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Dialektik der Erschließung

Das Bild zeigt von außen einen alten Bibliothekskatalog mit Schubfächern, in denen sich alphabetisch geordnete Zettel befinden.

Die Bibliothek als Katalysator und Qualitätsmanager

Von Peter Wegenschimmel

Sonst Anlass zu einem anregenden grenzüberschreitenden Ideenaustausch kehrte die deutsche Delegation im Jahr 2012 mit besorgten Mienen von dem Internationalen Archivsymposion aus Luxemburg zurück. Off topic hatten die Archivarinnen und Archivare aus dem Rheinland von dem niederländischen Kollegium über die geplante Zusammenlegung des Nationalarchivs in Den Haag mit der benachbarten Königlichen Bibliothek erfahren. Könnte eine spartenübergreifende Fusionswelle auch die deutsche Archivlandschaft erfassen? Eine Dekade später lässt sich konstatieren, dass die befürchtete organisatorische Konzentration von Gedächtniseinrichtungen aus dem GLAM-Bereich (Galleries, Libraries, Archives, Museums) ausgeblieben ist. Eine Nahaufnahme der archivischen Fachaufgaben lässt dennoch erahnen, wie porös die Grenzen zwischen den Sparten vor dem Hintergrund der Digitalisierung geworden sind.

Traditionell gilt die Erschließung als archivisches Autonomiegebiet. Der einschlägige deutsche Erschließungskanon folgt einem „Bottom-up“-Ansatz, der nur schwer mit spartenfremden Referenznormen kompatibel ist. Mit Initiativen wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) oder der Gemeinsamen Normdatei (GND) versuchen die Bibliotheken seit einer Dekade die archivische Subsistenzwirtschaft in gemeinsame Kulturprojekte einzubinden. Einerseits markieren kulturelle Aneignungen wie das Archivportal-D und das GND-Forum Archiv, wie die Archivlandschaft weiterhin auf Eigenständigkeit pocht, zugleich signalisieren sie, dass einst streng reglementierte Grenzen geöffnet werden und Umwelteinflüsse die Sparte nachhaltig verändern. Der folgende Blogpost geht der Frage nach, wie die Nachbarschaft zu den Bibliotheken im digitalen Zeitalter ihre Spuren in der archivischen Erschließung hinterlässt und das Wortpaar „spartenspezifisch“ und „spartenübergreifend“ in aktuellen Projekten neu austariert wird.

Abgrenzungsversuche: Die Erfindung der Spartenspezifizität

Ein Besuch Ivo Striedingers auf Archivausstellungen löste in der Zwischenkriegszeit allgemeine Beklommenheit aus: Unbeabsichtigt „entfuhr“ ihm „öfter der Ausruf: das ist ja eigentlich Bibliotheksgut“ (1926, S. 161). Seine Differenzierung zwischen Archiv und Bibliothek war eine materielle: Archivgut ließe sich durch seine Registraturherkunft mit bloßem Auge von Bibliotheksgut unterscheiden. Weshalb lag dem bayerischen Staatsoberarchivdirektor und Herausgeber der Archivalischen Zeitschrift so sehr an einer strikten Trennung beider materiellen Welten? In Anspielung auf den Abgrenzungsstreit der Weimarer Republik kritisierte der Historikerbibliothekar Holm A. Leonhardt die „Materialfixiertheit traditioneller Unterscheidungstheorien“ (1989, S. 218-19) und führte eine funktionale Differenzierung ins Feld: Während Bibliotheken der Bereitstellung von Wissens- und Bildungsinhalten dienten, hätten Archive den Auftrag zur Sicherung von Nachweisen über die Geschichte. Schwer vorstellbar, dass die Vertreter*innen des Arbeitskreises Offene Archive oder die Betreiber*innen des Portals LEO-BW mit dieser Einengung des archivischen Aufgabenspektrums d’accord gehen. Wenn also weder die mittlerweile historisch gewordenen materiellen noch die funktionellen Abgrenzungsversuche konsensfähig scheinen, hat heute womöglich eine methodische Differenzierung Potenzial zum kleinsten gemeinsamen Nenner. Diese Ansicht findet zumindest Rückhalt beim Gesetzgeber; immerhin gibt der Bund der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) den Auftrag, Schriftgut „bibliothekarisch [!] zu verzeichnen“ bzw. verpflichtet im derzeit aktuellsten Landesarchivgesetz Thüringen die öffentlichen Archive, Unterlagen als „öffentliches Archivgut nach archivwissenschaftlichen [!] Gesichtspunkten zu ordnen und durch Findmittel zu erschließen“.

Unter Katalogisierung verstehen Bibliotheken die Formal- und Sacherschließung neu eingehender Medien. Die Formalerschließung erfasst alle grundsätzlichen Angaben über das beschriebene Medium, die meist einfach von der Vorlage übernommen werden können. Ein 1971 erschienener Standard (ISBD) regelt nicht nur, welche Aspekte in die bibliographische Beschreibung aufgenommen werden, sondern auch die Datenstruktur dieser Angaben, was in weiterer Folge das kooperative Katalogisieren erleichtert. Bei elektronischen Ressourcen werden die Metadaten wenn möglich direkt im Datenformat MARC 21 vom Anbieter übernommen. Um Personennamen, Geographika oder Körperschaftsnamen gezielt recherchieren zu können, führten die Bibliotheken lange separate Normdatenverzeichnisse, die mittlerweile in der GND aufgegangen sind. Seit 2015 findet das internationale Regelwerk RDA Anwendung; seine Attraktivität besteht in der Möglichkeit, Fremddaten leichter auch von internationalen Partnern übernehmen zu können.

Um Nutzer*innen die Orientierung in die Welt des publizierten Wissens zu erleichtern, beschreibt die Sacherschließung die Medien auch inhaltlich und greift dazu ebenfalls auf die GND zurück. Traditionell wurden die Schlagwörter von Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Dienstes auf der Grundlage einer Autopsie manuell vergeben; die Praxis der intellektuellen Verschlagwortung steht allerdings aufgrund ihres Arbeitsaufwands, aber auch der unvermeidlichen Intransparenz in der Kritik; die DNB experimentiert in aktuellen Projekten, wie sie durch automatisierte Prozesse ersetzt werden kann. Ein zweiter Aspekt der Sacherschließung ist die Klassifikation gemäß einer Bibliothekssystematik. Der Ansatz erinnert vermeintlich an die navigierende Suche in Archiven, allerdings orientiert er sich nicht an individuellen Provenienzstellen, sondern an einer Klassifikation der Wissensgebiete. Die klassifikatorische Erschließung beruht auf einer hierarchischen Begriffsstruktur, die theoretisch in allen Bibliothekskatalogen und -aufstellungen identisch verwendet werden kann und dadurch für die Nutzenden nachvollziehbar ist. Verbundklassifikationen, die bekannteste unter ihnen ist die Regensburger Verbundklassifikation, haben die Haussystematiken weitgehend abgelöst.

Genau wie im Bibliotheksbereich besteht auch die archivische Erschließung aus zwei verschränkten Tätigkeiten: Ordnung und Verzeichnung. Die Unterschiede rühren von einem grundsätzlichen Ressentiment gegenüber allgemeinen Regeln her, stünden sie doch in Widerspruch zu dem individuellen und organisch gewachsenen Archivkörper. Folgerichtig besteht die Leistung des internationalen Standards ISAD (G) eher darin, den Erschließungsprozess näher zu beschreiben als ihn zu reglementieren. Er bildet die Grundprinzipien archivischer Erschließung ab: Mehrstufigkeit, Provenienzbezug, Eindeutigkeit. Bei eingehendem Schriftgut prüfen die Archivierenden zunächst die Zuständigkeit des Archivs, bestimmen die Position der anzulegenden Verzeichnungseinheit in der Tektonik, gliedern sie in einen Bestand ein und ordnen sie einem Klassifikationspunkt zu. Grundsätzlich folgt die Ordnungstätigkeit dem Bestands- und Registraturprinzip, was bedeutet, dass die vorarchivische Ordnung und der Entstehungszusammenhang möglichst beibehalten werden sollen. Die Unikalität des Archivales wird damit auf die innere und äußere Ordnung der Bestände übertragen.

Die Verzeichnung erfolgt traditionell ungeregelt, doch der „Normvorschlag“ von Johannes Papritz (1961) diffundierte qua seiner langjährigen Lehrtätigkeit an der Archivschule Marburg in das Erschließungsgeschäft. Signatur, Aktentitel, Vermerke, Bandnummer, Laufzeiten, Bemerkungen, Provenienz und alte Signaturen bilden die Elemente der Papritzschen Verzeichnungsmaske. Die Empfehlung zu einer Übernahme des amtlichen Aktentitels verdeutlicht, wie sich die Verzeichnung nicht an der prospektiven Benutzung orientiert, sondern allein an dem retrospektiven Entstehungszweck. Eine Modifikation gegenüber diesem Quasi-Standard zeigt der Enthält-Vermerk: Während Papritz das Feld Ergänzungen zum Aktentitel vorbehielt, nutzen es die Verzeichnenden in der Praxis häufig, um signifikant empfundene Beobachtungen mittels ihres persönlichen Vokabulars festzuhalten. Freilich gehen im Rahmen ihrer Kompetenzen immer mehr Archivverwaltungen mit internen Erschließungsrichtlinien gegen den hausgemachten Verzeichnungswildwuchs an. Die zähen Bemühungen um ein harmonisiertes Vokabular für das Wiedergutmachungsportal verdeutlichen allerdings, wie viel Freiräume die einzelnen Archive und sogar Bearbeiter*innen weiterhin genießen.

Spartenübergreifende Annäherungstendenzen – oder Spartenübergriffe

Das 40-jährige Jubiläum der Eröffnung der Archivschule Marburg 1989 symbolisiert einen Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Bibliotheken und Archiven; die Veranstalter scheuten sich nicht, spürbare „Annäherungstendenzen“ (Archivschule Marburg 1989, S. 523) offen zu artikulieren. Im Anschluss an den Vortrag Berndt Dugalls, eines geladenen Vertreters der bibliothekarischen Zunft, identifizierte Hermann Rumschöttel, Vorsitzender des Verbands deutscher Archivare, „Kooperationsbereiche“ (1989, S. 538), die er insbesondere bei der Fachaufgabe Erschließung verortete. Instrumente wie Deskriptoren und Thesauri wären als Ergänzung zur konventionellen archivischen Ordnung und Verzeichnung „sicher hilfreich und benützerfreundlich“ (S. 542). Information Retrieval und Benutzerfreundlichkeit waren also zwei Domänen, in denen die Archive sich selbst Nachholbedarf attestierten; erst der Plausch mit den Bibliotheken von nebenan machte hier Defizite sichtbar.

In der digitalen Gründerzeit begann die nachbarschaftliche Segregation obsolet zu werden. An den unter dem Titel „Vom Findbuch zum Internet“ geführten Debatten des Deutschen Archivtags 1997 wird deutlich, wie die Bibliotheken zunehmend in die Funktion eines Innovationstreibers rutschten. Der Blick auf deren Webseiten zwang die Archivar*innen zu Überlegungen, wie die eigenen Findbücher online bereitgestellt werden können. Das Ziel einer übersichtlichen Darstellung in webbasierten Archivinformationssystemen war nur mittels einer vorgeschalteten Selbstvergewisserung über die eigenen Erschließungsmethoden und ihrer Harmonisierung erreichbar. So war die in den 1990er-Jahren vorangetriebene Entwicklung des ISAD (G) unbestreitbar von bibliothekarischen Normierungstendenzen inspiriert – auch wenn man sich im Ergebnis nicht zu einer genuinen Normierung hinreißen ließ.

Zum 18. Archivwissenschaftlichen Kolloquium im Jahr 2013 hatte die Archivschule erneut einen Spartengast geladen: Reinhard Altenhöner, damals DNB, plädierte in seiner Vorstellung der DDB für ein gemeinsames interdisziplinäres Zugangsportal zu den digitalen Angeboten der deutschen Kultureinrichtungen. Dieser überschwängliche Kulturkosmopolitismus wurde von den Archivar*innen argwöhnisch aufgenommen. Aus Angst vor einem drohenden Informationsverlust entschieden sich die berufsständischen Gremien zur Einrichtung einer spartenspezifischen Insellösung als „Pendant der archivischen Welt zu den Verbundkatalogen“ (Maier/Wolf 2015, S. 3). Ausgehend von der scheinbar unüberwindbaren materiellen Unterscheidung zwischen unikalem und vervielfältigtem Schriftgut kann ein solches Archivportal zwar nicht dazu dienen, Erschließung im Verbund zu koordinieren, aber es ermöglicht zumindest den gebündelten Nachweis von Archivgut aus unterschiedlichen Einrichtungen. Mit dem Archivportal-D hielten die Archive den Anspruch auf Selbstverwaltung aufrecht, technisch und datenseitig beruht es allerdings vollständig auf der DDB. Obschon eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzte Arbeitsgruppe bereits 2003 die Entwicklung eines deutschen Archivportals als Desiderat angemahnt hatte, bedurfte es zur Umsetzung also eines bibliothekarischen Impulses. Selbst innerhalb der archivarischen Community war die „Rolle der DDB als Katalysator“ (Krauth et al. 2015, S. 251) nicht mehr von der Hand zu weisen. Besonders augenfällig ist der Mehrwert in den Bereichen Metadatenstandardisierung (EAD), eindeutige Referenzialisierbarkeit der Archivalien (Persistent Identifier) sowie Präsentation der Digitalisate (DFG-Viewer).

Mit der Onlinestellung der Findmittel und der Einführung des Archivportal-D wurde die Frage virulent, wie die immer noch analogen Erschließungskonzepte an die digitalen Nutzer*innenerwartungen angepasst werden können. Eine maschinelle Volltextsuche ohne überzeugende Relevanzbewertung und eine navigierende Recherche in einer „hoch proprietären Klassifikation“ (Glauert 2019, S. 35), basierend auf einem den Nutzenden nicht einsichtigen Registraturprinzip, sind informationswissenschaftlich defizitär. Übrigens genau so wenig nutzer*innenfreundlich ist es, den Enthält-Vermerk mit inhaltlichen Schlagwörtern aufzuladen. Solange die Nutzenden die vergebenen Indexbegriffe nicht kennen, weil sie keinem kontrollierten Vokabular entstammen, werden sie weiterhin an Schreibvarianten und Synonymen scheitern. Wie erwähnt verwenden die Bibliotheken zu diesem Zweck Deskriptoren aus der GND. Seit einigen Jahren verfolgt der zugehörige Standardisierungsausschuss der DNB eine Strategie der spartenübergreifenden Öffnung der GND und stellte 2019 ein Regelwerk zur Ressourcenerschließung mit Normdaten in Archiven und Bibliotheken zur Verfügung. Das Ziel des spartenübergreifenden Engagements besteht darin, das deutsche Kulturerbe nicht nur nebeneinander recherchierbar zu machen, sondern semantisch zu vernetzen: Ein bibliothekarisches Werk verweist auf einen archivischen Nachlass und vice versa. Die archivarische Community reagierte auch auf diesen Vorstoß reserviert: Landauf und landab wurde erneut die Fahne der Spartenspezifität hochgehalten, indem die archivfachliche Tauglichkeit der GND in Zweifel gezogen wurde. Mit ostentativer Zurückhaltung beobachten gerade die auf eine flache Erschließung eingeschworenen Erschließungsabteilungen den aktuellen institutionalisierten Aneignungsversuch durch die GND-Interessengruppe Archiv.

Aktueller Blick über den Zaun: Katalysator und Qualitätsmanager

Im digitalen Zeitalter wurde die in der Zwischenkriegszeit festgelegte Spartengrenze in der Erschließung zunehmend obsolet. Bei der ersten Onlinepräsentation von Findmitteln um die Jahrtausendwende hatten sich die Archive am Normierungsstand der Bibliotheken orientiert, wenngleich die Archivar*innen darauf pochten, ihre eigenen Standards zu definieren. Auf das Angebot der Bibliotheken bezüglich einer Zusammenführung des Kulturerbes in der DDB vor zehn Jahren reagierten die Archive wiederum mit Eigensinn, indem sie sich an die Entwicklung des Archivportals-D machten. Dieselbe Dynamik lässt sich auch bei der Einführung der GND ablesen, der die Archive mit der Einrichtung einer Interessensgruppe begegnen, um die Berücksichtigung archivfachlicher Gesichtspunkte sicherzustellen.

Wie stellen sich die spartenübergreifenden Verhältnisse aktuell dar? Die Bibliotheken übernehmen die Funktion eines Katalysators. Je höher der Digitalisierungsgrad einer Einrichtung, desto eher stößt die „Follower“-Rolle in den Archiven auf Akzeptanz. Sie beobachten den „First Move“ ihres solventen Nachbarn und nehmen die Innovationen bereitwillig auf, allerdings nur unter dem Vorbehalt einer kulturellen Aneignung, nie einer unangepassten Assimilation. Es zeichnet sich eine symptomatische Dialektik des archivischen Fortschritts ab: Die Bibliotheken setzen den ersten Schritt, die Archive kontern mit einem Gegenentwurf. Solange die Synthese darin besteht, das deutsche Kulturerbe besser zu vernetzen, sollten die Archivar*innen nicht die Flucht vor der kulturpolitischen Phänomenologie in die digitale Peripherie antreten. Vernünftiger ist es, Synergien abzuschöpfen und Entwicklungen proaktiv und frühzeitig mitzugestalten um sich auf diese Weise zu einem möglichst partnerschaftlichen Verhältnis aufzuschwingen. Immerhin können die Archive mit der Wahl einer Follower-Strategie ihre Investitionskosten im Rahmen halten und „sunk costs“ aus fehlgeschlagenen Investitionen minimieren. Die Rollenverteilung „First-Mover“ und „Follower“ zwischen den beiden Sparten lässt den Bibliotheken noch eine zweite Funktion zukommen: das Qualitätsmanagement. Der Blick über den Zaun justiert den Maßstab, den Archive an die eigenen Standards anlegen sollten und gleichzeitig die Erwartungen, die die Nutzenden aus ihren Erfahrungen aus anderen Gedächtniseinrichtungen an die Archive richten. Für die Weiterentwicklung der Fachaufgabe Erschließung sollten beide Funktionen, die des Innovators und des Qualitätsmanagers, Berücksichtigung finden.

Hinweis: Der Beitrag beruht auf einem Essay, das im Fach „Erschließung“ (Leitung  Robert Meier) im Archivreferendariat entstanden ist.

 

Literaturverzeichnis

Archivschule Marburg: „Archiv – Bibliothek – Dokumentation: tradierte Grenzen und neue Perspektiven; Die Veranstaltung zum 40. Jahrestag der Eröffnung der Archivschule Marburg“, in: Der Archivar 42 (1989), S. 523-524.

Glauert, Mario: „Müssen wir anders verzeichnen? Erschließung zwischen analogen Archivgewohnheiten und digitalen Nutzererwartungen“, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 91 (2019), S. 32-37, online verfügbar unter:

https://www.lwl-archivamt.de/media/filer_public/0f/6e/0f6efb64-57cc-4181-8865-04ff524fee52/32-37_glauert.pdf [25.10.2022].

Krauth, Wolfgang/Kretzschmar, Robert/Reisacher, Martin: „An der Schnittstelle zwischen ‚spartenübergreifend‘ und ‚community‘ – Die Fachstelle Archiv der Deutschen Digitalen Bibliothek“, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 62/5 (2015), S. 251-261, online verfügbar unter:

https://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00243881/j15-h5-auf-3.pdf [25.10.2022].

Leonhardt, Holm A.: „Was ist Bibliotheks-, was ist Archiv- und Museumsgut? Ein Beitrag zur Kategorisierung von Dokumentationsgut und -institutionen“, in: Der Archivar 42 (1989), S. 213-224.

Maier, Gerald/Wolf, Christina: „Das Archivportal-D: eine spartenspezifische Sicht der Deutschen Digitalen Bibliothek“, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 62/1 (2015), S. 3-11, online verfügbar unter:

https://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00240821/j15-h1-auf-1.pdf [25.10.2022].

Papritz, Johannes: „Die Titelaufnahme bei Sachakten – eine Normvorschlag“, in: Der Archivar 14 (1961), S. 325-336.

Rumschöttel, Hermann: „Archiv – Bibliothek – Dokumentation: tradierte Grenzen und neue Perspektiven; die Sicht der Archive“, in: Der Archivar 42 (1989), S. 537-544.

Striedinger, Ivo: „Was ist Archiv-, was ist Bibliotheksgut?“, in: Archivalische Zeitschrift 36 (1926) S. 329-341.

Themenportal Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, online verfügbar unter:

https://www.archivportal-d.de/themenportale/wiedergutmachung [25.10.2022].


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Robert Meier (11. Januar 2023). Dialektik der Erschließung. Archivwelt. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cw3l


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