Am 22. Oktober 2019 fand an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft der Workshop Nachkassation – Tabu oder Notwendigkeit? statt. 58 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Sparten des Archivwesens, darunter die Anwärter*innen des 57. Fachhochschullehrgangs und die Referendar*innen des 53. Wissenschaftlichen Lehrgangs diskutierten unter welchen Voraussetzungen Nachkassationen möglich sein können und wie sie durchzuführen sind.
Der Workshop ist aus der Lehrveranstaltung Archivische Überlieferungsbildung erwachsen, in der das Thema Nachkassation aus aktuellem Anlass – der jüngsten öffentlich skandalisierten Nachkassation, die Vernichtung der Todesbescheinigungen im Staatsarchiv Hamburg – intensiv diskutiert wurde. Anschließend hat der 53. Wissenschaftliche Lehrgang unter meiner Leitung das Programm des Workshops erarbeitet.
In der Auftaktveranstaltung des Workshops hat Prof. Dr. Thomas Henne die Rechtsgrundlagen der Nachkassation vorgestellt. Dr. Jürgen Warmbrunn vom Herder-Institut Marburg führte in das Makulieren in Bibliotheken ein und Hans Lochmann vom Museumsverband Niedersachsen und Bremen e.V. erläuterte das Entsammeln in Museen. Danach stellten Dr. Ole Fischer, Landesarchiv Schleswig-Holstein (Zeitungsbestände), Stephan Luther, Universitätsarchiv Chemnitz (studentische Unterlagen) und Dr. Jörg Pawelletz, Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz (Beständebereinigung) Beispiele für Projekte zur Nachkassation aus der Praxis vor.
In zwei Arbeitsgruppen mit den Titeln „Vorgehensweise“(Leitung: Dr. Irmgard Christa Becker) und „Voraussetzungen“ (Leitung: Dr. Christoph Ullrich Hanke) diskutierten die Teilnehmer die aufgeworfenen Fragen. Die Arbeitsgruppenergebnisse und die Abschlussdiskussion sind im unten publizierten Protokoll zusammengefasst.
Geplant war auf der Grundlage des Protokolls ein Positionspapier zu erarbeiten. Das Protokoll war im Februar 2020 abgeschlossen und erste Überlegungen zu einem Positionspapier erstellt. Dann kam das Corona-Virus. Wegen der damit verbundenen Mehrarbeit und der Personalsituation an der Archivschule war es nicht mehr möglich, das Positionspapier zu erarbeiten. Damit die Ergebnisse des Workshops öffentlich diskutiert werden können, geht es hier zum Protokoll-Workshop-Nachkassation
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Irmgard Christa Becker (14. Dezember 2020). Workshop: Nachkassation – Tabu oder Notwendigkeit? Archivwelt. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cw3a
Zitat aus dem Protokoll, S. 4: “Aus dem Beispiel [Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd] wird die Vermutung abgeleitet, dass generell in Kommunalarchiven mit vielen nicht bewerteten Beständen gerechnet werden muss, die nachbewertet werden können.”
Ergänzt werden müsste m.E. auch: Ältere Bestände aus der Zeit vor der Professionalisierung des kommunalen Archivwesens im Zuge der Archivgesetze 1987ff. wurden häufig durch Ehrenamtler oder Verwaltungsmitarbeiter ohne archivfachliche Kenntnisse ohne jegliche protokollarische Angaben zur Bewertungspraxis gebildet. Diese sollten kritisch auf Nachkassationsmöglichkeiten geprüft werden.