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Seltene Entstehungsstufen II

Irrungen und Wirrungen bei der Interpretation der Schreiben

Im ersten Teil habe ich gezeigt, warum seltene Entstehungstufen überhaupt entstehen. Dass die Ermittlung einer Entstehungsstufe selbst auch alles andere als einfach sein kann, zeigt ein anderes Schreiben[1] aus der Akte 5/732 des Staatsarchivs Marburg.

Am 17.August 1783 verleiht Landgraf Friedrich von Hessen dem „Erb-Marschall Freyherrn von Riedesel das Praedicat eines Geheimden Raths, nebst dem Rang Unserer würklichen Ministres“.

Beim Durchblättern dieses kleinen Vorgangs fällt dem Nutzer zunächst sicherlich die auf fol. 115 befindliche, in der typischen Pracht ihrer Zeit ausgeführte Ausfertigung auf. Es handelt sich um ein aufwändig gestaltetes, landesherrliches Reskript mit einem aufgedrückten, papiergedeckten Sekretsiegel.

Unter dem Text findet sich die Unterschrift des Landgrafen, rechts daneben das Siegel, darunter die Unterschrift des Geheimen Etat-Ministers Jürgen von Wittorf und ganz unten, mittig am Rand ein Kollationierungsvermerk. Es handelt sich also ganz eindeutig um eine Ausfertigung. Daran wäre zunächst nichts Ungewöhnliches, wenn sich dieses Schreiben in einer anderen Überlieferung befinden würde als der des Absenders. Da sie aber nun genau dort, also beim Absender überliefert ist, liegt die Vermutung nahe, es handle sich um eine nicht abgegangene Ausfertigung. Eine solche Entstehungsstufe ist ebenfalls äußerst selten und bedarf einer Erklärung, wieso man sich entschloss, das fertige Schreiben nicht zu versenden.

Auf der Suche nach diesem Grund gilt der erste Blick zunächst immer dem Schreiben selbst. Vielleicht bietet es ja Hinweise. Aber außer dem eigentlichen Schreiben mit den schon genannten Elementen ist nur eines dort zu sehen: ein kleiner zweizeiliger Vermerk, der schon aufgrund seiner flüchtigen Schrift als später aufgesetzt auffällt. Dort heißt es: „Videatur die auf dem Concept / befindliche Registratur.“ Das trägt leider nicht zur Erhellung bei, sondern wirft eher mehr Fragen auf, vor allem die, was um Himmels willen hier mit „Registratur“ gemeint sein könnte, denn die Registratur im herkömmlichen Sinn kann nicht gemeint gewesen sein.

Reskript des Landgrafen Wilhelm an den Marschall von Riedesel. HStA Marburg, 5/732, fol. 115r.

Insofern ist es naheliegend nach dem angesprochenen Konzept zu suchen, in der Hoffnung, der Antwort mit seiner Hilfe näher zu kommen. Das Konzept befindet sich auf dem Bogen zuvor (fol. 113r). Diese Seite beinhaltet zwei größere Texte von gleicher Hand, bei der es sich um die des Geheimen Landsekretär Carl Friedrich Robert handelt. Oben befindet sich das gesuchte Konzept, das wie schon in den zuvor geschilderten Fällen nicht abgezeichnet worden ist, und deshalb zunächst nur als Konzept bezeichnet werden kann. Am Rand gibt es von gleicher Hand Einschübe und in der zweiten Hälfte des Konzeptes ist ein Teil des Textes gestrichen. Dennoch würde man es nicht als korrigiertes Konzept bezeichnen, denn es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese Korrekturen später erfolgten.

Unterhalb des Konzeptes folgt von der gleichen Hand, aber auf den 23. August 1786 datiert, ein weiterer Text der mit einem „Pro Memoria“ vom Konzept getrennt wurde. Und am Ende des Textes findet sich auch der Hinweis, das das Wort „Registratur“ in dem Vermerk auf der Ausfertigung [2] auf den Vermerk selbst verweist.

Inhaltlich zeigt der Vermerk, dass der Empfänger der Ehrung, Freiherr von Riedesel über den Minister Wittorf an den Landesherrn herangetreten war und darum gebeten hatte, den Text zu ändern sodass er „nur auf den rang in der ersten Classe gerichtet werde“, da ihm sonst Nachteile hinsichtlich einer aus Holland eingehenden Pension entstehen würden[3]

Der Landgraf war daraufhin bereit, den Text des Schreibens ändern zu lassen und daher wurde das Konzept überarbeitet. Das oben auf der Seite befindliche Konzept zeigt also ohne die Streichungen und Einschübe den alten Text vom 17. August, mit ihnen den neuen vom 23. August. Durch den Vermerk unter dem Konzept ist nachweisbar, dass der obere Teil tatsächlich ein korrigiertes Konzept ist.

Nebenbei sei bemerkt, dass die Überarbeitung des Konzeptes nicht ganz fehlerfrei ablief. Während im zweiten Teil des Textes zwei Passagen klar gestrichen und im ersten Fall durch einen Einschub ersetzt wurde, hat Robert beim ersten Einschub den zu löschenden Text nicht gestrichen, sondern unterstrichen, also vermeintlich hervorgehoben. Dass diese Unterstreichung dennoch als Löschung gemeint ist, wird ebenfalls erst aus dem nachfolgenden Vermerk deutlich und dem Umstand, dass im Konzept das Wort nach der Streichung von „dem“ in „den“ korrigiert werden musste.

Konzept mit anschließendem Vermerk über die Änderungen. HStA Marburg, 5/732, fol. 113r.

Auch in Hinblick auf die Ausfertigung ist der „Pro-Memoria-Vermerk“ wichtig, denn er erklärt, warum die Ausfertigung nicht abgeschickt wurde. Die Frage nach dem „warum“ ist damit geklärt, doch wird sie durch die Frage ersetzt, wie Herr von Riedesel so schnell von der bevorstehenden Rangerhöhung erfahren haben konnte, um noch vor der Versendung des Reskripts reagieren zu können. 

Hier hilft ein Blick in den Vorgang weiter. Auf dem nächsten Bogen findet sich nämlich das Konzept für eine Kabinettsorder des Landgrafen an Herrn von Riedesel. Wie schon im Fall des Schencken (siehe Teil 1 in diesem Blogg), so wurde auch hier neben dem offiziellen Reskript „an alle und jede, die es angeht“, noch eine persönliche Ordre an den Betroffenen versandt.

Auch dies Konzept verfügt über keine Genehmigung, nicht mal über ein Datum, wohl aber über einen Mundierungsvermerk. Wenn die Ordre nun vorab geschickt wurde, dann könnte das erklären, warum die Versendung des Reskripts noch gestoppt werden konnte. Damit scheint auch der letzte Zweifel, dass es sich um eine nicht abgesandte Ausfertigung handelte, beseitigt.

Der Vorgang aber ist noch nicht beendet. Ganz am Ende befinden sich[4] noch zwei kleine auf Quart-Bögen verfasste Schreiben des Riedesel an einen namentlich nicht näher bezeichneten Geheimen Rat[5]. Im ersten heißt es:

Nach der von Ihro, des Herrn Geheimen Etats Ministers von Wittorf
Excellenz gestern Abend erhaltenen Anweisung, habe ich die Ehre, Euer
Hochwohlgebohren anliegendes, Höchstverehrliches Rescript zu über-
senden, um darin die von Serenissimi Hochfürstlichen Durchlaucht
huldreichst genehmigte Abänderung beliebigst machen zu lassen.
Der ich mit der vollkommensten Hochachtung unabänderlich
zu seyn beharre,
Euer Hochwohlgebohren
gehorsamer Diener
Georg Riedesel Zu Eisenbach
Oberkaufungen
den 23ten August
1783.

Bericht des Riedesel an den Geheimen Rat Robert vom 23.08.1783. HStA Marburg, 5/732, fol. 119r

Dies Schreiben belegt nun eindeutig, dass die auf fol. 115r befindliche Ausfertigung des Reskriptes doch abgeschickt, dann aber vom Riedesel wieder an den Landgrafen zurückgeschickt wurde, es sich bei der Ausfertigung also doch um eine [behändigte] Ausfertigung und nicht um eine nicht abgesandte Ausfertigung handelt. Für die Zurücksendung einer bereits behändigten Ausfertigung aber kennt die Aktenkunde keinen Begriff. Behelfsweise könnte man von einer remittierten Ausfertigung sprechen.

Das letzte Schreiben vom gleichen Tage zeigt schließlich, wie eilig man es im Umkreis des Landgrafen am 23. August hatte, die Sache vom Tisch zu bekommen. Denn hier bescheinigt Herr von Riedesel, dass er von einem „Rückbringer … ein Hochfürstliches, gnädigstes Rescript, nebst einem Handschreiben[6] von des Herrn Geheimen Rath Robert Hochwohlgeboren … richtig eingehändigt“ bekommen hat. Die neue Fassung war also wohlbehalten beim Riedesel angekommen. Einen Abgangsvermerk auf dem abgeänderten Konzept des Reskriptes sucht man allerdings ebenso vergeblich, wie einen erneuten Fertigungsvermerk. Um so dankbarer müssen wir sein, dass Herr von Riedesel den Empfang quittiert hat.

Der Vorgang zeigt einmal mehr, dass die Interpretation eines einzelnen, aus seinem Kontext herausgelösten Schreibens vollkommen in die Irre führen kann. Ohne Kenntnis des Kontextes, gar ohne Kenntnis der Provenienz würde das letzte Schreiben belegen, dass Herr von Riedesel tatsächlich 1783 zum Geheimen Rat ernannt worden ist. Der kleine Vermerk würde daran nichts ändern, er würde als unverständlicher Empfängervermerk angesehen werden, das dort genannte Konzept wäre dann vielleicht das einer Danksagung oder Bestätigung des Erhalts. In Zusammenhang mit dem Konzept wird eine ganz andere Interpretation möglich, die allerdings im Grunde ebenso in die Irre führt, wie die erste. Erst die Einbeziehung des gesamten Vorgangs ermöglicht die korrekte Interpretation des Textes.


[1] StA Mr, 5/732 fol. 115r

[2] Im Text heißt es wörtlich: „So habe diesen umstand anhero registriren wollen.“

[3] Erfahren hatte er von der bevorstehenden Rangerhöhung durch eine Kabinettsordre deren undatiertes Konzept sich fol. 117 befindet.

[4]  HStA Marburg, 5/732, fol. 119 u. 121.

[5] Dem letzten Schreiben zufolge kann es sich aber nur um den Geheimen Rat Robert gehandelt haben.

[6] Bei dem Handschreiben handelt es sich vermutlich um ein Begleitschreiben zur Reskript.

Cite this article as: Karsten Uhde, “Seltene Entstehungsstufen II – Irrungen und Wirrungen bei der Interpretation der Schreiben”, Archivwelt, 25/03/2020, https://archivwelt.hypotheses.org/2295.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Karsten Uhde (25. März 2020). Seltene Entstehungsstufen II. Archivwelt. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cw33


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