Vor kurzem hat bekanntlich Angela Merkel nach 16 Jahren das Bundeskanzleramt verlassen. Als Merkels Vorvorgänger Helmut Kohl seine Amtszeit beendete, hatte es die berüchtigten „Bundeslöschtage“ gegeben, die Übergabe von amtlichen Unterlagen an ein Parteiarchiv und die Entstehung jenes umstrittenen Privat„archivs“, das aktuell unter der Verfügungsgewalt der Witwe von Helmut Kohl steht.
Wie werden die archivrechtlichen Vorgaben diesmal beachtet? § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz legt eine umfassende Anbietungspflicht auch des Bundeskanzleramts fest, aber wie ist die Praxis?
Vier Fragen an den Pressesprecher des Bundesarchivs, Herrn Dr. Tobias Herrmann:
- Wie umfangreich ist aktuell das Zwischenarchiv bzw. das digitale Zwischenarchiv für das Bundeskanzleramt?
- Der Gesamtumfang des Bestands B 136 Bundeskanzleramt im Bundesarchiv beläuft sich auf etwas mehr als 5.000 lfm. Die Kassationsquote ist bei diesem als „Rückgratüberlieferung“ für die Zeit der Bundesrepublik betrachteten Bestand besonders gering. Im Zwischenarchiv in Hoppegarten befinden sich aktuell rund 11.000 Verzeichnungseinheiten (entspricht ca. 420 lfm), deren Aufbewahrungsfrist erst nach 2021 endet. Hinzu kommen rund 3.800 Verzeichnungseinheiten oder ca. 145 lfm Zwischenarchivgut des Bundeskanzleramts in Koblenz.
- Ist die in der Tagespresse berichtete Praxis, dass die legendären SMS der Bundeskanzlerin veraktet werden, mit dem Bundesarchiv abgesprochen?
- Ja, auf den Grundsatz, dass der Sachstand einer Angelegenheit anhand der Dienstakten nachvollziehbar sein muss, hat der Präsident wieder und wieder hingewiesen. Das Bundeskanzleramt sollte den Anspruch haben, nicht gegen die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung zu verstoßen.
- Gäbe es im Bundesarchiv die technische Möglichkeit, SMS ohne Medienwechsel zu archivieren?
- Das digitale Magazin und auch das digitale Zwischenarchiv des Bundesarchivs wären technisch in der Lage, beliebige Formate zu übernehmen – aber wir übernehmen ja zum Beispiel auch keine Aufzeichnungen von Telefonaten aus den 1980er Jahren, sondern dürfen davon ausgehen, dass es in den Akten über die entscheidenden Dinge schriftliche Gesprächsvermerke gibt.
- Anders als bei ihren Vorgängern werden aus der Amtszeit von Frau Merkel im Hinblick auf das Bundeskanzleramt keine illegalen oder jedenfalls rechtlich fraglichen Umgehungen der Anbietungspflicht berichtet. Sind das auch die Erfahrungen des Bundesarchivs mit dem aktuellen Bundeskanzleramt?
- Nach Einschätzung meiner Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Bundesrepublik ist das Bundeskanzleramt in den vergangenen Jahren durchweg ein äußerst zuverlässiger Partner bei der Anbietung von Unterlagen bzw. der Übernahme durch das Zwischenarchiv.
Die Archivschule Marburg bedankt sich bei Herrn Dr. Herrmann für das Interview; der obige Stand bezieht sich auf Mitte Dezember 2021. Die ersten Nachfragen bei Herrn Dr. Herrmann entstanden bei der Vorbereitung eines Interviews, das Herr Dr. Henne zu Teilaspekten dieses Themas Anfang Dezember dem Deutschlandfunk gegeben hat.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thomas Henne (20. Dezember 2021). Die Archivierung von Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt – ein Zwischenstand zum Ende der Amtszeit von Angela Merkel. Archivwelt. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cw3e
Der aktuelle Stand im Hinblick auf die SMS von Frau Merkel wird jetzt zusammengefasst von Alexander Fanta bei netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2022/informationsfreiheit-was-wurde-aus-angela-merkels-handy/
Das Fazit dort: “Doch was aus ihren SMS wurde, verrät das Bundeskanzleramt nicht.”
Abgelehnter Eilantrag zu Merkels SMS: s. a. https://fragdenstaat.de/blog/2021/12/20/keine-sicherungsanordnung-was-passiert-mit-merkels-sms/
Für das Fachpublikum interessant wäre eine Differenzierung zwischen Akten der Leitungsebene (Merkel, Baumann) und der Referate des BK-Amts.
Fachleuten ist im Unterschied zu den Medien klar, dass die entscheidenden Vorlagen in den Akten der Referate stecken und sich die Akten der Leitungsbereiche in Ministerien, und da wird das BK-Amt kaum eine Ausnahme bilden, nicht erst seit dem elektronischen Zeitalter inhaltlich eher leer sind. Die Umsetzung der “geheimnisvollen” SMS in operative Politik von BK Merkel muss eine konventionelle Aktenspur hinter sich her gezogen haben: im BK-Amts, in den Fachressorts usw. … Auf dieser Ebene bedeutet ein Regierungswechsel natürlich keinen Registraturschnitt. Wenn also Akten privatisiert werden, ist das nur erheblich, wenn der Inhalt (im Gegensatz zu echten Handakten) unikal ist. Und unikale Unterlagen widerstreben der Arbeitslogik in großen Organisationen.
Angesichts der systembedingten Mehrfachüberlieferung ist durch die – im Bemühen um die nachträgliche politische Demontage BK Kohls skandalisierten – “Bundeslöschtage” von 1998, wie man hört, kein großer Schaden entstanden. Es zieht niemand durch die Referatsregistraturen und shreddert die Gegenüberlieferung zu den Akten der Leitung, wenn diese wechselt.
Es fehlen wirklich belastbare qualitative und quantitative Einschätzungen zur Abwanderung unikaler Quellen aus Ministerbüros in Privat- und Parteiarchive. Das Phänomen ist bekannt, bewegt sich aber, abgesehen von Prozessen, die Dritte anstrengen, im Ungefähren.