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Originalerhalt im digitalen Zeitalter – ein alter Zopf?

Blechschild, oben weiß und unten rot, darauf ein kreisrunder schwarzer Stempel, in dem viermal das Wort ‚Original‘ vorkommt.


Was unterscheidet Archive eigentlich von anderen Schriftgut bewahrenden Institutionen wie Bibliotheken? Fragt man Archivare, so lautet die Antwort oft: die Aufbewahrung einzigartiger Quellen. Eine Ausgabe des Duden ist kein Unikat. Die im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen verwahrte Urkunde Papst Stephans V. aus dem Jahr 891, die einzige erhaltene Papyrusurkunde nördlich der Alpen, dagegen schon. Salopp gesagt: im Archiv gibt es die Originale, in der Bibliothek vor allem Massenware. So könnte man provokant auf die eingangs gestellte Frage antworten. Doch was bedeutet im digitalen Zeitalter eigentlich noch Originalität? Unterscheiden wir überhaupt noch zwischen Original und Kopie? Bedeutet das millionenfache Streamen eines Taylor-Swift-Songs tatsächlich das Anfertigen von einer Unzahl von Kopien? Oder sind die dabei entstehenden Bitstreams – also die Folgen von Einsen und Nullen auf dem Datenträger – nicht vielmehr nur „Manifestationen“ des vermeintlichen Originals, die dieses jederzeit ersetzen können? Das Duplizieren einer Datei am heimischen PC wird von gängigen Betriebssystemen zwar immer noch als „kopieren“ bezeichnet, doch sind die dabei entstehenden Bitstreams dieselben. Was ist Original, was ist Kopie? Sind diese Begriffe überhaupt noch anwendbar? Oder geht es nicht vielmehr vor allem um Authentizität? Also darum, dass das, was man vor Augen hat, auch tatsächlich ist, was es vorzugeben scheint.


Kommen wir zurück zur Papyrusurkunde Papst Stephans. Wer als Geschichtsinteressierter dieses bedeutende Stück zu Gesicht bekommen möchte, kann sich die Anreise zum Archiv in Münster sparen. Denn schon im Onlineportal des Landesarchivs findet sich unter dem Eintrag der Urkunde der Hinweis: „Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden.“ Mit nur einem Klick gelangt man – bequem vom heimischen Rechner aus – zur
hochaufgelösten, digitalen Abbildung der Urkunde, erzeugt mit modernsten technischen Mitteln. Gleichzeitig muss das fragile Original nicht mehr für die Nutzung aus dem Magazin ausgehoben werden, mögliche Schäden durch mechanische Belastung oder auch Lichteinfall werden so verhindert. Diese sogenannte Schutzdigitalisierung von besonders wertvollen oder vom Zerfall bedrohten Archivalien ist mittlerweile gängige Praxis in den Archiven. Ein klares Win-Win für Archive und Archivnutzer gleichermaßen.

Ein Stapel alter Bücher neben einer Computertastatur. Darin steckt ein USB-Kabel, das mit einem Computer im Hintergrund verbunden ist. Auf dem Bildschirm im Hintergrund sind Scans der Bücher zu sehen.
Der Weg von historischem Schriftgut ins Digitale. Vorlage: pixabay


Doch wenn man nun die Digitalisate hat – so könnte ein ökonomisch denkender Mensch an dieser Stelle fragen – wieso sollte man die Originale noch weiter aufbewahren? Wieso wurde die Münsteraner Papyrusurkunde noch im April dieses Jahres in einem aufwendigen Verfahren durch einen Papyrusexperten in liebevollster Präzisionsarbeit restauriert? Wieso sollte man noch Gelder in den Bau und Betrieb von Magazingebäuden investieren? Denn dafür braucht es mehr als einfach nur irgendeine Lagerhalle. Damit Papier und Pergament die Jahrhunderte überdauern können, sind bestimmte klimatische Bedingungen nötig: nicht zu warm und vor allem: nicht zu feucht! Ansonsten droht Schimmelbefall. Um diese Anforderungen zu erfüllen, kommen in vielen Archiven Klimaanlagen zum Einsatz. Je nach Alter der Magazinbauten können diese auch schon einmal unter die Kategorie „Energieeffizienzklasse G“ fallen. Ist das in Zeiten von Klimawandel und Energiekrisen, wie wir sie im Herbst und Winter 2022/23 erlebt haben, noch vertretbar?


Alle Archivalien verfilmen oder einscannen, die Originale – außer in Ausnahmefällen – vernichten. Mit solch einer radikalen Forderung sorgte der Sächsische Rechnungshof schon 2003 unter deutschen Archivarinnen und Archivaren für Furore. Um die Folgekosten für den Originalerhalt zu verringern, schlug man sogar vor, das sächsische Archivgesetz dahingehend zu ändern, dass die so entstandenen Kopien „auch im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind“. Eine staatlich verordnete Neudefinition des Originalbegriffs? Ein Aufschrei ging durch die bundesdeutsche Archivlandschaft, fürchtete man doch, dass auch weitere Finanzgeber aus ökonomischem Kalkül auf den Gedanken verfallen könnten, massenhaft Archivgut zu vernichten und die vorher angefertigten Verfilmungen – der Durchbruch des Digitalisats stand seinerzeit noch aus – nicht nur als Surrogat zu verwenden, sondern sogar kurzerhand zum neuen Original zu deklarieren. Der Vorstand des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) stellte sich in seiner „Fuldaer Erklärung“ vom 12. November 2003 entschieden gegen die Forderungen des Rechnungshofs. Letztendlich fanden diese weder bei der sächsischen Landesregierung noch beim Landtag Anklang. Doch der Schock unter den Archivarinnen und Archivaren saß tief.


Was spricht aber nun jenseits von philosophischen Betrachtungen über die „Aura des Originals“ gegen die sogenannte Ersatzdigitalisierung ganzer Archivbestände? Der VdA verwies in seiner Erklärung unter anderem darauf, dass die Kosten für eine Digitalisierung der Originale jene für deren Erhalt bei Weitem überstiegen. Mario Glauert, heute Leiter des Landeshauptarchivs Potsdam, führte das nochmals 2012 in einem Vortrag beim Rheinischen Archivtag in Ratingen näher aus: Hätte man sich im Jahr 2010 dazu entschieden, über einen Zeitraum von 100 Jahren sämtliche Bestände der staatlichen Archive Deutschlands zu digitalisieren, müssten pro Jahr etwa 357 Millionen Bilddateien erstellt werden, was den Steuerzahler jährlich rund 892 Millionen Euro kosten würde. Denn Digitalisierung, so Glauert, beinhaltet weit mehr als nur das Einscannen des Archivguts: hat man einen Bestand zur Digitalisierung ausgewählt, müssen die Archivalien ausgehoben und in vielen Fällen vorbehandelt werden. Gegebenenfalls muss Inventur gemacht und müssen veraltete oder falsche Verzeichnungsinformationen überarbeitet werden. Im Nachgang zum eigentlichen Scannen steht wiederum eine Reihe von Arbeiten, wie zum Beispiel das Erstellen der Metadaten, die Bearbeitung der Bilddateien und die Erzeugung von Nutzungs- und Sicherungsrepräsentationen aus den Masterdateien, die Verknüpfung der Digitalisate mit den vorhandenen Erschließungsdaten, die Präsentation in den Onlineportalen (man denke an die Papyrusurkunde aus Münster!) und die Reponierung der Originale (wenn sie denn nicht vernichtet werden sollen). All das kostet Zeit, Ressourcen, Personal, und das heißt: Geld, viel Geld. Das Kalkül des Sächsischen Rechnungshofs scheint also nicht aufzugehen.

Finnische Flagge (blaues skandinavisches Kreuz auf weißem Grund) am Fahnenmast im Wind wehend, dahinter blauer Himmel.
Digitaler Vorreiter Finland? Vorlage: pixabay


Seit den Ereignissen von 2003 begegnen viele Archivarinnen und Archivare in Deutschland dem Konzept der „Ersatzdigitalisierung“ mit Misstrauen, es ist gewissermaßen zum Unwort geworden. Im Hintergrund der sich daran anschließenden Fachdiskussionen schwebt(e) auch immer die Sorge, den Rechnungshöfen dieser Welt ja keine Argumente dafür an die Hand zu geben, die Schätze im eigenen Haus anzurühren. Doch ein Blick über die bundesdeutschen Grenzen hinaus verrät, dass man in anderen Ländern eine andere Einstellung zu dem Thema hat. So verfolgt das finnische Nationalarchiv schon seit Längerem eine Strategie der massenhaften Ersatzdigitalisierung von Akten und Dokumenten jüngeren Datums. Nur besonders bedeutsame Stücke und eine für die jeweilige Epoche repräsentative Auswahl an Dokumenten werden im Original erhalten. Man beachte aber: es geht hierbei streng genommen nicht um Archivgut, sondern nur um die ca. 135 laufenden Kilometer Papierakten, die sich noch in den finnischen Behörden befinden – Registraturgut also. Ein kleiner, aber bedeutsamer Unterschied. Auf deutsche Verhältnisse übertragen bedeutet dies, dass es sich bei den betroffenen Akten noch nicht um Kulturgut im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes von 2016 handeln würde, da noch keine archivische Bewertung und auch keine Widmung zu Archivgut stattgefunden hat. Ausdrücklich formulieren die finnischen Archivarinnen und Archivare in ihrer Strategie 2025 das Ziel, keine neuen Magazine für analoges Archivgut mehr zu bauen. Ein hehres, aber auch nachvollziehbares Ziel, schließlich nähern wir uns in den öffentlichen Verwaltungen – aller Widrigkeiten zum Trotz – doch dem Ende des Papierzeitalters. Gleichwohl gibt es auch in Finnland keine Pläne, bestehende Magazine durch Ersatzdigitalisierung zu entleeren und dann zu schließen!

Doch wie weitsichtig wäre die Entscheidung zur „Flucht ins digitale Magazin“ zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt? Schon in der „Fuldaer Erklärung“ wiesen die Autoren darauf hin, dass der langfristige Erhalt von digitalisierten Dokumenten ein noch ungelöstes Problem darstelle. Nun sind seither etwa zwei Jahrzehnte vergangen. Archivarinnen und Archivare haben weltweit und in Zusammenarbeit mit Informationswissenschaftlern und anderen Experten Konzepte zur digitalen Langzeitarchivierung sowohl von digital entstandenen Unterlagen (born digitals) wie auch von Digitalisaten entwickelt – und auch bereits umgesetzt. Immer mehr staatliche und kommunale Archive in Deutschland betreiben mittlerweile ein digitales Archiv oder sind an einer Verbundlösung beteiligt. Trotzdem steht man in vielen Dingen immer noch am Anfang. Ob die entwickelten Konzepte und Standards – beispielsweise die sogenannte Migration von Dateien in Formate, bei denen man von einer gewissen Langzeitstabilität ausgeht – auch langfristig tragfähig sind, wird sich erst in Zukunft zeigen. Und Zukunft heißt aus archivischer Sicht nicht schon in zehn oder zwanzig, sondern eher in fünfzig, siebzig oder hundert Jahren. Gleichzeitig verfügen Archive aber über ein durch die Jahrhunderte erprobtes Wissen über den Erhalt von Kulturgut aus Papier, Pergament oder auch Papyrus. Die Urkunde Stephans V. überdauerte dank guter Lagerung ganze zwölf Jahrhunderte – trotz ihrem nicht gerade alterungsbeständigen Beschreibstoff. Das verdeutlicht den Anspruch, den Archive in Hinblick auf das ihnen anvertraute Kulturgut haben sollten. Idealerweise sollten also auch die heute erstellten Digitalisate – ob nun zum Schutz oder als Ersatz – noch in über tausend Jahren benutzbar sein. Natürlich sind auch analoge Archivalien stets den Wechselfällen der Geschichte ausgesetzt und können verloren gehen – man denke nur an den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder die mutwillige Zerstörung ukrainischer Archive durch russische Truppen. Trotzdem erscheint es zumindest riskant, sich vollends nur einer digitalen Überlieferungsmethode anzuvertrauen.


In der bundesdeutschen Archivwelt ist die Diskussion um Sinn und Zweck des Originalerhalts in jüngster Zeit wieder virulent geworden. Ein 2021 veröffentlichtes Papier zur strategischen Ausrichtung des Bundesarchivs in Fragen der Kulturgutdigitalisierung stellte den seit 2003 herrschenden
Konsens in Frage: darin ist von einer strategischen Entscheidung zu einem „Primat des Digitalen“ die Rede. Unter Verweis auf den US-amerikanischen Archivwissenschaftlicher Paul Conway wird dort festgestellt, dass sich der kulturelle Wert eines Originals nicht aus seiner Materialität ergebe, sondern durch Merkmale wie Integrität, Authentizität, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit. Neben solchen eher abstrakten Überlegungen spielen aber auch harte ökonomische Erwägungen eine Rolle: die Autoren verweisen auf die Praxis der Kollegen in Helsinki, die zu dem Schluss gekommen seien, dass Ersatzdigitalisierung (wohlgemerkt von Registraturgut, nicht von Archivgut) unterm Strich kostengünstiger wäre, als der Neubau von Magazinen. Stand also nun eine Zeitenwende bevor? Würde man ab sofort im Bundesarchiv kartonweise Originalakten einscannen und dann vernichten, möglicherweise sogar solche zu historisch sensiblen Themen?

Ein großer Haufen Papierstreifen von vernichteten Akten.
Aktenvernichtung. Vorlage: pixabay


Ganz so drastisch gestalten sich die tatsächlichen Pläne des Bundesarchivs nun nicht: Man steigt lediglich aus der massenhaften Entsäuerung der eigenen Bestände aus und führt die so freigewordenen Ressourcen der Digitalisierung zu. Historisch besonders signifikante Kernbestände – z.B. die NSDAP-Mitgliederkartei – sind davon ausgenommen. Doch galt die Massenentsäuerung unter deutschen Archivarinnen und Archivaren bis dato als eine der zentralen Maßnahmen zum Originalerhalt. Dass das größte deutsche Archiv jetzt daraus aussteigt, kommt deshalb schon einem mittleren Erdbeben in der Fachwelt gleich. Dementsprechend reagierte vergangenes Jahr der Fachbeirat der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, kurz KEK, in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift ABI Technik mit Skepsis auf den Vorstoß des Bundesarchivs. Die KEK wird von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder gemeinsam finanziert und fördert unter anderem auch die Durchführung gerader solche Maßnahmen zur Massenentsäuerung, denen das Bundesarchiv nun den Rücken kehrt. Dabei geht es darum, den säurebedingten Zerfall von Papier zu verlangsamen, indem mit aufwendigen Verfahren eine sogenannte alkalische Reserve in den Beschreibstoff eingebracht wird. Nötig ist das vor allem bei industriell gefertigten Papieren des 19. und 20. Jahrhunderts. Und gerade solche befinden sich im Bundesarchiv, das kaum mittelalterliche und frühneuzeitliche Stücke verwahrt, zuhauf.


Bedeutet der Ausstieg aus diesen Programmen aber nicht, die Archivalien in den Magazinen in Koblenz, Freiburg, Berlin-Lichterfelde und an anderen Standorten des Bundesarchivs der „schleichenden Kassation“ durch Zerfall preiszugeben? Oder reicht es aus, sie einzuscannen um dem drohenden Informationsverlust vorzubauen? Die Mitglieder des KEK-Fachbeirats – allesamt hochrangige Vertreter aus dem Archiv- und Bibliothekswesen – hegen daran starke Zweifel: Auch wenn Digitalisate vorlägen, sei die Materialität der Originale trotzdem ein unabdingbarer Informationsträger und Garant für Authentizität. Man denke etwa an die vermeintlichen Hitler-Tagebücher, die u. a. anhand der verwendeten Materialien als Fälschung entlarvt werden konnten. Der Beirat mahnt daher zur Beibehaltung des Primats des Originals, denn keine Digitalisierungsmethode vermöge, alle Eigenschaften des Originals zu konservieren.


Hierauf antwortete kurze Zeit später wiederum Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, in seiner Eröffnungsrede zu einer Tagung zur Bestandserhaltung im Bundesarchiv. Darin brach er eine Lanze für die jahrtausendealte Kulturtechnik des Kopierens, ließ darauf aber ein klares Plädoyer für die Aura des Originals folgen. Keine Kopie der Welt könne diese ersetzen. Die Wahrnehmung der KEK-Fachbeiratsmitglieder, dass das Bundesarchiv den Originalerhalt aufgebe, beruhe auf einem Missverständnis, denn auch im Bundesarchiv betrachte man Digitalisierung und Originalerhalt nicht als Gegensätze, sondern – wie von den Kollegen gefordert – als komplementär. Natürlich würden die Unterlagen in den Magazinen weiterhin bei bestmöglichen Lagerungsbedingungen verwahrt. Den Ausstieg seines Hauses aus der Massenentsäuerung verteidigte Hollmann aber unter anderem auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten (man denke an den sächsischen Rechnungshof): so seien die Kosten für das komplizierte chemische Verfahren nachweislich doppelt so hoch, wie für eine Digitalisierung der gleichen Menge an Akten. Doch über welchen Zeitraum? Dazu äußerte sich Hollmann nicht. Bei einigen Archivalien sei der Verfall außerdem mittlerweile so weit fortgeschritten, dass es den mechanischen Belastungen einer Entsäuerung nicht mehr ausgesetzt werden könne. Doch ist zu bedenken, dass dies nur einen geringen Anteil des gesamten Archivguts betrifft, als Argument für den kompletten Ausstieg aus der Massenentsäuerung also nicht greift.


Allerdings steht die Entsäuerung von Papieren unter Archivarinnen und Archivaren in letzter Zeit zunehmend in der Kritik, was auch auf die Kommunikation des Bundesarchivs in der Sache zurückgeht. Denn die ins Papier eingebrachte alkalische Reserve ist eben genau das: eine Reserve. Und somit endlich. Die chemischen Prozesse, die zum Zerfall des Archivguts führen, können damit letzten Endes nur verlangsamt, nicht aber dauerhaft gestoppt oder gar umgekehrt werden. Nicht nur das Bundesarchiv hinterfragt daher die Nachhaltigkeit eines solchen Verfahrens. Studien haben allerdings gezeigt, dass Massentsäuerungen, wenn sie rechtzeitig durchgeführt werden, trotzdem nachhaltig sein können. Schon eine einmalige Entsäuerung kann die Lebensdauer des Papiers um viele Jahrhunderte verlängern.


Den Argumenten des Bundesarchivs stehen außerdem die vom KEK-Fachbeirat angesprochenen sogenannten Ewigkeitskosten der digitalen Langzeitarchivierung gegenüber: die meist hochauflösenden Digitalisate verlangen einiges an Speicherplatz. Zudem muss die zur Speicherung verwendete Hardware in regelmäßigen Abständen ersetzt werden – Stichwort Badewannenkurve. Bei Festplatten geht man von einem fünfjährigen Turnus aus, Magnetbänder können – wenn sie nicht andauernd gelesen und beschrieben werden – bis zu dreißig Jahre halten. Wie nachhaltig ist es also, diesen Zyklus auf unbestimmte Zeit, perspektivisch gar über Jahrhunderte, immer wieder durchzuführen? Fest steht jedoch auch, dass Archiven in bestimmten Fällen gar nichts anderes übrigbleibt, als auf Ersatzdigitalisate zu setzen. Man denke etwa an Thermopapiere, die mit der Zeit unumkehrbar verbleichen oder an bestimmte Filmformate, für die es irgendwann keine Abspielgeräte mehr geben wird und deren chemische Zerfallsprozesse nicht so einfach verlangsamt werden können, wie beim Papier. Um hier dem totalen Informationsverlust vorzubeugen, bleibt langfristig nur der Sprung ins Digitale.

Rückseite eines Servers, an den zahlreiche blaue und weiße Kabel angeschlossen sind.
Die Langzeitsicherung von Digitalisaten erfordert moderne Speicherhardware. Vorlage: dlohner/pixabay


Wie die Kostenkalkulation nun auch ausfällt: der dauerhafte Erhalt von Kulturgut ist ein kostspieliges Geschäft. Aber gerade in Zeiten von Fake News und Geschichtsklitterung auch ein Notwendiges. Die technischen Neuerungen der letzten Jahrzehnte haben eine Vielzahl hochkomplizierter Fragen aufgeworfen, die hier nur kursorisch betrachtet werden konnten und die die Archivarinnen und Archivare noch auf Jahre hinaus beschäftigen werden. Fest steht aber eins: die Archivmagazine werden auch im digitalen Zeitalter auf absehbare Zeit nicht verschwinden.

Hinweis: Der Beitrag beruht auf einem Essay, das im Fach „Bestandserhaltung“ (Leitung Johannes Kistenich-Zerfaß) im Archivreferendariat entstanden ist.

Literatur

  • Boden, Ragnar / Hänger, Christian / Niederhut, Jens / Förstner, Dirk / John, Kristina: Bestandserhaltung als Massengeschäft – Das neue Bestandserhaltungskonzept des Bundesarchivs, in: ABI Technik 43,1 (2023), S. 37–45.
  • Durchführung von Massenentsäuerungsprojekten. Gemeinsames Grundlagenpapier des Bestandserhaltungsausschusses der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder und der Kommission Bestandserhaltung des Deutschen Bibliotheksverbandes, Mai 2019, https://www.bundesarchiv.de/assets/bundesarchiv/de/Downloads/Erklaerungen/massenentsaeuerungsprojekte-grundlagenpapier.pdf (abgerufen am 20.09.2024).
  • Frohmann, Jakob / Kistenich-Zerfaß, Johannes / Müller, Maria-Elisabeth / Preuss, Stephanie / Sorbello Staub, Alessandra / Stumpf, Marcus: Zum Verhältnis von Originalerhalt und Digitalisierung von schriftlichem Kulturgut, in: ABI Technik 43,2 (2023), S. 103–109.
  • Glauert, Mario: Dimensionen der Digitalisierung. Kosten, Kapazitäten und Konsequenzen, in: Digital und analog. Die beiden Archivwelten. 46. Rheinischer Archivtag. 21.–22. Juni 2012 in Ratingen, Bonn 2013, S. 48–59.
  • Hänger, Christian / John, Kristina / Zahnhausen, Vera: „Status quo und Planungen der Kulturgutdigitalisierung beim Bundesarchiv“, in: ABI Technik 41,2 (2021), S. 79–89.
  • Hänger, Christian / Boden, Ragnar: Bestandserhaltung heute – Massendigitalisierung und Schutz von Originalen. Internationale Konferenz des Bundesarchivs vom 28. bis 29. Juni 2023 in Berlin-Lichtenberg, in: ABI Technik 43,4 (2023), S. 306–308.
  • Hölttä, Tiina / Kajanne, Ville: No more new archive buildings – mass digitisation and retroactive digitisation improve the accessibility of material, in: The National Archives of Finland Strategy 2025. Perspectives for the Future, Keuruu 2020, S. 14 f.
  • Hollmann, Michael: Zum Verhältnis von Originalerhalt und Digitalisierung, in: Forum. Das Fachmagazin des Bundesarchivs, Ausgabe 2023, S. 10–18.
  • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen: Einzige erhaltene Papsturkunde auf Papyrus nördlich der Alpen in Münster restauriert, Pressemeldung vom 18.04.2024, https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw/ueber-uns/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/mittelalterliche-papsturkunde-auf (abgerufen am 15.09.2024).
  • Rechnungshof des Freistaats Sachsen: Jahresbericht 2003, https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2003.pdf (abgerufen am 15.09.2024).
  • Stauber, Reinhard: Zum Wert des Originals, in: Archivalische Zeitschrift 97 (2021), S. 121–128.

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Florian Obrecht (3. Februar 2025). Originalerhalt im digitalen Zeitalter – ein alter Zopf? Archivwelt. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/138bq


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