Von Stefan G. Holz
Bei Sir Hilary Jenkinson (1882–1961) und Theodore R. Schellenberg (1903–1970) handelt es sich um die beiden herausragendsten anglo-amerikanischen Archivtheoretiker des 20. Jahrhunderts. Ihre Hauptwerke A Manual of Archive Administration (Jenkinson 11922, 21937) und Modern Archives (Schellenberg 1956a) gehören nicht nur zu den ersten, sondern auch zu den wichtigsten archivwissenschaftlichen Handbüchern überhaupt. Ihre Wirkung war keineswegs auf den englischsprachigen Raum beschränkt; sie prägten vielmehr die Archivwissenschaft weltweit – und tun dies noch heute.
Eine Beschäftigung mit Jenkinson und Schellenberg ermöglicht einerseits wichtige Einblicke in die Geschichte der Archivwissenschaft im 20. Jahrhundert, andererseits fördert sie das Verständnis für aktuelle anglo-amerikanische Archivtheorien. Denn nahezu alle archivwissenschaftlichen Ansätze im englischsprachigen Raum bauen auf den Überlegungen Jenkinsons und Schellenbergs auf. Möchte man heutige Theorien und Praktiken der Schriftgutverwaltung und Überlieferungsbildung verstehen, muss man sich vor allem auch mit Jenkinson und Schellenberg befassen.
Ziel des Blogbeitrags ist es, die zentralen Ansätze und Theorien Jenkinsons und Schellenbergs in Bezug auf die Überlieferungsbildung gegenüberzustellen, ihre Bedeutung für die Archivwissenschaft herauszuarbeiten und ihre Rezeption nachzuvollziehen. Insbesondere auf dem Feld der Überlieferungsbildung haben Jenkinson und Schellenberg tiefe Spuren hinterlassen. Bis in die Gegenwart hinein kommen ihre Überlegungen bei der Bewertung von Schriftgut in zahlreichen Archiven zum Tragen.
Einleitend werden die Biographien Schellenbergs und Jenkinsons sowie deren Hauptwerke beleuchtet. Auf dieses Fundament baut die vergleichende Betrachtung ihrer Konzepte und Überlegungen zur archivischen Überlieferungsbildung auf. Zuletzt wird die Rezeption ihrer Ideen im deutsch- und englischsprachigen Raum thematisiert werden.
I. Biographien und Hauptwerke
Blickt man aus heutiger Perspektive auf die Karrieren der beiden großen englischsprachigen Archivtheoretiker, könnten die Unterschiede nicht frappierender erscheinen. Auf der einen Seite Jenkinson – ein britischer Historikerarchivar, wie er im Buche steht: Zahlreiche Aufsätze zur Geschichte der englischen Finanz-, Justiz- und Verwaltungsgeschichte wie auch zur Geschichte der Juden in England oder zu den Historischen Grundwissenschaften, allen voran der Paläographie und Sphragistik, lassen den historisch forschenden Archivar hervortreten. Auf der anderen Seite Schellenberg – ein Historiker, vor allem aber ein Archivar. Historische Untersuchungen wie jene Jenkinsons sucht man beim US-Amerikaner vergeblich. Schellenberg konzentrierte sich von Beginn an auf moderne Archive, ihre Aktenüberlieferung und die Archivtheorie.
Diese divergierende Ausrichtung wurzelte nicht in ihrer Ausbildung. Beide hatten an führenden Universitäten geisteswissenschaftliche Fächer studiert – Jenkinson Klassische Philologie (Classics) in Cambridge, Schellenberg Geschichte (History) in Kansas und Pennsylvania. Ihre unterschiedlichen Zugänge sind in ihren ersten beruflichen Tätigkeiten zu verorten. Während sich Jenkinson im britischen Nationalarchiv zunächst mit der Erschließung mittelalterlicher Altbestände, später dann mit der Nutzerberatung und der Bestandserhaltung befasste, war Schellenberg am gerade neugegründeten US-amerikanischen Nationalarchiv unmittelbar in der Überlieferungsbildung tätig.
Dass sich Jenkinson im Laufe seiner langen Karriere, die ihn zuletzt 1947 an die Spitze des Public Record Office in London führen sollte, mit Fragen der Bewertung modernen Verwaltungsschriftguts auseinandersetzte, lag vornehmlich an seinen Kriegserfahrungen. Während seines kurzen Dienstes für das britische Kriegsministerium nach dem Ersten Weltkrieg erkannte er das Problem der modernen Massenakten und deren Aussonderung. Mit derartigen Schwierigkeiten war Schellenberg im Gegensatz dazu von Anfang an konfrontiert. Die National Archives in Washington D. C., deren Vizedirektor Schellenberg am Ende seines Berufswegs 1962 werden sollte, sahen sich nach ihrer Gründung 1934 mit gewaltigen Aufgaben konfrontiert: Über 1.000 km Akten mussten bewertet werden, jährlich kamen 60 km hinzu (Cook 1997, 26). Das britische Pendant stand zwar vor ähnlichen Herausforderungen. Doch hatte man nach der Gründung des britischen Nationalarchivs im Jahr 1838 bereits mit der Aussonderung begonnen, weswegen der Aktenberg nicht mehr ganz so hoch war wie in den Vereinigten Staaten (zu den Biographien O’Toole 2000; Johnson und Brodie 2008; Evans 2019; Yeo 2019).
Vor diesem biographischen Hintergrund überrascht es nicht, dass Jenkinson und Schellenberg Archivtheorien entwickelten, die sich besonders um Fragen der Überlieferungsbildung drehen. In beiden Büchern werden die Schriftgutmassen respektive die Schriftgutverwaltung und die Überlieferungsbildung als Kernaufgaben einer modernen Archivwissenschaft identifiziert. Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung sind Jenkinsons und Schellenbergs Werke weiterhin von Bedeutung. Denn auch heute noch zählen die Schriftgutverwaltung und die Überlieferungsbildung zu den Kernaufgaben und Herausforderungen der Archivarbeit (Jenkinson 21937, 20–22; Schellenberg 1956a, 26).
Vom Aufbau her unterscheiden sich die beiden Bücher nur in wenigen Punkten. Die jeweiligen Einleitungen liefern grundlegende Begriffsdefinitionen. Wichtig ist den Autoren die Abgrenzung der Archive von anderen Gedächtnisinstitutionen. Hierbei geben der organisch gewachsene Archivkörper sowie das Provenienzprinzip den Ausschlag. Für Jenkinson sind die Unvoreingenommenheit, die Echtheit und die eindeutige, ununterbrochene Zuständigkeit die Grundpfeiler, auf denen das Archiv ruht. Schellenberg vertritt grundsätzlich ähnliche Einschätzungen. Auch für ihn sind die Zuständigkeit und die Integrität der Archivalien zentral. Hinzu kommen noch die Zweckgebundenheit und der Wert der Unterlagen. Gleichzeitig weicht Schellenberg von Jenkinson jedoch insofern ab, als dass er Archiven ihre Unbefangenheit abspricht (Jenkinson 21937, 12 f.; Schellenberg 1956a, 13–15).
Große Unterschiede zwischen Jenkinson und Schellenberg sind vor allem in der Ausrichtung und Rolle der Archivare auszumachen. Nach Jenkinson besteht die oberste Aufgabe der Archivare darin, das Archivgut zu bewahren und dem Nutzer beratend zur Seite zu stehen. Demgegenüber sollte der Archivar weder mit der Auswertung der Archivalien noch mit deren Bewertung etwas zu tun haben. Ersteres sollten Historiker, letzteres die Verwaltungsbeamten der abgebenden Stellen übernehmen. Schellenberg sah diese Trennung nicht so scharf, gerade weil er Jenkinsons Unvoreingenommenheitsanspruch widersprach. Archivare waren für ihn in aller Regel Historiker. Dies hatte mit ihrer Rolle in der Überlieferungsbildung zu tun: Ihre Aufgabe bestehe darin, den bleibenden (historischen) Wert der Unterlagen einzuschätzen. Dafür müssten sie historisch ausgebildet sein. Für Jenkinson lag gerade in dieser historischen Ausbildung das Übel – die Gefahr der Subjektivität und Befangenheit (Jenkinson 21937, 123, 140–145, 149 f.; Schellenberg 1956a, 30).
II. Überlieferungsbildung
Ausgangspunkt von Jenkinsons Überlegungen zur Überlieferungsbildung ist sein Verständnis des Archivars als Hüter einer Überlieferung, die den ungetrübten Blick auf das Verwaltungshandeln früherer Zeiten zu ermöglichen hat. Darum lehnte er die Aussonderung von Verwaltungsunterlagen auf der Grundlage von Mehrfachüberlieferung und von historischer Unbedeutsamkeit gänzlich ab. Weder der Archivar noch der Historiker könnten einschätzen, was zukünftig historische Relevanz habe oder was in der Verwaltung, aus welchen Gründen auch immer, mehrfach überliefert sei. Demgegenüber sah er die Verwaltung selbst in der Pflicht. Sie kenne ihre Unterlagen und Arbeitsabläufe am genauesten und könne darum auch am besten entscheiden, was für archivwürdig zu erklären und was zu vernichten sei. Die abgebenden Stellen seien in der Auswahl unbefangen, solange sie sich nicht als historische Überlieferung produzierende Institutionen betrachteten (Jenkinson 21937, 149 f.).
Die Obliegenheit des Schriftgutproduzenten lag nach Jenkinson darin, die Qualität des Archivs zu gewährleisten. Dies ziehe einerseits den Erhalt der Unvoreingenommenheit und Echtheit der Unterlagen nach sich. Andererseits ermögliche dies die Rekonstruierbarkeit der Verwaltung, ihrer Organisation und ihrer Tätigkeiten. Aus diesem Grund sei es erforderlich, dass alle Vorgänge in der Überlieferung abgebildet werden. Gleichzeitig sei so wenig wie möglich aufzubewahren. Die Aussonderung solle in regelmäßigen Abständen und möglichst häufig durchgeführt werden. Zuletzt liege es in der Pflicht der abgebenden Stelle, eine Vorverzeichnung und Klassifikation des Schriftguts vorzubereiten (Jenkinson 21937, 152 f.).
Schellenberg beschritt einen anderen Weg. Er unterschied zunächst zwischen dem Primär- und dem Sekundärwert der Unterlagen. Ersterer bezieht sich allein auf die Bedeutung des Schriftguts für den Schriftgutproduzenten. Letzterer war der Wert, den die Dokumente für alle anderen Behörden und Stellen der Verwaltung sowie nicht-administrative Nutzer haben würden. Schellenberg unterteilte den Sekundärwert wiederum in einen Evidenzwert, welcher sich auf Aufbau und Aufgaben der abgebenden Behörde bezog, und einen Informationswert, der in erster Linie die kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Dimension der Unterlagen einschloss (Schellenberg 1956a, bes. 133–160).
Als Bewertungskriterien legte der US-Amerikaner die hierarchische Position des Schriftgutproduzenten im Verwaltungsaufbau, dessen funktionalen Charakter wie auch dessen Aktivitäten in Erfüllung seiner Funktion zugrunde. Um den Evidenzcharakter bestimmen zu können, war es erforderlich, die Organisation und Prozesse der Verwaltung gut zu kennen. Darum sollten Archivare mit Schriftgutverwaltern aus den abgebenden Stellen kooperieren. Beim Informationswert ging es weniger um konkrete Punkte. Schellenberg sah es als erforderlich an, die Einzigartigkeit der Informationen zu prüfen, die Art und Weise, in der die Informationen präsentiert wurden und zuletzt die Bedeutung der Informationen selbst. Hier war der Historiker gefragt (Schellenberg 1956a, 142 f., 153–160).
Schellenberg blieb anders als Jenkinson nicht auf der theoretischen Ebene stehen. Er gab praktische Hinweise, wie die Bewertung vorzunehmen sei. In einem ersten Schritt, der kurz nach dem Aktenschluss erfolgen sollte, bestimmte der Schriftgutverwalter anhand des Primärwerts, welche Unterlagen zu vernichten und welche aufzubewahren seien. Daran schloss sich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der zweite Bewertungsschritt an, den sowohl der Schriftgutverwalter als auch der Archivar gemeinsam durchführen sollten. Hier war nun der Sekundärwert ausschlaggebend. Im Zweifel sollte der Archivar das letzte Wort haben (Schellenberg 1956a, 28–31).
Dass Schellenbergs Ansätze uns heute wesentlich relevanter erscheinen als Jenkinsons, liegt an zweierlei Aspekten: einerseits am bereits angesprochenen Archivars- und Archivverständnis, andererseits an den Entwicklungen, die es seit der Erstauflage des Werks von Jenkinson in der Archivwissenschaft gab. Jenkinson sah im Archivar den Gralshüter einer unparteiischen Überlieferung. Für ihn, der im British Empire vor dem Ersten Weltkrieg sozialisiert worden war, gab es bei der Bewertung keine sachlichere und unabhängigere Instanz als die britische Verwaltung. Darum sollte auch allein der Verwaltungsbeamte über Wert und Unwert des Schriftguts urteilen. Schellenberg waren solche Überlegungen fremd. Seinem Verständnis nach konnte eine gute Überlieferungsbildung allein auf der gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen Archivaren und Schriftgutverwaltern basieren (zum Vergleich Stapleton 1983; Tschan 2002).
Zu dieser Überzeugung gelangte Schellenberg dank zeitgenössischer Publikationen in Deutschland und Großbritannien. So rezipierte er zum einen die vornehmlich am Preußischen Geheimen Staatsarchiv angestellten Überlegungen zur Bewertung anhand des administrativen wie historischen Werts. Zum anderen konnte Schellenberg die Früchte der britischen Überlieferungsdebatten ernten. Dort war man von Jenkinson abgewichen und hatte drei Grundprinzipien festgelegt: 1. Die Geschichte des Schriftgutproduzenten sollte abgebildet werden. 2. Technische Fragen bezüglich der Operation des Schriftgutproduzenten sollten beantwortet werden können. 3. Die Interessen der Forscher sollten Beachtung finden. Schellenberg profitierte also von seiner Offenheit gegenüber anderen Theorien, aber vor allem auch vom Fortgang archivfachlicher Diskussionen (Schellenberg 1956a, 135–139). Wie wurden nun beide Ansätze rezipiert?
III. Rezeption
Die Bedeutung von Jenkinson und Schellenberg im anglo-amerikanischen Raum wird in erster Linie an der Praxis der Überlieferungsbildung in den Nationalarchiven greifbar. Exemplarisch steht im Folgenden das britische Nationalarchiv im Fokus. Der Public Records Act von 1958, der bis heute die rechtliche Grundlage des britischen Archivwesens darstellt, legt fest, dass die abgebenden Stellen für die Aussonderung zuständig sind. Die Bewertung erfolgt nach dem Grigg-System, das in abgewandelter Form seit den 1950er-Jahren bis heute den Ablauf der Überlieferungsbildung regelt. Es legt zwei Bewertungen fest. Die erste erfolgt fünf Jahre nach Aktenschluss durch die Verwaltung auf Grundlage des Primärwertes. Die zweite wird unter Aufsicht des Archivs ebenfalls durch die abgebende Behörde 25 Jahre nach Entstehung der Akte, nun aber mit Blick auf den Sekundärwert durchgeführt. In Großbritannien werden somit die zentralen Ansätze Jenkinsons und Schellenbergs zusammengefasst. Von Schellenberg stammen die Bewertungskriterien, von Jenkinson die Rolle der Verwaltung als selbstaussondernde Instanz (The National Archives 2004, 2012, 2013).
In der englischsprachigen Archivwissenschaft werden Jenkinson und Schellenberg geradezu als Säulenheilige verehrt (z. B. Stapleton 1983, 75; Tschan 2002, 176). Beide prägten die Diskurse maßgeblich bis zum heutigen Tag. Besonders die jüngeren und jüngsten Theorien zur Schriftgutverwaltung und zur Überlieferungsbildung bauen im Wesentlichen auf Schellenbergs Ansätze auf. Wenn auch Jenkinsons Überlegungen zur Überlieferungsbildung nach Schellenbergs Publikationen zunächst kaum mehr eine Rolle spielten, wurden sie in den letzten Jahren wieder verstärkt thematisiert. Gerade seine Grundsätze hinsichtlich der Qualität des Archivs fanden erneute Aufmerksamkeit (Cook 1997, 22–29; Tschan 2002, 187–195; Hohmann 2016).
Es ist unbestreitbar, dass Jenkinson und Schellenberg zu den am stärksten rezipierten Archivtheoretikern in der anglo-amerikanischen Archivgemeinschaft gehören. Aber wie war und ist es um ihre Wahrnehmung im deutschen Sprachraum bestellt? Hier spielte Jenkinson trotz eigener deutscher Veröffentlichungen quasi keine Rolle (Jenkinson 1936). Weder wurde sein Werk übersetzt noch breiter rezipiert. Die zeitgenössischen deutschen Rezensionen nahmen Jenkinsons Buch positiv auf, wichen aber erwartungsgemäß bei der Aufgabe der Archive in der Überlieferungsbildung grundlegend von Jenkinsons Position ab (Neukam 1939). Außerhalb Großbritanniens konnte man mit dem Berufsbild des Archivars als Nicht-Historiker und der Rolle der Verwaltung als selbstbewertende Instanz wenig anfangen.
Bei Schellenberg war die Rezeption etwas anders gelagert. Besprechungen gab es auch hier. Sie fielen sehr positiv aus (Winter 1958). Anders als bei Jenkinsons Manual regte man im Bundesarchiv eine Übersetzung von Schellenbergs Modern Archivs an (Schellenberg 1961; dazu Menne-Haritz 2014). Die Ideen des US-Amerikaners standen den deutschen Archiven demnach offen. Schellenberg trug zudem – wie Jenkinson – durch Veröffentlichungen in deutschen Fachzeitschriften zu seiner eigenen Bekanntheit bei (Schellenberg 1962). Doch eine Auseinandersetzung erfolgte trotz allem erst in den 1990er-Jahren. Dies hing in erster Linie mit der Nähe von Schellenbergs Theorie zu den deutschen Bewertungsüberlegungen zusammen. In deutschen Archiven war es seit Beginn des 20. Jahrhunderts – zumindest theoretisch – nichts Neues, sowohl auf den Entstehungskontext als auch auf den informationellen Aussagewert der Verwaltungsunterlagen zu achten. Schellenberg brachte scheinbar einen nur unwesentlichen Fortschritt. Hinzu kam das archivarische Selbstverständnis: Ein deutscher Archivar hatte sich zuvorderst mit den Inhalten zu befassen und weniger mit der Verwaltung. Darum war die Verwaltungsfokussierung der anglo-amerikanischen Ansätze in weiten Teilen der Zunft nicht erwünscht. Schließlich war auch eine aktive Überlieferungsbildung, wie sie im Vereinigten Königreich oder in Übersee durchgeführt wurde, in Deutschland wenig verbreitet. Es bleibt demnach die Frage, warum Schellenberg gerade in den 1990er-Jahren Eingang in die deutsche Archivwelt fand.
Den Stein ins Rollen brachte die langjährige Leiterin der Archivschule Marburg Angelika Menne-Haritz mit der Übersetzung eines wegweisenden Aufsatzes von Schellenberg und einigen eigenen Beiträgen zum Komplex der Bewertung und Überlieferungsbildung (Schellenberg 1990, Übersetzung zu 1956b; Menne-Haritz 1991, 1994). Eng verwoben mit der Schellenberg-Rezeption war eine Debatte um das archivarische Berufsbild. Im Kern ging es darum, ob Archivare eher historisch oder eher administrativ ausgebildet sein und arbeiten sollten. Die von Menne-Haritz angestoßene Diskussion war äußerst wichtig. Sie brachte die deutschsprachige Archivwissenschaft dazu, über Ansätze, Kriterien und Ablauf der archivischen Bewertung wie auch ganz grundsätzlich über Ausrichtung und Stellenwert der Archive in der Gesellschaft nachzudenken. Problematisch an Menne-Haritzʼ Schellenberg-Rezeption ist die verzerrte Darstellung seiner Ideen. Sie überbetonte den Evidenzwert und vernachlässigte gleichzeitig den Informationswert. Für Menne-Haritz stand die Verwaltung uneingeschränkt an erster Stelle. Dies war weder im Sinne Schellenbergs noch der meisten deutschen Archivare (dazu Kretzschmar 1999, 11–22; Schenk 2020).
Was können wir am Ende von Jenkinson und Schellenberg mitnehmen? Wohl hauptsächlich Anregungen und Denkanstöße für weitere Debatten um die Theorie und Praxis der Überlieferungsbildung. Dazu zählt beispielsweise die größere Verantwortung der Verwaltung für ihr Schriftgut. Damit verbunden ist die engere Zusammenarbeit zwischen Schriftgutverwaltern und Archivaren und zuletzt sicher auch die Frage nach den Bewertungskriterien. Ganz allgemein wäre es nach den intensiven Diskursen der 1990er-Jahre wieder an der Zeit, die deutsche Bewertungsdiskussion zu beleben und dabei die Überlegungen der englischsprachigen Archivwissenschaft aufzunehmen. Wir haben im internationalen Austausch jedenfalls mehr zu gewinnen, als zu verlieren (zur jüngsten Bewertungsdiskussion in Deutschland: Taylor 2016; Treffeisen 2016).
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Abbildung: State Librarian James Stapleton and Guest [T. R. Schellenberg], Brisbane 1954. South Brisbane, State Library of Queensland, https://hdl.handle.net/10462/deriv/139258 [30.04.2021].
Der Blogbeitrag basiert auf einer Referatsausarbeitung im 55. wissenschaftlichen Lehrgang. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für Ihre kritische Lektüre. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde das generische Maskulinum verwendet. Es sind alle Geschlechter eingeschlossen.
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Stefan G. Holz (3. Mai 2021). Jenkinson vs. Schellenberg – Ein Vergleich der beiden führenden englischsprachigen Archivtheoretiker des 20. Jahrhunderts. Archivwelt. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cw3c
Es war äußerst interessant, wie präzise der Autor mir als Laie, die beiden Seiten und Überlegungen der Archivtheoretiker darlegte und nahe brachte. Nach welchen Grundsätzen und Gedanken mit dem Archivgut umgegangen werden soll.
In verständlich leichter Sprache habe ich viele wertvolle Informationen über die Archivarbeit erfahren.