeitgenössische Gerechtigkeitsverständnis greifbar machen. Im Falle der Bestände zum Nationalsozialismus mag im Einzelnen – wie bei etlichen jüngeren oder älteren Unterlagen – diese Dokumentation nicht vorliegen, aber allein die durch die Staaträson bedingte wissenschaftliche Aufarbeitung rahmt diese Entscheidung ein, begründet und dokumentiert daher dieselbe, weshalb besagter Konsens auch durchgehend gesellschaftlich akzeptiert ist – unabhängig davon, welche Erkenntnisse manche aus der Geschichte ziehen wollen oder nicht. Welche Probleme eröffnen sich trotz alldem, wenn also die Bedeutung von historischer Gerechtigkeit erst im Nachhinein deutlich wird?

Wie maßgeblich eine Dokumentation für die Bewertungsentscheidung ist, wird auch anhand der Aspekte über (Un-)Gerechtigkeit für die Studie zur Kinderverschickung nach St. Peter-Ording deutlich, die Helge-Fabien Hertz herausgearbeitet hat. Angesichts von zehn Millionen Betroffenen über dieses Kinderkurheim hinaus, kann nicht alles dokumentiert worden sein, was individuell als Ungerechtigkeit erfahren oder empfunden wurde. Auf individueller Ebene, wenn Gerechtigkeit konkrete Gestalt annimmt, scheint Gerechtigkeit nach zeitlichem Abstand nicht für alle möglich zu sein. Subjektive Erfahrung bedingt auch subjektives Gerechtigkeitsempfinden. Erinnerungen sind nicht statisch und Pflegerinnen oder Betreuer früherer Kinderheime mögen ihre Handlungen in der Vergangenheit nicht als zeittypische Ungerechtigkeit empfunden haben, genauso wie Betroffene die an ihnen verübten Taten möglicherweise weitaus schrecklicher deuten mögen, als sie individuell vorgefallen waren. Obendrein ist nicht auszuschließen, dass einschlägige Bestände bereits vernichtet wurden oder Menschen einfach nur vergessen sein wollen. Vor welche konkreten Herausforderungen stellt all dies Archive und die gesamte Gesellschaft?

Christian Keitel schlussfolgert demnach richtig, dass in Zukunft relevante Unterlagen methodisch im Voraus zu sichern seien. Dafür müsse die Gesellschaft für eine gerechte Überlieferungslandschaft sorgen, also die Archive mit Auftrag und Mitteln ausstatten. Dabei dürfte aber viel weniger ausgleichende oder verteilende Gerechtigkeit für die Bewertung von Unterlagen zu Betroffenen ausschlaggebend sein, die individuell und derart konkret kaum zu erreichen sein wird, als vielmehr das Bedürfnis nach Gerechtigkeit in der Bevölkerung an sich, welches nicht gestillt, aber zumindest eingeschrieben werden könnte. Die Chance besteht darin, die repräsentative Demokratie mit mehr deliberativen Elementen zu begleiten, wie Baden-Württemberg es unlängst mit einem zufällig ausgewählten Bürgerforum für die Lehrjahre von allgemeinbildenden Gymnasien getan hat. Das daraus hervorgegangene Bürgergutachten für die Landesregierung hat zu einer Rückkehr der neunjährigen Schulzeit geführt. Die zentrale Frage bei der Bildung solcher deliberativen Gremien ist, ob und in welcher Abstufung deren Mitglieder zufällig auszuwählen oder gezielt nach Expertise zu berufen sind. Das eine dient dazu, möglichst die Bevölkerung abzubilden, das andere, Fachwissen zu verdichten. Jedenfalls ergeht eine Beratung wie im Falle des Bürgerforums G8/G9 auch unter Vortrag von Fachleuten, Verbänden oder Betroffenen, um zu einer bestmöglichen Entscheidungsempfehlung zu gelangen. Wenn Archive also Behördenberatung leisten, müsste auch die Beratung sozialer Gruppen und designated communities möglich sein. Wieso sollten Archivare und Archivarinnen nicht auch solche deliberative Gremien unterrichten, die Empfehlungen für Bewertungskriterien ausarbeiten, die von der Bevölkerung als Desiderate, als Erfüllung von Gerechtigkeit angesehen werden? Daraus könnten völlig neuartige Bewertungskataloge hervorgehen, welchen größere Legitimierung innewohnen würde, da die demokratische Delegationskette durch deliberative Beteiligung kürzer und die Republik dadurch als Staatsform stärker würde. Diese Gremien müssten sich dadurch auszeichnen, dass sie entstehen, bevor für Menschen das Bedürfnis nach Gerechtigkeit dermaßen gravierend wird, dass es zu Geschichtsgeneratoren fataler Narrative verkommt. Welches Fazit ist daraus abzuleiten?

Fünf Personen sitzen auf Couchmöbeln und diskutieren miteinander.
Sollten Archive ihre Bewertungskriterien mithilfe Betroffener und deliberativer Gremien ausarbeiten, um Gerechtigkeit herzustellen? Vorlage: pixabay

Soll Gerechtigkeit allein durch Archive hergestellt werden, ist sie keine Grundlage für eine Entscheidung zur Bewertung auf Aussonderung oder Übernahme von Unterlagen. Es setzt ein Narrativ zwischen mindestens zwei Interessen, das eine müsse im Nachteil und das andere im Vorteil sein. Langfristig führt dies zur Auffassung, dem einen sei etwas geschuldet, der andere bleibe etwas schuldig.

Was wir heute als Gerechtigkeit deuten, mag morgen als Ungerechtigkeit geurteilt werden. Dann entsteht das Bewusstsein, der eine stünde gegen den anderen und beide seien miteinander unvereinbar. Die totalitären Ideologien des 20. Jahrhunderts sind in diesem Denken entstanden, wo im Gerechtigkeitsverständnis von beispielsweise Kommunismus Arbeiter gegen Bürger und in jenem des Nationalsozialismus Deutsche gegen Juden standen.

Das Grundgesetz, unsere Verfassung, sieht jedoch als höchstes Staatsziel die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen vor. Sie ist überdies mehr als bloße Gerechtigkeit. Sie ist das Gesamte, was einen Menschen von der persönlichen Entfaltung bis hin zur informationellen Selbstbestimmung ausmacht. Sie ist seine Wahrheit, die wiederum aus mehreren Wahrheiten besteht. Gerechtigkeit kann daher aus der hier vertretenen Sichtweise kein Bewertungskriterium sein, weil nur die Heterogenität einer Überlieferung der Vielschichtigkeit und Multiperspektivität von Wahrheiten aus Gegenwart und Vergangenheit gerecht werden kann. Allein Gerechtigkeit kann der Komplexität menschlichen Lebens also nicht gerecht werden. Die Gerechtigkeit muss den Entscheidungsprozessen, die zu Bewertungskriterien führen, bereits im Voraus eingeschrieben sein, indem die Betroffenen stärker miteinbezogen werden. Die Betroffenen, das sind die Herrschaften, deren Überlieferung heute gebildet wird: Der Demos, das gesamte Volk.

Hinweis: Der Beitrag beruht auf einem Essay, das im Fach „Archivische Überlieferungsbildung” (Leitung Dr. Irmgard Christa Becker) im Archivreferendariat entstanden ist.

Literatur

Bächtiger, André und Dryzek, John S. u.a.: Deliberative Democracy, An Introduction, in: The Oxford Handbook of Deliberative Democracy, Oxford 2018, S. 1–34.

Bartenstein, Sarah: Gerechtigkeit bei archivischen Bewertungsentscheidungen? Ein historischer Überblick, in: Rainer Hering, Ole Fischer (Hg.), Historische Gerechtigkeit, Geschichts- und archivwissenschaftliche Perspektiven (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 124) Hamburg 2025, S. 291–300.

Gusy, Christoph: 100 Jahre Weimarer Verfassung, Eine gute Verfassung in schlechter Zeit, Tübingen 2018.

Hertz, Helge-Fabian: „Kinderverschickung“, Überlegungen zum Konzept historischer Gerechtigkeit, in: Rainer Hering, Ole Fischer (Hg.), Historische Gerechtigkeit, Geschichts- und archivwissenschaftliche Perspektiven (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 124) Hamburg 2025, S. 185–198.

Hodenberg, Christina von: Konsens und Krise, Eine Geschichte der westdeutschen Medienöffentlichkeit, 1945 bis 1973 (Moderne Zeit 12), Göttingen 2006.

Keitel, Christian: „Sieger schreiben die Geschichte.“ Wirklich? Historische Gerechtigkeit im Geschichtsjournalismus, in: Rainer Hering, Ole Fischer (Hg.), Historische Gerechtigkeit, Geschichts- und archivwissenschaftliche Perspektiven (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 124) Hamburg 2025, S. 85–98.

Keitel, Christian: Gerechtigkeit in der Überlieferungsbildung, in: Rainer Hering, Ole Fischer (Hg.), Historische Gerechtigkeit, Geschichts- und archivwissenschaftliche Perspektiven (Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein 124) Hamburg 2025, S. 301–324.

Kellerhoff, Sven Felix: Recht und Gerechtigkeit als Generatoren von Geschichte, in: Rüdiger Bubner, Walter Mesch (Hg.), Die Weltgeschichte – das Weltgericht? (Veröffentlichungen der Internationalen Hegel-Vereinigung 22), Stuttgart 2001, S. 296–311

McKemmish, Sue; Iacovino, Livia; Russell, Lynette und Castan, Melissa: Editors’ introduction to Keeping cultures alive: Archives and Indigenous human rights, in: Archival Science 12 (2012), S. 93–111.

Neblo, Michael A.; Esterling, Kevin M. und Lazer, David M.J.: Politics with the people, building a directly representative democracy, (Cambridge studies in public opinion and political psychology), Cambridge 2018.

Pyta, Wolfram: Hitler, Der Künstler als Politiker und Feldherr, Eine Herrschaftsanalyse, München 2015.

Rojek, Sebastian: Versunkene Hoffnungen, Die Deutsche Marine im Umgang mit Erwartungen und Enttäuschungen 1871-1930 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 116), Berlin 2017.

Sassoon, Joanna und Burrows, Toby: indigenous and community voices in archives. Papers from the 4th International Conference on the History of Records and Archives (ICHORA4), Perth, Western Australia, August 2008, in: Archival Science 9 (2009), S. 1–5.

Wildt, Michael: Volksgemeinschaft und Führererwartung in der Weimarer Republik, in: Gudrun Brockhaus (Hg.): Attraktion der NS-Bewegung, Essen 2014, S. 175-194.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Dominic Götz (25. Februar 2026). Ist Gerechtigkeit ein Bewertungskriterium? Archivwelt. Abgerufen am 16. April 2026 von https://doi.org/10.58079/15rid


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