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Gefangen im Archivkörper?

Organizistisches Denken und das Provenienzprinzip

 

Vorliegendes Essay wurde im Herbst 2018 als Prüfungsleistung an der Archivschule Marburg abgefasst. Ausgebaut zu einem umfangreicheren Aufsatz wird der Text in der nächsten Ausgabe der Archivalischen Zeitschrift publiziert werden. Geringfügig überarbeitet erscheint das Essay, welches – wenn auch verkürzt und ohne exakte Quellenbelege – bereits die Grundthesen umfasst, nun als Vorabdruck, um gegebenenfalls zum Diskutieren anzuregen.

Problemaufriss

Was ein öffentliches – insbesondere ein staatliches – Archiv ist und was es macht, ist innerhalb des Berufsstandes weitgehend unumstritten und offensichtlich kaum noch diskussionsbedürftig. Demnach handelt es sich um eine Einrichtung, die vornehmlich Unterlagen archiviert, welche innerhalb eines bestimmten Sprengels in der Verwaltung des jeweiligen Archivträgers entstanden sind und deren Handeln dokumentieren. Diese Unterlagen werden dem Archiv zumeist periodisch zur Übernahme angeboten und zeichnen sich durch ihren Herkunftszusammenhang aus, welcher sich vom Provenienzprinzip herleitet. Das amtliche Schriftgut ist demnach innerhalb der Behörde und im Zuge von deren Verwaltungshandeln „organisch erwachsen“ und bildet folglich „eine Ganzheit, die ohne Zutun des Archivars besteht“ (Dietmar Schenk). Darin unterscheidet es sich von nichtamtlichem Schriftgut, das als „verstreutes Sammlungsgut“ nach Ansicht einiger Archivarinnen und Archivare tendenziell eher als ‚Archivgut zweiter Klasse‘ zu betrachten ist. Bei aller Diversität des Archivwesens in Deutschland hat sich an dieser Auffassung im Grundsatz wenig geändert. Die archivischen Kernaufgaben der Bewertung und der Verzeichnung werden somit bis heute nicht selten durch etatistisch-organische Prämissen geprägt. Eine Reflexion über diesen Zusammenhang hat bislang kaum stattgefunden. Dies soll im Folgenden zumindest in Ansätzen geschehen.

In Form eines kurzen historischen Überblicks ist zunächst zu skizzieren, wie die eben umrissenen Gedankenfiguren entstanden und einen spezifischen archivischen Denkrahmen konstituierten. Dabei wird sich die Untersuchung auf die preußische Archivistik konzentrieren, aber nicht auf diese beschränkt bleiben. Anschließend ist zu erörtern, ob und inwiefern dieser Traditionsstrang bis heute die Archivwissenschaft und mittelbar auch die Arbeit in den öffentlichen Archiven prägt.

Provenienzprinzip und organizistisches Denken – ein historischer Überblick

Die Vorstellung des organisch gewachsenen Archivguts ist eng mit dem Provenienzprinzip verbunden, insbesondere mit dessen Ausprägung, wie sie die preußische Archivistik ausformuliert hat. Die Entstehung dieses Prinzips wird ursächlich darauf zurückgeführt, dass im Zuge der Ausdifferenzierung der Verwaltung im 18. und 19. Jahrhundert die Archive nicht mehr nur für einen oder wenige, sondern für eine Vielzahl von Registraturbildnern zuständig waren. Demnach stieß die Archivierung nach dem Pertinenzprinzip unter diesen Bedingungen zunehmend an ihre Grenzen, wobei freilich darauf hinzuweisen ist, dass viele Archive bereits zuvor – nicht zuletzt aus arbeitsökonomischen Gründen – Bestände eines Registraturbildners intakt ließen, statt Mischfonds nach Sachbetreffen zu bilden.

Eine Rundverfügung (circulaire) legte 1841 für die öffentlichen Archive in Frankreich fest, die Schriftgutfonds der einzelnen Registraturbildner nicht mehr aufzulösen, sondern sie als Richtschnur der Bestandsbildung zu nutzen (respect des fonds – Fondsprinzip). Die Klassifikation innerhalb des jeweiligen Bestandes sollte hingegen nach einem einheitlich festgelegten Schema von Sachbetreffen (cadre de classement) erfolgen. Demgegenüber entschied sich die preußische Archivverwaltung im Jahre 1881 dafür, die innere Ordnung des Bestandes so beizubehalten, wie sie zuvor vom Registraturbildner festgelegt worden war (Registraturprinzip). Bereits während des 19. Jahrhunderts war dabei gelegentlich von organischem Wachstum die Rede. Weiter ausformuliert und fest mit dem Registraturprinzip verbunden wurde dieses aber in den Niederlanden. Im 1898 publizierten „Handbuch zum Ordnen und Beschreiben von Archiven“ wurde dieses Prinzip der Archivierung mit organischer Semantik aufgeladen. Die Verfasser dieses Werkes betonen, dass ein Archiv vom Archivar „nicht willkürlich gebildet“ werde, „wie man die eine oder andere Sammlung historische Handschriften zusammenstellt“, sondern „stets den Niederschlag der Funktionen des Kollegiums oder seines Beamten darstellt“, für dessen Schriftgut es verantwortlich ist. Aufgrund dieser Verbindung zur Behörde und deren Tätigkeit ist das Archiv „ein organisches Ganzes, ein lebender Organismus, der nach festen Regeln wächst, sich bildet und umbildet. Aendern sich die Funktionen des Kollegiums so ändert sich damit auch das Wesen des Archivs.“  Aus der organischen Verbindung zwischen Behördenhandeln und Archiv leiteten die Verfasser die Schlussfolgerung ab, Archivgut müsse streng nach Registraturprinzip übernommen werden, wenn das Archiv seiner spezifischen Aufgabe gerecht werden wolle. Allerdings gestanden sie nicht nur dem Schriftgut von Behördenregistraturen organisches Wachstum zu: „Es gibt auch privatrechtliche Körper, wie Klöster, Spitäler Bruderschaften etc. und in unserer Zeit Gesellschaften und Vereinigungen […], die also in dieser Hinsicht mit öffentlich-rechtlichen Körpern gleichzustellen sind.“  Entscheidend für das Attribut des organischen Wachstums war letztlich eine gut strukturierte Schriftgutverwaltung und Aktenführung, nicht zwangsläufig der Bezug zum Staat und zur öffentlichen Verwaltung.

Das ‚Handbuch‘ wurde in Preußen zum maßgeblichen Lehrbuch der Archivarsausbildung und die Figur vom organischen Wachstum des Verwaltungsschriftguts bzw. der Archivbestände stieß auf großen Anklang. Hans Kaiser, der Übersetzer des ‚Handbuchs‘, brachte dies pointiert zum Ausdruck, indem er proklamierte, „alle übrigen Fortschritte in Fragen der Theorie und Praxis“ der Archivkunde träten in den Hintergrund, nun da „die Erkenntnis des ureigenen Wesens des Archivs als eines organischen Ganzen sich Bahn gebrochen hat“. Im Rahmen der sogenannten Winter-Weibull-Kontroverse der 1920er und 1930er Jahre verteidigte der preußische Archivar Georg Winter (1895-1961) dieses „preußisch-holländische Prinzip“ gegen seinen schwedischen Kollegen Carl Gustav Weibull. Dieser plädierte für das Fondsprinzip, wobei die Klassifikation der Bestände nach Bedürfnissen der historischen Forschung erfolgen, dabei aber „organisch an die Tätigkeit einer Behörde anschließen“ sollte. Demgegenüber sah Winter im Registraturprinzip eine Weiterentwicklung des Fondsprinzips, welches er folglich ablehnte, und beschränkte das organische Wachstum auf amtliche Registraturbildner. Nur durch dieses könne der „organische Anschluß“ des Archivs an die Behörde sichergestellt werden, denn „das Leben der Behörde gebiert die Sachgruppen der Registratur“. Dreierlei ist an Winters Argumentation bemerkenswert: Erstens handelt es sich beim Registraturprinzip mittlerweile um ein preußisch-holländisches Konzept, die preußische Archivpraxis ist nun fest mit den Ausführungen des ‚Handbuchs‘ und dem Konzept des organischen Wachstums verbunden. Zweitens interpretiert Winter dieses Prinzip als Weiterentwicklung des Fondsprinzips, es handelt sich nicht um gleichwertige Alternativen. Weibull wird als Reaktionär dargestellt, der zu einer längst überholten Entwicklungsstufe des Provenienzprinzips zurückkehren wolle. Drittens sind es für Winter ausschließlich Behörden, welche organisch gewachsenes Schriftgut produzieren, nur sie haben „Leben“ und können Ordnung „gebären“. Dass Weibull auch die Sachbetreffe als organisch gewachsen verstanden wissen will, tut für Winter nichts zur Sache: Wenn nicht die direkt von der Behördenregistratur geschaffene Ordnung bewahrt werde, liege „immer reine Willkür“ und „persönliche Ansicht“ des Archivars vor. Die Tätigkeit der staatlichen Behörde hat offenbar eine höhere Vernunft und Legitimation aufzuweisen, als der vereinzelte Verstand des Archivars. Der preußische Archivar nimmt seine Person ostentativ hinter den Staat zurück und sieht sich als historischer Sachverwalter von dessen Strukturen und Tätigkeiten.

Am 1930 gegründeten „Preußischen Institut für Archivwissenschaft und geschichtliche Fortbildung“ (IfA) wurden Winters Ansätze von dessen Kollegen weiterentwickelt. In engem Austausch mit dem Wiener Archivar Ludwig Bittner führte Heinrich Otto Meisner (1890-1976) für amtliche Archivbestände den Begriff des „organisch gewachsenen Archivkörpers“ ein. Auch wenn dieser fälschlicherweise nicht nach Registraturprinzip archiviert werde, könne seine Existenz nicht zerstört, sondern höchstens überdeckt werden (character indelibilis). Organizistisches Denken mischt sich hier mit einer archivischen Ideenlehre. Die von Meisner entwickelte Aktenkunde basiert auf dieser Vorstellung und lässt sich auch als anatomische Studie zum organisch gewachsenen Archivkörper interpretieren, geht es ihm doch ganz wesentlich darum, zu untersuchen, „was in den amtlichen Schreibstuben das Licht der Welt erblickte“, also die Akten „während ihres eigentlichen Lebens“ in den Behörden zu betrachten. Adolf Brenneke (1875-1946) griff das Konzept des Archivkörpers in seiner 1953 postum publizierten ‚Archivkunde‘ auf. Seiner Ansicht nach muss ein Bestand nicht zwangsläufig nach Registraturprinzip archiviert werden. Entscheidend sei, dass der „Behördenwillen“ und damit das „Leben der Behörde“ zum Ausdruck kommen (Freies Provenienzprinzip). Der Archivar dürfe zu diesem Zweck Änderungen an der Klassifikation vornehmen. Ein Archiv voller „Archivkörper“ werde „zum Ausdruck des Aufbaus und der Geschichte des Staates“ mit allen seinen Einrichtungen, also zu einer Art Mikrokosmos des Staates, seines Aufbaus und Willens. Die einzelnen Bestände sind dann „so etwas wie Zellen eines lebendigen Köpers […], die alle von der gleichen Lebenskraft durchpulst sind“, nämlich der des Behördenwillens und in Summa des dahinterstehenden Staatsgebildes.  In gewisser Weise setzt sich der Staat sogar erst im Archiv zusammen, da die Archivkörper der einzelnen Behörden nun als Zellen eines Gesamtkörpers fungieren können.

Woher stammen die eben skizzierten Konzepte, also das ‚Provenienzprinzip preußischer Prägung‘, wie sie im Folgenden zusammenfassend bezeichnet werden sollen? Die Vorstellung des organisch gewachsenen Archivguts ist ursächlich auf das romantische Konzept des „Kunstwerks als Organismus“ (Friedrich Schlegel) zurückzuführen. Ein solches Kunstwerk wächst ohne Zutun des Künstlers selbstständig heran, die Teile des Werkes verweisen aufeinander und bilden zusammen ein organisches Ganzes. Dies korrespondiert mit Entwicklungsvorstellungen bei Herder, Goethe und Denkern des Deutschen Idealismus, die im 19. Jahrhundert unter anderem in das geschichtswissenschaftliche Koordinatensystem des Historismus Einzug hielten. Auch wurden diese organizistischen Vorstellungen auf den Staat übertragen, insbesondere von dem romantischen Staatstheoretiker Heinrich Adam Müller. Sozialhygienische und vitalistische Ideen traten um die Jahrhundertwende hinzu und in den 1920er Jahren prägten Köpermetaphern das Denken und Sprechen des höheren Beamtentums in hohem Maße. Wird dem Historismus oftmals eine gewisse Staatsfixiertheit attestiert, so traf dies für die preußischen Archivare im Besonderen zu. Das hier betrachtete Konzept organischen Wachstums speiste sich direkt oder mittelbar aus den eben skizzierten Einflüssen. In seiner ausgeprägtesten Form ist es dem konservativen Milieu der Weimarer Republik zuzurechnen, aber es entstand vor 1933 und ist älteren geistigen Strömungen als dem Nationalsozialismus zuzuordnen. Das ‚preußische Prinzip‘ entwickelte sich auch nicht in Preußen allein, sondern im Austausch mit und zugleich in Konkurrenz zur französischen, niederländischen, schwedischen und österreichischen Archivistik. Es war zwar Bestandteil einer nationalen oder, besser gesagt, regionalen Profilierung, hätte aber ohne einen internationalen Austausch und die Überarbeitung außerhalb Preußens in dieser Form nicht entwickelt werden können.

Der Umgang mit dem Provenienzprinzip preußischer Prägung war nach dem Zweiten Weltkrieg durch eine gewisse Ambivalenz gekennzeichnet: Einer partiellen sprachlichen Abschwächung stand ein gesteigerter inhaltlicher Stellenwert entgegen. Einerseits nahm die Archivistik Abstand von Begrifflichkeiten aus dem Bereich des Organischen: Viele Archivare und – die zunehmend nun auch vorhandenen – Archivarinnen verzichteten auf den bisher gepflegten Sprachduktus und Stimmen erhoben sich, die eine konzeptionelle Trennung des Provenienzprinzips vom Organizismus forderten. Andererseits gewann das Provenienzprinzip preußischer Prägung an Gewicht: Die Archivistik war bestrebt, sich zu einer Archivwissenschaft weiterzuentwickeln, das Provenienzprinzip in genanntem Sinne wurde zum Axiom erhoben, auf welchem sich diese Wissenschaft gründen ließ. Obwohl das Provenienzprinzip aus arbeitspraktischen Erfordernissen entstanden war, wurde es nun zum Resultat wissenschaftlicher Erwägungen verklärt. Die Archivwissenschaft suchte unter Verweis auf das organische Provenienzprinzip einerseits die Abgrenzung von sammelnden Bibliotheken und Museen und andererseits wurden die archivischen Kernaufgaben hiervon abgeleitet. So vertrat etwa Wolfgang Leesch die Auffassung, die „eigenständige Methode der Archivwissenschaft erwächst aus […] der Erkenntnis, daß jedes Archiv eine gewachsene Individualität, einen gegliederten Organismus darstellt, dessen Teile untereinander und mit dem Ganzen durch enge Wechselbeziehungen verflochten sind.“ Auch betrachtete man etwa bis in die 1970er Jahre die Kassation vornehmlich als Mittel um „das Wesentliche des Überlieferungs-Organismus‘ klarer herauszumodellieren“ (ebenfalls Wolfgang Leesch). Forderung von Carl Haase oder Hans Booms nach Kassationsquoten für amtliches Schriftgut und gesellschaftlicher Dokumentation stießen folglich im westdeutschen Archivwesen auf starke Vorbehalte. Die Archivwissenschaft der DDR hingegen kritisierte die preußische Tradition als „Registraturfetischismus“ (Helmut Lötzke/Manfred Unger), warnte vor der Verwendung biologischer Begrifflichkeiten und differenzierte das Provenienzprinzip weiter aus (Gerhard Enders).

Besonders nachhaltig wirkte der eben skizzierte Denkrahmen an der Archivschule Marburg. Johannes Papritz (1898-1992) legte seinem archivwissenschaftlichen System das organische Wachstum zugrunde, bezog es aber nicht nur auf die Entstehung eines Bestandes, sondern bereits auf die Bildung einzelner Akten (Strukturprinzip). Dieses „statuiert, daß die Strukturform, in der das Schriftgut organisch zum Schriftgutkörper erwachsen ist, entscheidend für alle archivischen Maßnahmen ist“. Auch die Bewertungs- und Berufsbilddebatte der 1990er Jahre rekurrierte auf das organische Wachstum. Angelika Menne-Haritz gründete nicht zuletzt hierauf ihre Ausführungen zum Evidenzwert und leitete hiervon die Behauptung ab, bei Archivarinnen und Archivaren handle es sich in erster Linie um Verwaltungsbeamte mit primärer Zuständigkeit für amtliche Unterlagen und behördliche Belange.

Vorstellungen vom organischen Charakter des Archivs qua Provenienz sind also in mehreren Schichten gelagert und fließen folglich bis heute aus verschiedenen Quellen in die Archivistik ein.

Einige Gegenwartsbezüge

Dem ersten Anschein nach lässt sich ein anhaltender Einfluss des organizistischen Denkens auf die gegenwärtige Archivistik nicht feststellen. Innerhalb des Fachdiskurses fallen selten Begriffe wie organisch gewachsen oder Archivkörper. Da die Verwendung organischer Semantik bereits ab 1945 nachließ, wirken die dahinterstehenden Konzepte bis zur Gegenwart eher untergründig fort und prägen in latenter Weise den Fachdiskurs. Im Englischen hingegen wird offener von organic groth, archival body oder lifecycle of a file gesprochen, wenn von denselben Themen die Rede ist – derartige Konzepte sind noch immer sehr ‚lebendig‘. Im Folgenden sollen einige Beispiele hierfür genannt und problematisiert werden.

Heutige Übernahmequoten liegen bekanntlich weit niedriger als die von Carl Haase angesetzten zehn Prozent. Von einem integren Archivkörper, der das Wachstum einer gesamten Registratur enthält, kann zumeist keine Rede mehr sein. Doch selbst bei höheren Übernahmequoten wäre fraglich, ob überhaupt die materiellen Voraussetzungen hierfür gegeben wären. Bereits Winter und Brenneke verwiesen auf die oftmals mangelhafte Schriftgutverwaltung und Aktenführung von Behörden, die keine Übernahme nach dem Registraturprinzip erlaubten, sondern Eingriffe des Archivars erforderten. Die Kanzleigeschichte des 20. Jahrhunderts ist geprägt durch eine Entformalisierung des Geschäftsganges, Fragmentierung des Verwaltungswissens und Entkörperlichung oder Hybridisierung von Unterlagen. Mehr noch: Seit Auflösung der Zentralregistratur im Zuge der Büroreform der 1920er und 1930er Jahre stellt sich die Frage, was das Wort ‚Registratur‘ überhaupt bedeuten soll. Letztlich kann damit nur die Summe der in den Behörden real vorgefundenen Ablagen gemeint sein, die sich bestenfalls sinnbildlich zu einer ‚Registratur‘ zusammensetzen. Dennoch wird an der Fiktion eines zentralen Wachstumsortes von behördlichem Schriftgut festgehalten.

Dies betrifft aber nicht nur die Registratur, sondern auch den Charakter des Archivgutes selbst: In aktuellen Werken zur Quellenkunde von archivarischer Hand herrscht nicht selten ungebrochen die Ansicht vor, bei Archivalien handle es sich im Sinne Johann Gustav Droysens und Ernst Bernheims um ‚Überreste‘ und nicht um ‚Traditionen‘. Auch beispielsweise Robert Kretzschmar bezeichnet Archivgut als „Überreste“, da es innerhalb der Behörde „prozessgeneriert“ worden sei. Obwohl er diesen Terminus nicht verwendet, leitet Kretzschmar den Charakter des Archivguts letztlich aus dessen organischem Wachstum ab. Diese Auffassung ist problematisch, denn sie ignoriert die aktive und gestalterische Rolle der Archivarin oder des Archivars bei der Überlieferungsbildung. Zwar erfüllen Archivalien für Nutzerinnen und Nutzer zumeist einen Sekundärzweck, der sich von dem Primärzweck unterscheidet, den sie innerhalb der Behörde erfüllt haben. Das ändert aber nichts daran, dass die Archivarin oder der Archivar in beiden Fällen die Auswahl trifft und Unterlagen damit gezielt tradiert. Sie sind in diesen Prozess eingebunden und können sich nicht aus der Überlieferungsbildung herausnehmen und Bestände ohne ihr Zutun ‚wachsen‘ lassen, wie frühere Generationen dies postulierten. Sie selbst wählen aus, womöglich auch nach inhaltlichen Kriterien, schaffen damit potenzielle Quellen historischer Forschung und sind als zentrale Akteure in die Überlieferungsbildung involviert. Im Falle elektronischer Unterlagen, insbesondere bei Fachverfahren mit matrixartigen Datenpools, ist oftmals nicht nur eine solche Auswahl zu treffen, sondern das Archivale muss überhaupt erst gebildet werden. Die aufgrund einer Bewertungsentscheidung archivierten Unterlagen sind nur ein Angebot an die Nutzerinnen und Nutzer, eine Auswertungsoffenheit bleibt bestehen, so dass sich der Charakter der Quellen letztlich aus dem Zusammenspiel von Bewertung und Auswertung ergibt.

Insbesondere die staatlichen Archive sehen sich bis heute primär für die Archivierung amtlichen Schriftguts verantwortlich, die Übernahme von Sammlungsgut gilt eher als ‚Kür‘. Diese Dichotomie kommt auch in den Archivgesetzen zum Ausdruck, welche die Übernahme nichtamtlichen Schriftguts als fakultative Aufgabe deklarieren, auch wenn bezogen auf das Archivgut selbst keine Unterscheidung vorgenommen wird. Die Vorstellung, dass das Archiv lediglich ‚passiv‘ Schriftgut von Behörden entgegennehmen und ‚aussieben‘ müsse, verhindert unter Umständen die Ausformulierung von Zielen der Überlieferungsbildung und eine ‚aktive‘ Einwerbung von Beständen. Bereits in den 1970er Jahren, unter dem Eindruck der Sozialgeschichte, verwiesen Teile der Geschichtswissenschaft und einzelne Archivarinnen und Archivare darauf, dass amtliches Schriftgut allein keine hinreichende Basis für die historische Forschung in ihrer gesamten Breite darstellt. Dies gilt heutzutage unter der Dominanz der Kulturgeschichte nicht minder. Zudem werden Archive in der Außenperspektive kaum noch als ‚historischer Arm der öffentlichen Verwaltung‘, sondern zunehmend als kulturelle Einrichtungen wahrgenommen, welche das politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben innerhalb ihres Sprengels dokumentieren. Hier klafft gegebenenfalls eine Lücke zwischen den Aufgaben eines Archivs gemäß der Selbst- und der Fremdzuschreibung. Um nicht falsch verstanden zu werden: Dass die personellen Mittel und finanziellen Voraussetzungen oftmals nicht gegeben sind, um Unterlagen über das amtliche Archivgut hinaus einzuwerben, ist nicht zu bestreiten. Zudem ergibt sich dieses Aufgabenprofil seit den 1980/90er Jahren aus dem archivgesetzlichen Auftrag der Archive, in welchen der oben umrissene Denkrahmen in Teilen kodifiziert wurde. Auf den gesetzlichen Auftrag sollte denn aber auch gegebenenfalls verwiesen werden und nicht auf ein nur schwer vermittelbares und stark zeitgebundenes Konzept vom Archiv, wie es sich aus den oben angeführten Schriften ergibt.

Bei der Konzentration auf amtliches Schriftgut tut sich zwischen dem Archiv und seinen Nutzerinnen und Nutzern auch in inhaltlicher Hinsicht nicht selten eine Kluft auf: Da letztere meist am Sekundärzweck von Unterlagen interessiert sind, ist es häufig gerade nicht das Behördenhandeln, welches sie nachvollziehen wollen, sondern ein bestimmter Sachbetreff steht im Vordergrund. Insofern nutzt das Provenienzprinzip der Archivarin und nur bedingt der Nutzerin. Dies spiegelt sich auch in Nutzeranfragen wider, die sich zumeist nach bestimmten Themen erkundigen und nicht etwa nach einzelnen Registraturbildnern. Die Aufgabe der Archivarin oder des Archivars besteht bei der Beantwortung oftmals darin, die angefragte Pertinenz in Provenienzen zu übersetzen. Die Suchfunktionen von Archivprogrammen erfüllen ebenfalls diese Aufgabe, weshalb sie zumeist intensiver genutzt werden als die in Form von Strukturbäumen visualisierte Tektonik – diese Aussage basiert freilich nur auf praktischem Erfahrungswissen, fehlt es doch noch immer an empirischen Studien zum Suchverhalten von Nutzerinnen und Nutzer. Ob diese aus der Provenienz und den Überlieferungszusammenhang anschließend quellenkritische Schlussfolgerungen ableiten, ist sicherlich individuell verschieden, dürfte aber selbst unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eher die Ausnahme darstellen. Der sachorientierte Zugriff auf einzelne, ‚verstreute‘ Unterlagen herrscht vor.

Resümee

Die Klassiker der Archivistik beruhen maßgeblich auf Konzepten, welche auf romantische, vitalistische und organizistische Geistesströmungen zurückzuführen sind. Im Zeitraum von circa 1880 bis in die 1930er Jahre entwarfen Vertreter der preußischen Archivistik eine Archivtheorie, innerhalb derer das Archiv als lebender Organismus, als Lebensraum von Archivkörpern und historisches Spiegelbild des Staates erscheint. Dieses Gedankengebäude wurde auf dem Fundament des Provenienzprinzips errichtet, genauer gesagt auf dem Registraturprinzip preußisch-holländischer Prägung. Trotz aller nationalen Profilierung präsentiert sich der Entstehungsprozess dieses archivtheoretischen Systems als ein transkultureller Austausch, an welchem etwa auch französische, niederländische, schwedische und österreichische Archivare beteiligt waren. Der Diskurs vom organischen Wachstum und dem organischen Provenienzprinzip endete nicht mit dem Zweiten Weltkrieg, sondern er erlebte nach 1945 sogar eine Ausdehnung. Auf ihn gründete sich vornehmlich der wissenschaftliche Charakter der Archivistik und die disziplinäre Abgrenzung von Museen, Bibliotheken und Sammlungsarchiven. Das organizistische Denken blieb über Jahrzehnte virulent, prägte den Unterricht an der Archivschule Marburg und erlebte im Zuge der Bewertungs- und Berufsbilddiskussion der 1990er Jahre sogar eine Renaissance.

Weitere archivhistorische Forschungen wären nötig, um die angedeuteten Entwicklungen genauer zu beleuchten. Wie waren die archivwissenschaftlichen Diskurse in den verschiedenen europäischen Ländern miteinander verzahnt? Wie gelangten die organizistischen Vorstellungen in den anglo-amerikanischen Raum, wo sie große Wirkungsmacht entfalten konnten? Ist dies auf die Rezeption des niederländischen ‚Handbuchs‘ oder preußischer Konzepte zurückzuführen, etwa über Mittelsmänner wie Theodor Schellenberg und Ernst Maximilian Posner? Die realen Auswirkungen der Theorie auf die Bestandsbildung und Verzeichnung in Preußen und darüber hinaus wären zu ergründen. Auch wäre das spannungsvolle Verhältnis zum archivischen Sammeln näher zu untersuchen, wie es etwa unter Paul Zimmermann im Braunschweigischen Landeshauptarchiv, während der Zwischenkriegszeit im Reichsarchiv oder in Gestalt zeithistorischer Sammlungen Verbreitung fand.

Obwohl organizistisches Denken und organische Semantik im gegenwärtigen Fachdiskurs wenig präsent sind, haben die zugrunde liegenden Ideen nach wie vor Wirkungsmacht, wie an einigen Beispielen illustriert wurde. Wie sind die hier betrachteten Denkfiguren nun zu bewerten? Handelt es sich um unveräußerliche Grundlagen der Archivwissenschaft oder eher um unzeitgemäße Altlasten? Das organische Provenienzprinzip gehört fest zum Kanon der Archivistik, die sich während des 20. Jahrhunderts zur Archivwissenschaft wandeln wollte. Die hier betrachteten Konzepte sind ebenso aus diesem innerfachlichen Entwicklungsprozess wie aus verschiedenen vorherrschenden Strömungen und Gedanken ihrer Zeit heraus zu verstehen. Die Rede vom organischen Wachstum des Archivgutes ist so omnipräsent in den Grundlagentexten der Archivistik und derart in die Berufssprache oder zumindest das kognitive Koordinatensystem der Archivarinnen und Archivare eingesickert, dass man sie daraus nicht gänzlich entfernen kann und auch nicht entfernen sollte. Aber wer sich dieser Sprache bedient – und sei es nur als Metapher – sollte sich ihrer historischen Entstehung ebenso bewusst sein, wie der mangelnden Übertragbarkeit auf die unmittelbare Gegenwart. Ein Archivbegriff, welcher auf automatisch wachsenden Registraturen und der unbedingten Höherwertigkeit amtlicher Unterlagen beruht, stützt sich unkritisch auf Denkfiguren des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Er ist außerhalb der Archivwelt nicht vermittelbar, wie selbst seine Verfechter einräumen müssen, erschwert den Dialog mit interessierten Nachbarwissenschaften und trägt damit zu weiteren Unklarheiten bei. Ein solcher Begriff müsste für das 21. Jahrhundert neu konzeptualisiert und aktualisiert werden – ob das überhaupt möglich ist, bleibt zu bezweifeln. Das damit verbundene Verständnis vom Archiv scheint heute weder für die Arbeitspraxis noch für die wissenschaftliche Selbstbehauptung der Archivistik nötig.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Philip Haas (7. Februar 2022). Gefangen im Archivkörper? Archivwelt. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cw3h


Ein Gedanke zu „Gefangen im Archivkörper?“

  1. Vielen Dank für diese anregenden Gedanken, die mal wieder die “Gefängnisse der langen Dauer” aufzeigen. In der Tat bleibt ja noch offen, wie sich dieser Denkstil von der preußischen Archivistik offenbar ganz selbstverständlich auf das deutschsprachige und offenbar auch auf das internationale Fachverständnis ausgedeht und -gewirkt hat.
    Bei der Ableitung von Bewertungshierarchien aus Gesetzestexten wäre ich etwas vorsichtiger: Als einer der ab und an selbst mitformulieren kann, würde ich sagen, dass man da nicht nur von der Aufgabe er denkt, sondern auch versucht entscheidungsermöglichende Gedanke einzubringen. Und für den etatistisch orientierten Gesetzgeber ist es einfacher, staatsbezogene Staatsaufgaben zu definieren als an Dokumentationsprofilen orientierte Kulturaufgaben. Das Archivwesen mag staatsbezogen denken (wie man das ändern kann, wäre eine spannenden Diskussion), aber es ist eben auch staatsabhängig…
    Wichtig finde ich den Hinweis, das Archivar:innen eben doch eine aktive Rolle bei der Überlieferungsbildung spielen, nicht nur durch Bewertungsentscheidungen sondern im Hinblick auf elektronisches Verwaltungshandeln auch bei der Definition welches “Schriftgut” für welches elektronisches Medium relevant ist. Als records manager einer großen Kirchenbehörde habe ich derzeit im Kontext der Diskussion um “New Work” mitzuentscheiden, welche Kommunikation, welche Inhalte und welche Ergebnisse in welchen “Tools” zu bearbeiten sind. Und damit entscheide ich auch gleich mit, welche Bereiche wohl aus dem Blick der archivischen Überlieferungsbildung herausgenommen werden.

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