Land unter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz…
Mehrere Stunden versuchte der Stolberger Stadtarchivar Christian Altena am 14. Juli 2021, zusammen mit freiwilligen Helfern, historische Bestände aus den Kellermagazinen der Stadt zu retten. Das Wasser stieg immer weiter an. Schon bald waren Christian Altena und seine Helfer dazu gezwungen, hilflos dabei zuzusehen, wie das Gedächtnis einer Stadt in den Fluten versank. Doch Stolberg war kein Einzelfall. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen fielen verschiedene Archive und behördliche Registraturen den Fluten anheim. Die Schadensqualität schwankte hierbei von minimal bis total. Doch welche Archive und Registraturen waren konkret und in welchem Ausmaß betroffen? Wie reagierte man, um die Katastrophe zu bewältigen? Auf welche Vorsorgemaßnahmen konnte man zurückgreifen? Und vor allem: Was können wir aus der Katastrophe des Jahres 2021 lernen, um Verwaltungsschriftgut und historische Bestände künftig besser zu schützen? Um diese Fragen zu beantworten, interviewte ich Archivare, die von dieser Katastrophe selbst betroffen waren bzw. die die Hilfsmaßnahmen in beiden Bundesländern koordinierten. Dies waren Christian Altena, Stadtarchivar von Stolberg, Dr. René Hanke, Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz (LAV RLP) und Matthias Senk vom Archivberatungs- und Fortbildungszentrum des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Pulheim.[1]
Nach der Flut – Schadensbilder werden sichtbar
In RLP lag das mediale Gesicht der Katastrophe: Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Ahr, ein kleiner Fluss mit einem durchschnittlichen Pegelwert von einem halben Meter, stieg in nur wenigen Stunden auf sieben bis acht Meter an. Mit solchen Wassermassen hatte dort niemand gerechnet. Die städtische Infrastruktur brach komplett zusammen, „grundlegende Dinge wie Strom, Wasser, Abwasser“[2] oder Heizgas fehlten. Viele Gebäude waren komplett zerstört. Allein in Bad Neuenahr-Ahrweiler starben 73 Menschen an den Folgen der Katastrophe.
Es ist offensichtlich, dass diese Katastrophe auch in der Verwaltung von Bad Neuenahr-Ahrweiler und in den dortigen Archiven ihre Spuren hinterlassen haben muss. Aus der städtischen Registratur versanken 100 – 200 Regalmeter im Wasser der Ahr. Das Evangelische Pfarrarchiv der Stadt meldete einen Umfang von 30 betroffenen Regalmetern, im katholischen Pfarrarchiv belief sich der Schaden auf sechs Regalmeter. Ebenfalls besonders hart hat es das Amtsgericht getroffen, dort wurden 1,6 Kilometer Registraturgut beschädigt. In der benachbarten Verbandsgemeinde Altenahr fielen 400 Regalmeter den Fluten zum Opfer.
Außerhalb des Ahrtals waren in Rheinland-Pfalz nur wenige Archive und behördliche Registraturen betroffen. Das Stadtarchiv in Sinzig hatte Glück im Unglück. Durch einen Archivierungsvertrag mit der LAV RLP hatte erst kurz vor dem Hochwasser eine Ablieferung ans Archiv in Koblenz stattgefunden, sodass weniger als fünf Regalmeter im Wasser versanken. Anders gestaltete sich die Lage in Gerolstein. Dort wurden 30 Regalmeter beschädigt. Keine exakten Daten und Zahlen konnten aus der Verbandsgemeinde Südeifel erhoben werden, jedoch beläuft sich der dort entstandene Schaden wohl auf weniger als zehn Regalmeter. Somit ergibt sich für Rheinland-Pfalz ein Wert von etwas mehr als 2,2 Kilometern an beschädigten Unterlagen.
Nun zur Lage in NRW: Bei den betroffenen Stadtarchiven handelte es sich vornehmlich um die Institutionen in Stolberg, Leichlingen und Bad Münstereifel. Letzteres musste einen hohen Grad an Beschädigungen an seinen historischen Beständen melden. Die meisten Schäden wurden allerdings aus den kleineren kommunalen Archiven gemeldet. Komplett geflutet waren das Gemeindearchiv in Kall sowie das Archiv des Nationalparks Eifel in Schleiden-Gmünd. Leichte Schäden traten in den Gemeindearchiven Eschweiler, Rösrath und Overath auf. In einem mittleren Ausmaß wurden die behördlichen Registraturen in Swisttal und in Rheinbach bei Bonn beschädigt, wobei in beiden Fällen Archivgut betroffen war, das vom Bauamt bis dato weiter benutzt wurde. Des Weiteren traf es vereinzelte Pfarrgemeindearchive, jedoch war die Schadenshöhe dort wohl überschaubar. Eine genaue Auflistung lag dem LVR zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht vor. Dementsprechend kann für den Einzugsbereich des LVR NRW von einer Gesamthöhe von ca. 3 Kilometern an betroffenem Archiv- und Registraturgut ausgegangen werden. Insgesamt wurde bei der Bergung in NRW 800 Europaletten Schriftgut geborgen und tiefgefroren. Dies wartet zum Teil noch immer auf eine dem individuellen Schadensbild angemessene Behandlung.
Erschreckend ist der Fall des Stadtarchivs Stolberg. Allein von dort kamen 400 Europaletten. Das im Rathaus untergebrachte Stadtarchiv verfügt über drei weitere Magazin- und Aktenräume, eines davon in einer Talachse gelegen. Betroffen waren über 2 Kilometer historische Unterlagen, Registraturgut und Akten der laufenden Verwaltung, ebenso wie viele Zimelien, welche das Stadtarchiv verwahrt. Der Schätzung von Christian Altena folgend wird es wohl mindestens 5 Jahre dauern, bis alle Stücke und Archivalien wieder in das Stadtarchiv Stolberg zurückkehren können.
Über den Umgang mit der Katastrophe – Koordinierung von oben
In RLP koordinierten die LAV, das Landesbibliothekszentrum (LBZ) und der Museumsverband die Maßnahmen für die Einrichtungen der jeweiligen Sparte. Sie begannen direkt nach der Katastrophe mit der Ermittlung des Schadensausmaßes, der Maßnahmenpriorisierung und -koordinierung. Die von ihnen gesammelten Informationen liefen bei der Landesstelle Bestandserhaltung zusammen. Diese ist am Standort des Landesbibliothekszentrums in Koblenz (Rheinische Landesbibliothek) angesiedelt und war im Krisenstab des Landes vertreten. Bei der Schadensaufnahme und -bewältigung waren die LAV, das LBZ und der Museumsverband direkte Gesprächspartner des primär zuständigen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI). Ebenso integrierte man die bereits bestehenden Notfallverbünde in die Hilfsmaßnahmen. Hierbei zeigte sich bereits das erste Problem: Die von den Notfallverbünden eingeübten Abläufe beziehen sich fast ausschließlich auf lokal begrenzte Schadensereignisse. Im gleichen Maß bauen sie auf einer funktionierenden Infrastruktur auf, sowie der Verfügbarkeit von anderen Rettungsinstitutionen wie beispielsweise der Feuerwehr. Alle diese Voraussetzungen waren im Juli 2021 jedoch nicht gegeben. Mit der fehlenden Infrastruktur eng verbunden war das Problem der Kommunikation. Teilweise hat es über eine Woche gedauert, um die verantwortlichen Kollegen und Kolleginnen in den betroffenen Gebieten zu erreichen. Ein weiteres Problem war die Menge des benötigten Notfall-Materials, schlichtweg weil es an so vielen Orten gleichzeitig gebraucht wurde. Durch das gezielte Nachkaufen von Verpackungsfolie, Schutzanzügen und FFP-3 Masken aus Baumärkten konnte man die Katastrophe in RLP aus eigener Kraft bewältigen.
Die Kollegen und Kolleginnen von der Archivberatung des LVR fungierten in NRW als zentrale Koordinierungsstelle. Sie kämpften mit ganz ähnlichen Problemen: Auch hier dauerte es über eine Woche, bis man den Stadtarchivar in Leichlingen erreichte, ebenso wie die vorhandenen Materialien den enormen Bedarf nicht abdecken konnten. Besonders dringend benötigte man in allen betroffenen Archiven beispielsweise Stretchfolie zum Einschlagen durchnässter Dokumente. Aus diesem Grund entschied man sich in der Dienststelle des LVR in Brauweiler ein zentrales Materiallager einzurichten, was ständig durch Zukäufe ergänzt werden konnte. Ebenso schwierig gestaltete sich die Bereitstellung von Stromaggregaten. Durch den flächendeckenden Ausfall der Stromversorgung standen Kultur- und Verwaltungseinrichtungen weit unten in der Priorisierung. Die Versorgung der Bevölkerung muss immer Vorrang haben.
Trotz der Parallelen zeigen sich auch offensichtliche Unterschiede in der Bewältigungsstrategie zwischen RLP und NRW. In Bezug auf Notfallvorsorge verfolgt das LVR eine dezentrale Strategie. In jedem der betreuten Landkreise ist immer eine Notfallgrundausstattung stationiert, bestehend aus vier Notfallboxen. Diese wurden nun zusammengezogen und in die betroffenen Archive gebracht. Hierbei griff man auf die Ressourcen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, des Landesarchivs NRW und der Notfallverbünde in Bonn und Köln zurück. Neben Archivaren und Archivarinnen schickte man auch Restauratoren und Restauratorinnen in die betroffenen Archive, da ihr Fachwissen in Bezug auf geschädigtes Archivgut dort von elementarer Bedeutung war.
Der Fall Stolberg – Katastrophenbewältigung vor Ort
Machtlos gegen die Naturgewalt war Christian Altena zunächst zum Warten und Zusehen gezwungen. Die Altstadt von Stolberg war nahezu komplett zerstört. Die Sicherung der dort lebenden Menschen und deren Versorgung hatte Priorität. Der Stolberger Stadtarchivar nutzte die Wartezeit: Er organisierte bereits am 15. Juli Hilfe aus den Stadtarchiven Aachen und Köln, kontaktierte den LVR und erhielt die Zusage aus Köln, den neuen Kulturgutschutz-Container nach Stolberg geliefert zu bekommen. So war es möglich, noch bevor das Wasser aus den Archiv- und Magazinräumen vollständig abgepumpt war, zusammen mit den angereisten Kollegen, Kolleginnen und Freiwilligen insgesamt zwei Bergungsketten und Verpackungsstationen zu organisieren. Auch das THW und Angehörige der Bundeswehr unterstützten ihn. Was in Stolberg in den folgenden vierzehn Tagen passierte, kann unzweifelhaft als Musterbeispiel für eine Katastrophenbewältigung bezeichnet werden. Bürger der Stadt gründeten bereits am 15. Juli eine eigene Fördervereinsseite auf Facebook. Hier suchte und koordinierte man freiwillige Helfer und postete öffentlich, welche Materialien gerade gebraucht wurden. Immer wieder finden sich dort Fotos, beispielsweise von den beschädigten Archivalien sowie von den dort stattfindenden Verpackungsarbeiten. Es wurde an alles gedacht, selbst die Versorgung der Helfer und Helferinnen mit Essen und Getränken wurde gewährleistet. Auf diesem Weg konnten die gesamten zwei Kilometer an betroffenen Unterlagen und das Museumsgut bis zum 29. Juli komplett geborgen werden. Christian Altena fasst die Situation folgendermaßen zusammen: „Die Stolberger haben ihr Stadtarchiv gerettet […].“
Jede Katastrophe ist anders
Ein elementarer Unterschied zwischen Überschwemmungen wie 2002 an Elbe, Saale und Mulde oder 2006 an der Elbe und nun auch 2021 einerseits und dem Brand der Anna-Amalia Bibliothek 2004 und dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 andererseits ist die Ausdehnung des betroffenen geographischen Gebiets. Köln und Weimar waren Katastrophen, ohne Zweifel, aber sie waren lokal klar und eindeutig begrenzt, sie waren Einzelfälle.
Archivische Notfallpläne sind genau auf solche Einzelfälle ausgerichtet. Die Starkregenereignisse Mitte Juli letzten Jahres sorgten hingegen für viele Notfälle gleichzeitig. Archivische Notfallpläne basieren auf einer funktionierenden Infrastruktur. Doch viele Orte waren von der Außenwelt komplett abgeschnitten, hinführende Straßen waren zerstört, die Telekommunikationsnetze zusammengebrochen. Hilfsgesuche konnten nicht weitergeleitet werden, Hilfsangebote kamen nicht an. Archivische Notfallpläne setzen auf die Unterstützung von Feuerwehr und anderen Einrichtungen der Katastrophenbewältigung. Deren Fokus lag primär in der Rettung der Menschen, die in den Fluten gefangen waren. Hierin liegt der eklatante Unterschied zwischen den Katastrophen der Jahre 2004 bzw. 2009 und solchen, wie sie bei großflächigen Flutkatastrophen auftreten: Die dort lebenden Menschen müssen erst gefunden und gerettet werden. Erst dann darf der Kulturgutschutz einsetzen.
Als Reaktion auf die Flutkatastrophen von 2002 und 2006 wurde das „Deutsche[…] Notfallvorsorge-Informationssystem“ (deNIS II) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Bundesarchiv für Archive nutzbar gemacht. Alle Archive hatten damit die Möglichkeit durch die Übermittlung ihrer Grunddaten zur Archivsituation und getroffenen Präventionsmaßnahmen in die Datenbank „NORA-Notfall-Register-Archive“ aufgenommen zu werden. Eine solche Datenbank wäre auch 2021 sehr hilfreich gewesen, weil man so schneller und effektiver Hilfe hätte vermitteln können. Leider fehlt seit 2016 jeder Hinweis auf das Fortführen dieser Datenbank.
Was haben wir gelernt?
Weniger als 20 Jahre nach der Flutkatastrophe von 2002 scheint die Erinnerung daran zu verblassen. Der damals spürbare Handlungsdruck im Bereich des Kulturgutschutzes ist größtenteils verschwunden. Daher sollte man die Ereignisse vom Juli 2021 zum Anlass nehmen und sich konzeptuell noch einmal intensiv mit der Katastrophenvorsorge in Archiven und anderen Kulturgutschutzeinrichtungen beschäftigen. Es gilt neue Impulse aufzunehmen und in die Notfallvorsorge zu integrieren. Oberstes Ziel muss es sein, großflächige Schadensereignisse in die Notfall- bzw. Katastrophenvorsorge zu integrieren. Hierzu sind meines Erachtens nach drei Säulen notwendig: Die erste Säule ist die Arbeit im Archiv selbst. Die dortigen Mitarbeiter kennen die Risiken ihrer Umgebung, des Gebäudes und sie kennen ihre Bestände. Bereits die Hochwasser der Jahre 2002 und 2013 betrafen nicht nur größere Flüsse, sondern auch kleinere. Starkregenereignisse häuften sich in den letzten Jahren und wechselten sich mit teilweise sehr intensiven Dürreperioden ab. Die daraus resultierenden Gefahren wie mögliche Erosionsvorgänge und Überschwemmungen müssen daher Teil der archivarischen Risikoanalyse sein. Die Ergebnisse einer umfassenden Risikoanalyse dürfen jedoch nicht als Bericht in einer Schublade verschwinden! Sie müssen diskutiert werden! Zum einen mit der eigenen Verwaltung und ggf. mit dem Archivträger. Insbesondere in der Verwaltung muss die Sensibilität für die Bedeutung von Registratur- und Archivgut steigen. Christian Altena führt bereits seit Jahren Verhandlungen über ein neues Archiv, weil er die baulichen Probleme seiner Magazinräume kennt. Bereits vor der Flutkatastrophe war der Umzug beschlossene Sache. Doch er hat viel mehr getan. Seine Öffentlichkeitsarbeit sorgte nun dafür, dass die Bürger der Stadt Stolberg selbst sagen, „Akten gehören nicht in den Keller“. Die Sensibilisierung für die archivfachgerechte Lagerung von Archivalien und Registraturgut ist und bleibt zentrale Aufgabe der Bestandserhaltung. Die ungeheure Hilfsbereitschaft, die die Bürger in Stolberg in Bezug auf die Rettung des Archivs gezeigt haben, ist wohl zu einem großen Teil der Arbeit von Christian Altena zuzuschreiben. Er selbst sagte dazu „Die Öffentlichkeitsarbeit hat mir im Juli den Arsch gerettet.“
Risikoanalysen und Notfallpläne müssen aber auch auf einer breiteren Basis kommuniziert, diskutiert und eingeübt werden. Dieser Umstand führt zur zweiten notwendigen Säule der Katastrophenvorsorge: Notfallverbünde sind in vielen Bundesländern noch nicht flächendeckend etabliert. Dies gilt es dringend zu beheben. So wurde für Schleswig-Holstein 2012 zwar bereits im „Landeskonzept zur Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein“ die Gründung von Notfallverbünden zum Zweck der Notfallvorsorge vorgesehen, eine Umsetzung ist bisher allerdings noch nicht erfolgt. Effektiver scheint eine großflächige Etablierung von Notfallverbünden zu verlaufen, wenn sich die Landespolitik daran aktiv beteiligt, wie beispielsweise in Thüringen: Durch die Zusammenarbeit des Kulturrats mit der Staatskanzlei, dem Innenministerium, dem Museumsverband, dem Landesarchiv und weiteren Partnern wurde ein Konzept entwickelt, welches u.a. die flächendeckende Gründung von Notfallverbünden vorsieht. Bereits binnen weniger Jahre konnten insgesamt 10 Notfallverbünde ins Leben gerufen werden.
Die zweite Säule bildet demnach die Zusammenarbeit der Archive mit den regionalen Notfallverbünden und Archivträgern, die gemeinsam Vorbereitungen für den Ernstfall treffen und sowohl lokal begrenzte Schadensfälle als auch großflächige Schadensereignisse in ihre Katastrophenübungen miteinbeziehen. Eine Mischung aus dezentralen Vorsorgemaßnahmen und zentraler Steuerung, wie sie bereits in NRW angelegt wurde, erscheint besonders zielführend. Eine Einbeziehung der regionalen Katastrophenschutzbehörden könnte das Erstellen von regionalen Katastrophenplänen ermöglichen. Bereits 2009 forderte ein Positionspapier der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) die Integration von Kulturgutschutzbeauftragten in die unteren Katastrophenschutzbehörden. Umgesetzt wurde dies fast nirgends, eine Ausnahme bildet hier der Notfallverbund Halle an der Saale. Die Notfallverbünde sollten alle regionalen Kultureinrichtungen einbeziehen, ebenso wie ihre Träger. Von besonderer Bedeutung sind hierbei zentrale Koordinierungsstellen auf Länderebene.
Diese Institutionen gewähren dann den Informationsfluss zur dritten Säule: Sie beschreibt alle Einrichtungen, welche Informationen sammeln, auswerten und ggf. weitere Hilfen zur Verfügung stellen können. An erster Stelle sind hier das BBK und die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) zu nennen. Weiterhin sind hier die Verbindungen in die Landesregierungen anzuführen, die im Katastrophenfall weitere Hilfen, wie beispielsweise den Einsatz der Bundeswehr, rechtlich in die Wege leiten können. Ebenso erscheint es ratsam, solche Projekte wie das eingeschlafene „NORA-Notfallregister für Archive“ wiederzubeleben und flächendeckend für die Vorteile eines solchen Systems zu werben. Je mehr Informationen bereits im Vorfeld einer Katastrophe vorliegen, desto effizienter können Hilfsmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden.
Zusammenfassend erscheint es am dringlichsten, die großflächigen Schadensereignisse gezielter in die Notfallvorsorge für den Kulturgutschutz zu implementieren. Nur auf diesem Weg wird es möglich sein, sich gegen Extremereignisse zu wappnen und die notwendigen Abläufe und Prozesse in Übungen zu festigen. Hierfür benötigt es eine an die jeweilige Länderstruktur angepasste Mischung aus zentralen und dezentralen Präventionsmaßnahmen. Im gleichen Maß ist es die institutionelle Verflechtung der Archive, die vorangetrieben werden muss. Es gilt nicht nur, sich mit anderen Kulturguteinrichtungen zusammenzuschließen, sondern es müssen Verbindungen in alle Ebenen der Verwaltung geschaffen werden. Kommunikationswege und -ketten müssen klar definiert sein, zentrale Koordinierungsstellen müssen benannt und mit ihren Aufgaben vertraut gemacht werden. Somit ist die Antwort auf die eingangs gestellte Frage offensichtlich: Wir haben bereits viel gelernt, aber es bleibt noch mehr zu tun!
Der Text basiert auf dem Essay, welches die Autorin im Herbsttrimester für eine Veranstaltung bei Dr. Kistenich-Zerfaß anfertigte. Für die Publikation wurde der Ursprungstext an manchen Stellen verändert und ergänzt. Dem Kollegen Martin Schulz sei an dieser Stelle herzlich für seine Unterstützung und Diskursbereitschaft bei der Erstellung des publizierten Textes gedankt.
[1] An dieser Stelle möchte ich allen Beteiligten herzlich für die interessanten Interviews und die Erlaubnis zur Publikation dieses Essays danken.
[2] Frisse, Julian: „Es ist besser, man sieht nicht, was weg ist“ – Online-Artikel der ZEIT vom 30. Juli 2021. Verfügbar unter: https://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2021-07/hochwasserkatastrophe-alte-menschen-senioren-flut-verlust-trauma?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F (zuletzt besucht am 14.01.2022).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stephanie Eifert (24. Januar 2022). „Akten gehören nicht in den Keller!“ – Was haben wir eigentlich gelernt? Archivwelt. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cw3g
Der Notfallverbund in Halle an der Saale, ist meiner Meinung nach der, an dem sich alle Notfallverbünde ein Beispiel nehmen sollten.
Sicher hatte Halle einen Vorteil in der menge an Örtlich begrenzten Teilnehmern am Notfallverbund. Aber auch bei Notfallverbünden, die z.B. in Kreisen an verschiedenen Standorten liegen, besteht die Möglichkeit mit Förderungsmitteln und Eigenkapital zentrale Lager aufzubauen. Dies ist sogar ein muss.
Jedes Archiv sollte mal ein simple Rechnung über den Inhalt das Gewicht und die benötigten Transportmaterialien für den Super Gau in den eigenen Räumen erstellen. Dabei wird einem dann schnell bewusst was für eine Mamut Aufgabe damit verbunden ist.
Und Feuerwehren, THW und Rettungsorganisationen halten ja auch gewisse Mengen an Einsatzmitteln zur Verfügung um für den Ernstfall gerüstet zu sein.
Was bei den Feuerwehren die Freiwilligen Kräfte sind, müssen bei Notfallverbünden zusätzliche Helfer sein. Diese sollten aber vor dem Ernstfall bekannt sein!
Schade ist auch das Kommunen oft Ihre Prioritäten nicht gerade in der Sicherung des Archivs sehen .
Deswegen ist die Antwort auf die Eingangsfrage genau die Richtige!!
Thomas Winter
In NRW war auch der Landesteil Westfalen betroffen.