Am 15. September 2024, dem internationalen Tag der Demokratie, fand im Staatsarchiv Marburg eine besondere Veranstaltung statt: Im Rahmen des Symposions „Archive als Orte der Demokratiegeschichte“ wurde der Archivschule Marburg die Bezeichnung „Ort der Demokratiegeschichte“ verliehen.
Irmgard Christa Becker, die Leiterin der Archivschule Marburg, begrüßte die Anwesenden im Landgrafensaal des Staatsarchivs Marburg, in dem vor 75 Jahren die Archivschule eröffnet worden war, und ging auf die Geschichte des archivarischen Berufsstandes im 20. Jahrhundert ein.
Der hessische Minister für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels, hob in seinem Video-Grußwort die Bedeutung von Archiven angesichts der Gefahren hervor, die KI-erzeugte Fälschungen für die Geschichtskultur bärgen, und gratulierte der Archivschule zu ihrer Auszeichnung.
Der Hausherr, Johannes Kistenich-Zerfaß (Hessisches Landesarchiv), betonte in seinem Grußwort, dass Archive zwar „systemrelevant“ für politische Systeme, aber keinesfalls per se demokratisch seien. Als Beispiel verwies er auf das Gebäude des Staatsarchivs Marburg, das im Nationalsozialismus, 1938, eröffnet worden war. Archive könnten die Demokratie zwar stützen, seien aber auch anfällig für innere und äußere Feinde der Demokratie. Trotz dieses nicht unkomplizierten Verhältnisses freute sich Kistenich-Zerfaß über die Anerkennung für die Archivschule und so auch für die Archive.
Kai-Michael Sprenger, der Direktor der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, stellte die 2021 errichtete Stiftung vor, die Demokratiegeschichte vermitteln und einen aktuellen Beitrag zur Demokratiebildung leisten will. Er verwies darauf, dass dieses Jahr am 15. September zum ersten Mal das „Forum Demokratiegeschichte“ stattfinde, eine Veranstaltungsreihe zum internationalen Tag der Demokratie, das die Stiftung in Deutschland etablieren will. Zum Tätigkeitsspektrum der Stiftung gehört die Pflege der digitalen „Deutschlandkarte der Demokratie“, auf der mittlerweile über 80 „Orte der Demokratiegeschichte“ eingetragen sind – Orte im gegenständlichen Sinn, darunter auch einige Archive wie das Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel, ebenso wie abstrakte „Erinnerungsorte“, etwa der Verfassungskonvent in Herrenchiemsee 1948. Auf diese Weise soll die Geschichte der Demokratie ‚verortet‘ werden und in der Fläche erlebbar sein. Sprenger bezeichnete die Verleihung der Bezeichnung an die Archivschule deshalb als „Markierung“.
Im Anschluss an seine Rede überreichte er Irmgard Christa Becker die Plakette „Ort der Demokratiegeschichte“, die in der Archivschule angebracht werden wird.
Claudia Gatzka (Universität Freiburg) betrachtete in ihrem Eröffnungsvortrag „Archive in der Demokratiegeschichte“ Archive unter dem Blickwinkel, dass sie Quellen zur Demokratiegeschichte verwahren. Die Frage, wo genau in Archiven Quellen zur Demokratiegeschichte zu finden seien, sei bei Partei- oder Bewegungsarchiven einfacher, bei Staats-, Unternehmens- oder Medienarchiven aber schwieriger zu beantworten. Allgemein könne man die Haltung vertreten, dass Archivalien immer dann zu Quellen würden, wenn man eine entsprechende Fragestellung an sie herantrage. Aber dann stelle sich die Frage, was eine demokratiegeschichtliche Fragestellung sei. Die Referentin stellte ihren Ansatz dazu vor: Sie betrachte das Demokratische als ein Problem oder eine Herausforderung, die sich Staaten seit dem Zeitalter der Revolutionen gestellt habe.
Gatzka stellte die „Dokumente der vielen“ – also Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, Petitionen, Hörerpost etc. – als wichtige Quellen zur Demokratiegeschichte heraus, da in einer Demokratie die Repräsentierten ständig ihre Repräsentanten bewerteten. An ihnen zeige sich, dass Demokratie ein Prozess und kein Zustand ist, der aus der Interaktion zwischen Regierenden und Regierten und Repräsentanten und Repräsentierten erwachse. Solche Bürgereingaben sind nach Gatzka in Archiven nicht immer zu finden bzw. nicht immer einfach zu benutzen. Sie führte dies auf drei Gründe zurück: Erstens seien sie nicht immer archiviert worden, zweitens enthielten die Erschließungsinformationen nicht immer Angaben zu ihnen. Und drittens gebe es bei der Benutzung teilweise rechtliche Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Urheberrecht, die dazu führten, dass Zitierverbote für Unterlagen bestünden. Gatzka äußerte deshalb drei Wünsche an die Archive: Bürgeräußerungen sollten ernster genommen werden, sie sollten besser erschlossen oder in „Teilbeständen“ gebündelt werden, und über rechtliche Schwierigkeiten solle gesprochen werden.
Auf die aus dem Publikum gestellte Frage, inwiefern Bürgerbriefe repräsentativ seien, antwortete Gatzka, sie seien nicht repräsentativ, aber Demokratiegeschichte sei immer nur die Geschichte der Mitredenden. Weiterhin kam zur Sprache, dass Zuschriften von Bürgern an Abgeordnete nur dann archiviert werden, wenn diese ihren Vor- oder Nachlass einem Archiv übergeben.
Der Problemaufriss zeigt, dass die noch junge Disziplin der Demokratiegeschichte, für die es bisher in Deutschland keinen Lehrstuhl gibt, mit vielen Schwierigkeiten kämpft, die von (staatlichen) Archiven nur zum Teil behoben werden können.
Nach dem Eröffnungsvortrag folgten vier Fachvorträge. Michael Hollmann (Bundesarchiv) wandte sich dem Thema „Archive als Akteure in der Demokratie“ zu. Er problematisierte eingangs den Begriff „Akteur“ und stellte heraus, dass Archive nur sehr bedingt Akteure seien, da ihre Tätigkeit durch ihren gesetzlichen Auftrag und ihren Archivträger vordefiniert sei. Hollmann machte deutlich, dass staatliche Archive Strukturen des Staats belegen und stabilisieren und als Wissensspeicher dienen. Daneben sind sie Funktionsträger und Garanten einer pluralistischen Gesellschaft. Von der Gründung des Bundesarchivs 1952 bis 1988 war seine Rechtsgrundlage ein Organisationserlass, der 1988 durch das Bundesarchivgesetz abgelöst wurde. Die Archivarbeit im demokratischen Staat beruht auf vier Pfeilern als garantierte Bürgerrechte:
Erstens ist die vollständige Anbietung durch die staatlichen Stellen die Voraussetzung für die Erfüllung archivischer Aufgaben. In der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wird die Anbietungspflicht durch detaillierte Regeln auch für die Registraturen ausdifferenziert. Oft genug werden diese Regelungen aber nur als Empfehlung betrachtet. Zweitens garantieren die staatlichen Archive durch die unabhängige Bewertung nach neutralen Grundsätzen das Vetorecht der Quellen. Drittens wird das Archivgut möglichst niedrigschwellig bereitgestellt und viertens hat jedermann das Recht, das staatliche Archivgut zu benutzen.
Archive sind dauerhafte Einrichtungen, die mit der allgemeinen Entwicklung mithalten müssen. Dafür ist eine auskömmliche Finanzierung erforderlich. Die Politik ist allzu oft nicht bereit, diese zu sichern oder Archive müssen hinter anderen Interessen zurückstehen. Darüber hinaus ist die mediale Aufmerksamkeit für Angriffe auf die Anbietungspflicht gering. Wenn in Spitzenämtern Unterlagen durch Amtsträger entfremdet werden, gibt es in der Regel keine Bereitschaft, diese Unterlagen wieder zurückzuholen.
Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum, Duisburg) charakterisierte in seinem Vortrag „Die Rolle freier Archive in der Demokratie“ Bürgerbewegungen als demokratische Subkultur. Bei ihnen entstehen zahlreiche Unterlagen: Flugblätter, Positionspapiere und andere inhaltliche Papiere, Protokolle, Plakate, Korrespondenzen, Kongressunterlagen etc., die für die Erforschung der Demokratie relevant sind. Als freie Archive sind zuerst die Frauenarchive gegründet worden. Das erste war 1978 das FFBIZ (heute: “FFBIZ – das feministische Archiv”). Danach folgten zahlreiche Archive sozialer Bewegungen in der alten Bundesrepublik und die Archive der Bürgerbewegung der DDR. Das Archiv für alternatives Schrifttum in Duisburg sammelt übergreifend Unterlagen alternativer Gruppen. Insgesamt gibt es ca. 80 freie Archive in Deutschland. Alle diese Archive haben sich selbst und aus politischer Überzeugung zur Archivgründung ermächtigt. Sie ergänzen die Unterlagen öffentlicher Archive, indem sie Unterlagen übernehmen, die nicht zu deren Überlieferungsspektrum gehören. Alternative Archive sind heute ein selbstverständlicher Teil der deutschen Archivlandschaft, der am Anfang kritisch beäugt wurde. Durch die Mitarbeit der freien Archive im VdA ist das Verhältnis heute entspannt. Da freie Archive ein breites Spektrum oppositioneller Gruppen abbilden, die einen wesentlichen Teil der Demokratie ausmachen, sind auch sie systemrelevant.
Die Politik steht vor der Aufgabe, ein Verständnis für die freien Archive und ihre Bedeutung für die Entwicklung er Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln und diese auskömmlich zu finanzieren. Die Bereitstellung von Projektmitteln sichert das Überleben. Sie müssen aber immer wieder neu ausgehandelt werden, deshalb wäre eine institutionelle Förderung wichtig. Denn auch Opposition und Widerstand sind Teil der Demokratie, deshalb muss ihr Gedächtnis bewahrt werden.
Ittai Joseph Tamari (Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, Heidelberg) stellte in seinem Vortrag sein Archiv vor und sprach zur jüdischen Geschichte in Deutschland. Er griff dabei zwei Persönlichkeiten heraus, die Sozialdemokratin Jeanette Wolff (1888-1976) und den FDP-Politiker und Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland Ignatz Bubis (1927-1999).
Veit Scheller (Archiv des ZDF, Mainz) behandelte in seinem Vortrag „Die Rolle der Medienarchive in der Demokratie“. Er sprach dabei im Stil eines Radiobeitrags. Zunächst stellte er archivphilosophische Überlegungen zu Vergessen und Erinnerungsfähigkeit an, welche die Bedeutung von Archiven hervorhoben. Er stellte sodann die Funktion der Rundfunkarchive dar, die ganz im Dienst der Produktion des Programms stehen. Ihr alleiniges Bewertungskriterium ist die Wiederverwendbarkeit des zu archivierenden Materials, was in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Bänder überschrieben wurden, wenn sie nicht mehr benötigt wurden. Erst seit Mitte der 2000er Jahre werden beim ZDF alle Sendungen archiviert. Das audiovisuelle Material wird sehr tief mit Metadaten erschlossen, was Scheller mit einer Einzelblattverzeichnung verglich. Als Zukunftsvision für das Archiv schwebt Scheller ein online verfügbares „Medien-Transparenzportal“ vor, welches sowohl ein kuratiertes Angebot zu bestimmten Themen als auch eine vollständige Programmchronik seit 1952 enthalten sollte. Dabei müssten nur fiktionale Inhalte wegen des Urheberrechts entfernt werden. Eine Umsetzung dieser Vision sei derzeit aber unrealistisch, was unter anderem an dem fehlenden rechtlichen Rahmen dafür liege.
Auf die Frage aus dem Publikum, ob im Archiv des ZDF neben dem AV-Material auch die Unterlagen zum redaktionellen Prozess dahinter eingesehen werden könnten, erläuterte Scheller, dass aus diesen Unterlagen nur eine Auswahl ins Archiv übernommen werde. Sie würden den Nutzenden aber ebenso – gegebenenfalls anonymisiert – zugänglich gemacht.
Nach den Vorträgen fand eine von Sven Felix Kellerhoff (Die Welt, Berlin) moderierte Podiumsdiskussion statt, an der Uwe Schwabe (Archiv Bürgerbewegung Leipzig), Michael Hollmann, Ittai Joseph Tamari und Jürgen Bacia teilnahmen. In dieser Diskussion dominierte die Frage, wie freie Archive besser abgesichert werden können beziehungsweise, wie ihr Archivgut dauerhaft gesichert werden kann. Freie Archive – so die Archive der Oppositionsbewegung der DDR, die oft als Gegengewicht zur Stasi gegründet wurden – sind als relevante Archive für die Demokratiegeschichte zu betrachten, da in der Demokratie auch oppositionelle Positionen und Widerstand Teil der demokratischen Gesellschaft und des demokratischen Diskurses sind. Die freien Archive erhalten oft Projektförderungen vom Bund oder den Ländern, diese Förderung ist aber mit Unsicherheiten verbunden. Wie demgegenüber eine dauerhafte Sicherung aussehen könne, dazu wurden auf dem Podium und im Publikum verschiedene Möglichkeiten genannt. Sie reichten von einer institutionellen Förderung der freien Archive durch den Staat über eine zu schaffende Stiftung als Träger für diese Archive bis hin zum Angebot der ‚subsidiären‘ Übernahme der Unterlagen durch staatliche Archive. Dabei kam auch das Problem zur Sprache, dass die privaten Produzenten dieser Unterlagen teilweise eine kritische Sicht auf den Staat haben. Einig waren sich die Teilnehmer des Podiums und die Diskutanten aus dem Publikum, dass etwas geschehen müsse, um die Überlieferung der freien Archive dauerhaft zu bewahren.
Zum Symposion hatten Studierende des 61. Fachhochschullehrgangs der Archivschule Marburg in Kooperation mit dem Hessischen Landesarchiv und dem Stadtarchiv Marburg eine kleine Ausstellung mit dem Titel „Archive als Orte der Demokratiegeschichte“ vorbereitet. Diese Ausstellung ist noch bis zum 31. Januar 2025 im Foyer des Staatsarchivs Marburg zu sehen.
Abschließend kann man festhalten, dass öffentliche, private und freie Archive mit der Sicherung relevanter Quellen zur Demokratiegeschichte beitragen können. Wie das geschieht, ist immer wieder neu zu diskutieren, damit alle Aspekte der Demokratiegeschichte berücksichtigt werden.
Florian Lehrmann / Irmgard Christa Becker
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Florian Lehrmann (23. September 2024). Tagungsbericht: Symposion “Archive als Orte der Demokratiegeschichte” Archivwelt. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/12caf