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Einbeinige Archive?

 

Es ist eine altbekannte Tatsache, dass man nur sicher stehen kann, wenn man sein Gewicht gleichmäßig auf alle Beine verteilt. Das gilt für Menschen und Tiere und erst recht für Archive!

Standbeine eines Archivs sind die archivischen Fachaufgaben Überlieferungsbildung, Bewertung, Erhaltung, Erschließung, Bereitstellung und historische Bildungsarbeit. Archive sind als Gedächtnis der Gesellschaft Basis der Erinnerungskultur und der Rechtssicherung. Macht insgesamt acht Standbeine, die gleichberechtigt ausbalanciert werden müssen, damit ein Archiv seine Aufgaben erfolgreich erfüllen kann.

Augias.net hat jüngst einen nicht namentlich gekennzeichneten Artikel publiziert, in dem der Appell des VdA-Vorsitzenden an den Oberbürgermeister von München, die Leitungsstelle des Stadtarchivs qualifiziert zu besetzen, kritisch kommentiert wird. Dem Zweck des Schreibens schließt sich der Autor an. Er weist aber zurecht darauf hin, dass eine Spaltung der archivischen Aufgaben in archivarische Kernaufgaben und randständige Aufgaben der historischen Bildungsarbeit nicht zielführend ist. Ich möchte die Argumente dieser Debatte archivfachlich einschätzen und damit herausfinden, welche stichhaltig sind und welche nicht.

Ich stütze meine Argumentation auf die beiden zentralen Texte, den Antrag der Fraktion Die Grünen / Rosa Liste im Münchner Stadtrat, der wohl Auslöser der Debatte war, und das Schreiben des VdA-Vorsitzenden an den Münchner Oberbürgermeister. Beide betonen einseitig eines der oben genannten Standbeine eines Archivs. Die Fraktion Die Grünen / Rosa Liste stellt die historische Bildungsarbeit ins Zentrum ihrer Argumentation und verkürzt die anderen archivischen Aufgaben weitgehend auf einen Zusatz in Klammern. Der Vorsitzende des VdA schiebt die rechtssichernde Funktion der Archive in den Vordergrund, die durch die archivarischen Kernaufgaben „Überlieferungsbildung und Bewertung, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut“ vorrangig abgesichert werden soll.

Zuerst zum Antrag der Grünen. Die Autoren charakterisieren die Zuordnung des Stadtarchivs zum Direktorium als Münchner Besonderheit und charakterisieren sie als überholte Sichtweise auf die archivarischen Aufgaben, als „Sammeln von Behördenakten“. Als moderne Form der Archivarbeit sehen sie die Verknüpfung der archivarischen Aufgaben mit historischer Forschung, deren Ergebnisse an ein breites Publikum vermittelt werden. Deshalb fordern sie die Ansiedlung des Archivs im Kulturreferat. Erst damit sei die Zusammenarbeit des Archivs mit den anderen Kultureinrichtungen mit historischer Ausrichtung gewährleistet.

Archive gehören von jeher zum Arkanbereich der Macht. Ihre ursprüngliche Funktion ist eine rechtssichernde.1  Eine enge Anbindung an die Verwaltungsspitze war und ist auch heute noch sehr sinnvoll, insbesondere, wenn Archive die Transformation zur digitalen Verwaltung begleiten. Das Stadtarchiv München sichert seit 2016 durch ein digitales Archiv auch die digitalen Unterlagen der Münchner Stadtverwaltung.2 Diese Vorreiterrolle des Stadtarchivs München unter den bayerischen Kommunalarchiven war sicherlich hauptsächlich deshalb möglich, weil das Stadtarchiv im Direktorium den direkten Draht zu den städtischen IT-Einheiten hat, die für die Realisation des Projekts von zentraler Bedeutung waren, und einen direkten Zugang zur Verwaltungsspitze, um dort für diese wichtige Aufgabe zu werben und zu überzeugen.

Die Sicherung der digitalen Unterlagen als Archivgut dient nicht nur der Rechtssicherung. Die regelmäßige Bewertung der in der Verwaltung nicht mehr benötigten Unterlagen, die als Archivgut übernommen werden, sorgt für einen steten Fluss von neuen Quellen für die Erforschung der Stadtgeschichte. Zum Beispiel kann eine Verfügung des Kreisverwaltungsreferats betreffend das Corona-Virus in 100 Jahren ein Highlight der Stadtgeschichte sein. Diese Unterlagen und weitere aus der Zivilgesellschaft bilden die Basis für die jüngere Funktion der Archive als Gedächtnis der Gesellschaft. Das Projekt „Migration bewegt die Stadt“, welches das Stadtarchiv gemeinsam mit dem Stadtmuseum realisiert hat, zeigt, dass die Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Aspekte die Überlieferungsbildung bereichert. Mit diesem Projekt verknüpft das Stadtarchiv München in vorbildlicher Weise die Überlieferungsbildung aus Verwaltungsunterlagen und aus Unterlagen aus der Zivilgesellschaft. 3  Das Stadtarchiv tritt hier als Mittler zwischen dem Direktorium und dem Kulturreferat auf. Es schafft einen direkten projektgebundenen Anschluss des Stadtmuseums an die Stadtspitze.

Darüber hinaus schlägt die Fraktion Die Grünen / Rosa Liste vor, das Stadtarchiv gemeinsam mit der im Kulturreferat angesiedelten Stadtgeschichte in ein “Institut für Stadtgeschichte” zu integrieren. Als Vorbilder für diese neue Institution nennt die Fraktion Einrichtungen in Frankfurt und Gelsenkirchen. In Frankfurt ist das Stadtarchiv 1992 in “Institut für Stadtgeschichte” umbenannt worden. Diesem Beispiel sind nur eine Handvoll Stadtarchive gefolgt, mehr als 90 % der deutschen Stadtarchive halten bislang an ihrer gewachsenen Bezeichnung fest. In Mannheim ist die Bezeichnung “Institut für Stadtgeschichte” mit dem Umzug in ein fachgerechtes Gebäude gar durch den Kunstbegriff „Marchivum“ ersetzt worden, der das Archiv in sich trägt und es mit einer Anspielung auf den Stadtnamen verbindet. Ist der Rückgriff auf eine Episode aus den 1990er Jahren wirklich zukunftweisend?

Damit bin ich beim Appell des VdA-Vorsitzenden, Ralf Jacob. Er erklärt in seinem Schreiben vom 11. Mai 2020 die historische Bildungsarbeit zur nachrangigen Aufgabe, die hinter den archivischen Kernaufgaben zurückzustehen habe. Die Erfüllung der archivischen Aufgaben „Überlieferungsbildung und Bewertung, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut“ sieht der Autor als Voraussetzung für die rechtssichernde Funktion und die historische Bildungsarbeit. Wie schon auf Augias.net bemerkt, verschweigt er, dass die Auswertung der Quellen, zu der die historische Bildungsarbeit gehört, gemäß Bayerischem Archivgesetz Kernaufgabe der Archive ist.4. Im weiteren Verlauf seines Schreibens scheint Ralf Jacob die Funktion der Archive auf den Zugang zu Verwaltungsunterlagen, die Kontrolle des Verwaltungshandelns und das Handeln des Archivs als Behörde zu verengen. Daraus leitet er mit Verweis auf Heribert Prantl die demokratische Systemrelevanz der Archive ab. Prantl hat beim 81. Deutschen Archivtag 2011 in Bremen den Eröffnungsvortrag gehalten und in diesem die Systemrelevanz der Archive für die Demokratie in die archivfachliche Diskussion eingebracht.5 Es lohnt sich, die gedruckte Fassung noch einmal zu lesen: „Das Archiv sagt einer Gesellschaft, warum sie existiert und wo sie herkommt; und das Archiv ist diese Basis für die Überlegungen, wo die Geschichte hingeht.“6 Systemrelevanz erlangen die Archive nach Prantl durch die Sicherung von Verwaltungsunterlagen und von Unterlagen aus der Zivilgesellschaft. An den Beispielen “Stuttgart 21” und Migration macht er deutlich, dass nicht nur die politischen Beschlüsse und die Verwaltungsunterlagen relevant sind. „Die erste Anregung betrifft die Archivierung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft, die zweite betrifft die Archivierung von Geschichte und Gegenwart der Migration in Deutschland.“7 Beim ersten Beispiel vertritt er die Position, dass die Schlichtung zwischen den Bürgerinitiativen und der Politik wohl wichtiger als die Verwaltungsunterlagen ist „…, weil es der Versuch war, Defizite der repräsentativen Demokratie zu heilen, …“8 Die Beispiele aus der Migrationsgeschichte sind noch weiter weg vom Verwaltungshandeln. Es geht um den Umgang mit Knoblauch und um die Sprachkompetenz von Migranten, dargestellt aus der Perspektive von Betroffenen. Prantl macht deutlich, dass diese Erinnerungen genauso wichtig sind, wie die Ausländergesetze und ihre Begründungen.9 Archive werden hier ausdrücklich als Teil des kulturellen Gedächtnisses verstanden. Die Aussage der Rede auf die rechtssichernde Funktion der Archive einzuengen, ist eine unzulässige Verkürzung! Gerade die Sicherung von Quellen aus der Zivilgesellschaft schafft die Verbindung zur Lebenswelt der Bürger*innen. Projekte zur Migrationsgeschichte wie das des Stadtarchivs und des Stadtmuseums München machen das eindrucksvoll deutlich. Genau deshalb brauchen die anderen archivischen Fachaufgaben die historische Bildungsarbeit. Nur wenn es gelingt, den Bürger*innen durch historische Bildungsarbeit die Relevanz der Informationen aus Archivgut, sei es aus der Verwaltung, sei es aus der Zivilgesellschaft, für das Funktionieren der Demokratie, für die Erinnerungskultur, das kulturelle Gedächtnis und die Rechtssicherung zu vermitteln, werden diese die Bereitstellung von Steuergeldern für die archivarischen Aufgaben mittragen. In diesem Sinne erfüllt die historische Bildungsarbeit eine zentrale Funktion im Kanon der archivarischen Fachaufgaben. Diese Position vertritt die Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) in ihrem Positionspapier “Das Kommunalarchiv” von 2002. Mit der Arbeitshilfe “Grundlagen kommunalarchivischer Arbeit” von 2012 hat sie diese Position noch einmal bekräftigt. Auch Ralf Jacob hat als langjähriges Mitglied der BKK diese Papiere mitgetragen.

Die Archivgesetze und die Positionen der BKK  machen deutlich, dass die historische Bildungsarbeit immer integraler Bestandteil der archivischen Aufgaben war. Ihr Ausschluss aus den archivischen Kernaufgaben ist archivfachlich nicht vertretbar. Sie ist eine von acht Fachaufgaben, die gleichrangig sind.

Archivar*innen verfügen durch ihre fachliche Ausbildung über die Kompetenz, alle archivarischen Fachaufgaben zu erfüllen. Wissenschaftliche Archivar*innen haben in der Regel ein Studium und eine Promotion in Geschichte absolviert. Sie besitzen also historische Kompetenz. Darüber hinaus haben sie in ihrer archivarischen Fachausbildung vertiefte hilfswissenschaftliche und aktenkundliche Kenntnisse erworben, die für die Interpretation der archivalischen Quellen unverzichtbar sind und an den Universitäten immer weniger gelehrt werden. Wenn man also eine*n Wissenschaftliche*n Archivar*in einstellt, bekommt man eine*n Mitarbeiter*in mit zwei Qualifikationen. Gerade der  oder die Leiter*in eines so bedeutenden Stadtarchivs wie in München muss Archivar*in sein, weil er die bayerischen Kommunalarchive in zahlreichen Fachgremien des Archivwesens vertritt.  Es ist auch für das Gewicht der Stadt München im Archivwesen  relevant, wenn der oder die Leiter*in ihres Stadtarchivs in diesen Gremien kompetent mitdiskutieren kann.

Gute historische Bildungsarbeit aufbauend auf archivischer Überlieferungsbildung, Bewertung, Erhaltung, Erschließung und Bereitstellung ist im Stadtarchiv absolut relevant. Sie macht die rechtssichernde Funktion der Archive und ihre Verankerung in der Erinnerungskultur deutlich. Wenn  es gelingt diese acht Standbeine eines Archivs auszubalancieren, ist ein Archiv erfolgreich. Nur so ist Archivarbeit nachhaltig. Wie oben gezeigt, wird das vom Stadtarchiv München längst geleistet und zwar als Speerspitze der Kultur im Direktorium. Gemäß dem Grundsatz „Never change a running system“ soll es dort unter archivfachlicher Leitung auch noch lange bleiben.

Anmerkung (18.08.2020):

Eine Behauptung macht Karriere: Daniel Karl behauptet in seinem Kommentar, das Stadtarchiv München sei das größte Kommunalarchiv Deutschlands. Ich habe dieser Aussage nur eine geringe Bedeutung beigemessen und sie erst mal stehen gelassen. Diese Behauptung wurde gestern in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung und auf augias.net ungeprüft übernommen. Daher wollte ich es genau wissen und habe recherchiert – ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Stadtarchiv Dresden: 42 km Archivgut, Historisches Archiv der Stadt Köln: 30 km Archivgut, Institut für Stadtgeschichte – Stadtarchiv Frankfurt: 25 km Archivgut.

Selbst nach dieser kurzen Liste wäre das Stadtarchiv München nur auf dem vierten Platz und das Stadtarchiv Nürnberg mit 45.000 Medieneinheiten – nicht vergleichbar – ist vermutlich auch gößer als das Stadtarchiv München.

 


  1. Clemens Rehm, Geheimnis – Gedächtnis. Archive und Archivrecht. In: Irmgard Christa Becker, Clemens Rehm (Hrsg.), Archivrecht für die Praxis. Ein Handbuch, München 2017, S. 1-9. []
  2. Daniel Baumann, Digitale Langzeitarchivierung als neue Herausforderung für die Kommunalarchive. Erfahrungsbericht des Stadtarchivs München bei der 51. Jahrestagung der bayerischen Kommunalarchive in Ingolstadt 2018, zu finden hier (17.05.2020). []
  3. https://www.migration-bewegt-die-stadt-blog.de/ (17.05.22020). []
  4. Bayerisches Archivgesetz i. d. F. vom 16.12.1999 (GVBl. 521) Art. 2 Abs. 3. Dazu im Detail der Blogbeitrag von Thomas Henne. []
  5. Heribert Prantl, Das Gedächtnis der Gesellschaft. Die Systemrelevanz der Archive. Warum Archivare Politiker sind. In: Alles was Recht ist. Archivische Fragen – juristische Antworten. Tagungsdokumentation zum Deutschen Archivtag, hrsg. vom Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., Bd. 16, Fulda 2012, S. 17-27. []
  6. Ebd. S. 17. []
  7. Ebd. S. 24. []
  8. Ebd. S. 25. []
  9. Ebd. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Irmgard Christa Becker (20. Mai 2020). Einbeinige Archive? Archivwelt. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cw36


10 Gedanken zu „Einbeinige Archive?“

  1. Entsteht in Bonn ein weiteres einbeiniges Archiv – s. https://www.augias.net/2021/12/17/9419/ ? So schön der gesetzliche Auswertungsauftrag auch sein mag, so schön die Kooperationen im Kulturbereich auch sein mögen: Archive sind Zwitterwesen oder janusköpfige Verwaltungseinrichtungen oder …. . Unbestritten ist ja die kulturelle Seite, ebenso unbestritten ist die Überlieferungssicherung – vor allem in Zeiten des digitalen Umbruchs. Gerade dies gilt es zu betonen.

    1. Wie auf Twitter geschrieben, hier meine Meinung dazu, der sich auf den heute in der SZ (04.08.2021) erschienen Artikel in dieser Angelegenheit bezieht. Der Kompromiss in Sachen Stadtarchiv München ist meiner Meinung nach ein fauler. Was soll das bedeuten: “der rein historische Teil des Archivs wird in das neue Institut für Stadtgeschichte im Kulturreferat wechseln”. Was wird hier aufgeteilt? Personal? Archivgut? Ersteres wäre schlecht, Stadtarchive benötigen historische Kompetenz. Zweiteres wäre sowieso ein Wahnsinn.
      Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass es Unsinn ist Archive Kulturabteilungen zuzuschlagen. Ein Archiv hat eine Querschnittsfunktion in der Verwaltung zu erfüllen. Es muss bzw. soll also immer direkt beim Bürgermeister, bzw. in der Zentrale der Verwaltung angesiedelt sein.

      1. Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu: Es ist immer gut, wenn das Archiv dem Arkanbereich der Macht, d.h. der zentralen Behörde zugeordnet ist. Dann hat das Archiv in der Verwaltung ein großes Gewicht und erhält auch in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit. Daneben gibt es auch viele erfolgreiche Archive, die dem Kultur- oder Wissenschaftsbereich zugeordnet sind, z.B. Stadtarchiv Nürnberg, Landesarchiv Baden-Württemberg und viele andere. Es kommt darauf an, die politischen Entscheidungsträger von den Aufgaben und dem Nutzen eines Archivs für die Bürger:innen und die Verwaltung zu überzeugen. Die Entscheidung, wo ein Archiv in einer Verwaltung zugeordnet ist, wird von den politischen Entscheidungsträgern getroffen und die Archive haben darauf nur begrenzt Einfluss.

  2. Die Frankfurter Umfirmierung ging seiner Zeit einher mit der Neubesetzung der Leitungsfunktion. Diese Leitungsperson verfügte aber , wenn man dem in der Wikipedia veröffentlichten Lebenslauf trauen darf, über keine archiv- oder bibliotheksfachliche Ausbildung. Hony soit qui mal y pense…..
    Wobei grundsätzlich garnichts gegen Seiteneinstiegspersonal gesagt sei; eine solche Besetzung kann ja ganz inspirierend sein.

  3. Zur Diskussion über das Schreiben des VdA an den Oberbürgermeister der Stadt München: Antrag der Grünen zur Neustrukturierung des Stadtarchivs:

    Zwei Aspekte sind wesentlich. Die Zuordnung des Archivs innerhalb einer Kommunalverwaltung oder einer staatlichen Ministerialverwaltung zu einem bestimmten Dezernat oder Ministerium entscheidet darüber, in welchem Maße die Einrichtung von finanziellen Mitteln profitieren kann. Archive, welche der Staatskanzlei zugeordnet sind, haben es deutlich einfacher, Geldmittel einzuwerben. Wer zur Kultur gehört, hat schon verloren. Auch in Bayern wie in den meisten Bundesländern fungiert Kultur als freiwillige Leistung und wird auch so behandelt. Können die Archive zwar darauf verweisen, dass sie Pflicht sind, so hilft ihnen dies bei einer Zuordnung zur Kultur nicht mehr viel. Daher muss diese Zuordnung unbedingt vermieden werden, der langfristige Abstieg ist vorgezeichnet. In diesem Sinne ist die ablehnende Haltung eine Pflichtaufgabe für den VdA, das größte kommunale Archiv Deutschlands zu einer Kultureinrichtung in der öffentlichen Wahrnehmung werden zu lassen.

    Der zweite Aspekt betrifft eine sehr ungute Entwicklung, welche seit einigen Jahren zu beobachten ist. Es findet eine schleichende Politisierung der Arbeit von ganzen Landesarchivverwaltungen und einzelnen kommunalen Archiven statt. Einfallstor für den politischen Missbrauch der Archive durch die Regierenden ist die historische Bildungsarbeit. Vor allem kommunalen Archiven ist dringend davon abzuraten, dies als Kernaufgabe anzusehen, da sie sonst zwischen den politischen Fronten zermahlen werden. Der Antrag der Grünen im Stadtrat München zielt offensichtlich auf eine Politisierung der Arbeit des Stadtarchivs ab. Die angestrebte enge Zusammenarbeit mit dem NS-Dokumentationszentrum spricht Bände.

    Mit der Betonung der eigentlichen, politisch neutralen Kernaufgaben der Archive beugt der VdA den absehbaren Verstrickungen des Stadtarchivs in kommunalpolitische Auseinandersetzungen vor. Ohnehin ist Bildungsarbeit für viele Archive aufgrund der personellen Ressourcen nur eine Randaufgabe. Sie wird vor allem deshalb gemacht, weil die damit einhergehende öffentliche Wirkung zusätzliche Finanzmittel ermöglicht.

    Die Archive sind wie andere kommunale oder staatliche Einrichtungen ein Spielball der politisch Regierenden (geworden). Sie müssen letztlich, wenn sie sich nur auf der fachlichen Ebene wehren wollen, ihre wirklichen Kernaufgaben betonen und sich damit dem politischen Diskurs entziehen.

  4. Folgende Papiere der BKK zur historischen Bildungsarbeit bleiben im Eintrag unberücksichtigt:
    -Handreichung zum Umgang mit Sozialen Netzwerken (Social Media)im Bereich der Historischen Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit im Archiv, 30.9.2015, http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Handreichnung_social_media_Endfassung.pdf
    – Handreichung zur Historischen Bildungsarbeit, 26.4.2012, http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Handreichung_Historische_Bildungsarbeit.pdf
    – Positionspapier “Historische Bildungsarbeit als integraler Bestandteil derAufgaben des Kommunalarchivs”, 18.4.2005, http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Positionspapier_Historische_Bildungsarbeit.pdf
    Ein Link zum Vortrag Prantls wäre ebenfalls begrüßenswert gewesen: https://www.vda-blog.de/blog/2019/09/16/2398/

    1. Danke für den Hinweis auf den Link zur Rede Prantls und die Ergänzung der Papiere der BKK. Sie unterstreichen die Position des Beitrags. Es war nicht die Absicht des Beitrags alle Papiere der BKK zur Historischen Bildungsarbeit zu benennen.

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