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Seltene Entstehungsstufen – Irrungen und Wirrungen

Wir alle wissen aus unserem täglichen Leben, dass Schriftstücke nicht vom Himmel fallen. Sie müssen zuerst erdacht, dann formuliert, meist noch einmal umformuliert, idealer Weise später auf Fehler Korrektur gelesen und schließlich abgeschickt werden, in der Hoffnung, dass sie endlich auch beim richtigen Empfänger ankommen. Das gilt heute, galt in früheren Zeiten und wird auch in Zukunft so sein, auch wenn Medien wechseln.

Auch die Aktenkunde hat sich dieses Prozesses angenommen, für Verwaltungsschriftgut aber ein sehr viel feineres Schema entworfen, dass von einem ersten Hinweis auf Form oder Inhalt eines Schreibens (dem Dekret/der Angabe) bis hin zur behändigten Ausfertigung mehr als ein gutes Dutzend verschiedener Stadien oder um es aktenkundlich auszudrücken: Entstehungsstufen kennt.

Allerdings kommen diese Entstehungsstufen in sehr unterschiedlicher Häufung vor. Manche sind in jeder Akte allgegenwärtig, andere fast schon Raritäten. Zu den gängigen Stufen gehören die genehmigten Konzepte und die behändigten Ausfertigungen. Erstere gab man nach der Absendung der Ausfertigungen zu den Akten, um nachzuweisen, welche Schreiben man selbst verschickt hatte, die anderen hob man auf, um zu sehen, welche Schreiben man empfangen hatte. Zusammen bildeten sie in den meisten Fällen einen Vorgang, wuchsen sich zu ganzen Akten aus und wurden um interne Schriftstücke, sogenanntes Memorialschreibwerk, ergänzt. Der Klassiker hierbei ist zumindest in den letzten 100 Jahren der Aktenvermerk. Genehmigte Konzepte, behändigte Ausfertigungen und das Memorialschreibwerk zusammen füllen vermutlich über 95 % aller Akten.

Die Raritäten sind in den Akten viel seltener und deuten in den allermeisten Fällen darauf hin, dass der ursprünglich angedachte Arbeitsprozess aus welchen Gründen auch immer ab- oder zumindest unterbrochen werden musste. Insofern sind sie oft auch inhaltlich interessant, weisen sie doch auf besondere Umstände hin.

Bei weitem nicht jede Akte weist solche seltenen Typen auf. Dass eine Akte aber gleich mehrere derartige Fälle beinhaltet ist ziemlich ungewöhnlich. Die nachfolgenden beiden Vorgänge zeigen, wie sie entstehen können. Sie sind zugleich ein schönes Beispiel dafür, wie kontextabhängig die Interpretation einzelner Schriftstücke ist und wie sehr man bei ihrer Interpretation in die Irre geleitet werden kann.

Irrungen und Wirrungen bei der Erstellung von Schreiben

Die Akte, aus der die nachfolgenden Beispiele stammen, ist die Nummer 732 im Bestand 5 (Geheimer Rat) des Staatsarchivs Marburg und sie wurde in der Geheimen Landkanzlei formiert, die sowohl für den Fürsten als auch für den Geheimen Rat als Kanzlei und Registratur zugleich fungierte.

In dieser Akte geht es um die Bestellung von Geheimen Räten zwischen 1686 und 1803. Innerhalb der Akte gibt es einige einzelne Blätter, fast immer Konzepte der Ernennungen, aber auch mehrere ganze Vorgänge, darunter einen, der im Jahre 1786 spielt, ein Jahr welches in der Landgrafschaft Hessen-Kassel in vielerlei Hinsicht eines des Umbruchs war, vor allem, weil Ende 1785 Landgraf Friedrich verstorben war und sein Sohn Wilhelm schon seit dem Jahreswechsel 1785/86 eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriff, die die Arbeit der Behörden deutlich veränderte. Diesen Veränderungen fielen auch einzelne Personen zum Opfer, deren Dienste man nun nicht mehr benötigte. Zu ihnen gehörte ein Bediensteter der nun verwitweten Landgräfin Philippine, nämlich ihr bisheriger Oberhofmeister Ludwig von Schenck zu Schweinsberg.

Dieser wandte sich nach seiner Entlassung offenbar an den neuen Landgrafen Wilhelm IX. und bat um eine neue Stelle. Das Schreiben selbst ist nicht erhalten, wohl aber die daraufhin am 5. Oktober 1786 verfasste Antwort Landgraf Wilhelms, die sich heute im Familienarchiv der Schencken zu Schweinsberg befindet[1].  

Ausfertigung der Kabinettsorder Wilhelms IX. an Ludwig Schenck zu Schweinsberg vom 5.10.1786
HStA Marburg, 340 Schenck zu Schweisberg-Niederoffleiden, Nr. 168, fol. 5r.

Während der Landgraf in dieser Kabinettsorder[2] noch ganz allgemein erklärte, in Zukunft bei „sich ergebenden Faellen“ auf den Schencken zurückgreifen zu wollen, wurde er im Folgemonat schon konkreter.

Denn am 7.11.1786 wurde der Kriegs- und Domänenrat Bogislaus von Preuß per landesherrlichem Reskript von Marburg nach Rinteln versetzt, um dort den Posten des in Pension geschickten Kammerrats Kulenkampf zu übernehmen[3]. Die deshalb in Marburg, also in der Nähe des Stammsitzes der Schencken frei gewordene Stelle musste besetzt werden, und der Landgraf sah offenbar eine Möglichkeit dem Schencken gegenüber Wort zu halten.

Deshalb teilte der Landgraf der Kriegs- und Domänenkammer (KDK), der damaligen obersten Finanzbehörde der Landgrafschaft, durch ein Landesherrliches Reskript mit, dass er den Schencken „nacher Marburg placiret“ habe. In Marburg sollte dieser sich zusammen mit dem schon dort arbeitenden Kriegs- und Domänenrat Piepenbrinck um die Cameralia kümmern. Die KDK wurde aufgefordert, die Gehaltszahlung vorzubereiten, vor allem aber das Konzept einer Instruktion für den neuen Amtsinhaber zu entwerfen und dem Landgrafen bzw. dem Geheimen Rat vorzulegen.

Von diesem Schreiben gibt es in der Akte 5/732 fol. 138r-v ein Konzept. Es wurde von Johann Franz Kunckel geschrieben, der 1786 im engsten Umkreis des Landgrafen zu finden ist und regelmäßig nicht nur die Protokolle der Sitzungen des Geheimen Rats schrieb und zahlreiche Konzepte für diesen verfasste, sondern auch derjenige war, der den Landgrafen auf Reisen begleitet und seinen Schriftverkehr vorbereitet, zudem mit einigen sensiblen Aufträgen beauftragt wurde, seine rechte Hand sozusagen[4].

Das Ende des Konzeptes, geschrieben von Kunckel, ohne Beglaubigung.
HStA Marburg, 5/732, fol. 138v.

Da sich in den Protokollen des Geheimen Rates kein Hinweis auf dieses Thema findet, auch kein Schreiben, mit dem sich die KDK oder die verbliebenen Marburger Bediensteten wegen der Stellenbesetzung an den Landgrafen wandten, muss davon ausgegangen werden, dass der Fürst – seine Zusage aus dem Oktober im Hinterkopf – von sich aus auf den Gedanken kam, die Stelle mit dem Schencken zu besetzen.

Das Konzept an die KDK ist nicht unterschrieben oder abgezeichnet, wohl aber mit einem Expeditionsvermerk versehen worden. Ohne Genehmigungsvermerk kann es zunächst einmal nur als Konzept bezeichnet werden. Dennoch muss man davon ausgehen, dass der Fürst mit dem Inhalt des Schreibens einverstanden war und Kunckel hier nicht eigenmächtig agiert hat. Faktisch ist es also ein genehmigtes Konzept gewesen, was dem Stück selbst jedoch nicht anzusehen ist. In der Aktenkunde wird die quasi nur erschlossene Genehmigung durch die Einklammerung des Wortes „genehmigt“ angedeutet. Dieses Konzept wäre also tatsächlich ein [genehmigtes] Konzept.

Die Ausfertigung müsste an die KDK gegangen sein. In deren Überlieferung konnte sie bisher aber leider nicht gefunden werden. Dass wir dennoch eine Vorstellung haben, wie die Ausfertigung ausgesehen hat, haben wir der Tatsache zu verdanken, dass von ihr beim Absender eine Abschrift erstellt und an den Betroffenen, also den Schencken zu Schweinberg gesandt wurde, die sich erhalten hat[5]. An ihr erkennt man, dass der Landgraf die Ausfertigung selbst unterschrieben und der Geheime Etat-Minister und Rat Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel gegengezeichnet hat. Es ist anzunehmen, dass die Ausfertigung genauso bearbeitet wurde und sie auch äußerlich sehr ähnlich ausgesehen hat. Die Gegenzeichnung durch von Fleckenbühl erfolgte im Übrigen in dessen Funktion als Direktor der beiden Geheimen Kanzleien sozusagen als oberster Repräsentant der Kanzlei.

Bleibt die Frage, was mit der nicht überlieferten Ausfertigung passiert ist. Erreichte sie ihren Empfänger überhaupt?  Ja! Und nachzuweisen ist das über das Protokollbuch der KDK.

Diesem ist zu entnehmen, dass das Schreiben am 13.11.1786 verhandelt wurde. Die Räte beschlossen dabei zwei Dinge[6]: Erstens sollte der Kammerzahlmeister eine Nachricht erhalten, weil er die Gehaltszahlungen in Zukunft organisieren sollte. Zudem wurde die Erstellung der angeforderten Instruktion nach dem Muster der Piepenbrinckschen angeordnet.

KDK Protokoll der Sitzung vom 13.11.1786, HStA Marburg, Protokolle II Cassel, C g 2, Nr. 24 d.

Letzteres geschah dann auch. Unter dem Datum des 2.12.1786 schickte die KDK das Konzept einer Instruktion mit einem Begleitschreiben an den Landesherrn. Sieht man sich dabei die Datierung am Anfang der Instruktion wie an ihrem Ende an, wird deutlich, dass die Konzeption der Instruktion noch im November erfolgte, denn während das Tagesdatum offenblieb, wurde der Monat November an beiden Stellen vorgegeben. Als später die Versendung nahte, wurde auch noch das Tagesdatum „2“ ergänzt, ohne daran zu denken, dass inzwischen der Dezember angefangen hatte.

Anfang des in der Geheimen Landkanzlei überarbeiteten Konzepts, das ursprünglich von der KDK entworfen worden war.
HstA Marburg, 5/732, fol. 144r.

Die aufgrund eines nicht überlieferten Konzepts erstellte Reinschrift des Begleitschreibens[7] wurde zunächst kollationiert (Mitte unten) und dann von fast allen Mitgliedern der KDK unterschrieben. Schließlich gelangte es zum Geheimen Rat, wo es am 3.12.1786 präsentiert wurde. Es ist also eine behändigte Ausfertigung. Anschließend wurde das Schreiben ins Protokoll eingetragen und am 5. Dezember als 22. Stück der Sitzung des Geheimen Rats ins Geheime-Rats-Protokoll eingetragen. Dem Protokollanten ist dabei  zunächst ein Fehler unterlaufen, denn auf dem eingegangenen Bericht der KDK hat er es zunächst als 21. Stück vermerkt, die Zahl dann aber korrigiert.  

Behändigte Ausfertigung des Berichts der KDK vom 2.12.1786. Unten links das Präsentatum, oben in der Mitte der Protokollvermerk aus dem Protokoll des Geheimen Rats. HStA Marburg, 5/732, fol. 142r

Aber unabhängig davon: Der Geheime Rat segnete die Instruktion ab und entschied, dass sie expediert werden soll. Der entsprechende Beschluss wurde im Protokollbuch eingetragen und zudem auf der Rückseite des Schreibens vermerkt.

Auszug aus dem Protokoll des Geheimen Rats vom 5.12.1786, HStA Marburg, Protokolle II Cassel, Cc 6, 1 d.
Vermerk der Resolution des Geheimen Rates vom 5.12.1786., HStA Marburg, 5/732, fol. 143v.

Zurück zum 7. November. Neben dem Reskript an die KDK wurde von Kunckel an jenem Tag noch ein weiteres Schreiben entworfen. Das entsprechende Konzept ist ebenfalls in der Akte des Geheimen Rates überliefert. Auch hier fehlt jede Art der Genehmigung, im Gegensatz zum Konzept des Reskriptes gibt es hier allerdings nicht einmal einen Expeditionsvermerk. Ginge man allein von diesem Stück aus, kann als Entstehungsstufe also nur „Konzept“ festgestellt werden. Ob es jemals in eine Reinschrift umgesetzt wurde, ist nicht zu erkennen. Das ergibt sich erst aus dem Kontext, vor allem aber aus der Gegenüberlieferung.

Denn glücklicherweise ist in der Überlieferung der Schencken zu Schweinsberg die Ausfertigung erhalten geblieben.  Insofern ist zu präzisieren, dass es sich bei diesem Konzept um ein [genehmigtes] Konzept handelt.

Auf der Ausfertigung selbst sind weder ein Präsentatum noch andere Empfängervermerke vorhanden, was sicherlich in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass der Empfänger – auch wenn er zuvor zum Hofstaat gehörte – hier als Privatmann agierte, und Privatpersonen verzichten bis heute in der Regel auf so etwas wie ein Präsentatum bei einem eingehenden Schreiben. Ohne Kontext ist auch diese Schreiben nur als Ausfertigung zu bezeichnen, erst der Kontext der Überlieferung im Archiv der Schencken macht daraus eine [behändigte] Ausfertigung.

Kabinettsorder Landgraf Wilhelms IX. an Ludwig von Schenck zu Schweinsberg vom 7.11.1786.
HStA Marburg, 340 Schenck zu Schweinsberg-Niederoffleiden, Nr. 168, fol. 7r.

Wie im Text angekündigt, wurde dem Schreiben eine Kopie des an die KDK geschickten Reskriptes beigefügt. Durch diese Kabinettsorder erfuhr auch Ludwig von Schenck, was der Landgraf beschlossen hatte.

Wir können aufgrund des fehlenden Präsentatums nicht mehr sagen, wann das Schreiben beim Schencken angekommen ist, es dürfte aber kaum länger als einige wenige Tage gedauert haben. Sein Amt hat er jedoch nicht lange ausgeübt. Schon am 5.12.1786 schrieb er an den Landgrafen und bat um Entlassung, da er auf seiner neuen Stelle nur noch weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens erhalten würde.

Von diesem Bericht gibt es leider kein erhaltenes Konzept, sondern nur die Ausfertigung, auf der es aber keinerlei Bearbeitungsspuren des Landgrafen oder des Geheimen Rats gibt. Lediglich die Tatsache, dass der Landgraf auf dieses Schreiben reagierte und die daraus resultierende Überlieferung im Bestand 5 verdeutlichen, dass es vom Empfänger überhaupt zur Kenntnis genommen wurde, es sich also um eine [behändigte] Ausfertigung handelt.

Das Schreiben des Schencken wurde offenbar nicht in die Sitzungen des Geheimen Rates gegeben. In keinem der Protokolle ist es aufgeführt. Wie schon bei den Schreiben vom Oktober und vom November hat der Landgraf seine Entscheidungen sichtlich ohne Beratung mit den Räten, sondern allein getroffen und die Schreiben jeweils von Kunckel konzipieren lassen. Vielleicht erklärt das auch die fehlenden Genehmigungsvermerke auf den Konzepten, denn wenn Wilhelm die Schreiben in seinem Kabinett erstellen ließ und sich dabei immer desselben Sekretärs und vielleicht eines Schreibers bediente, dann waren prozesssteuernde Vermerke und Verfügungen überflüssig. Im Falle des Schreibens vom 5. Oktober liegt die Vermutung nahe, dass Kunckel nicht nur die Reinschrift erstellt, sondern wie in den anderen Fällen auch, das Konzept erstellt hat.

Am 5.12.1786 kam es dann zur Überschneidung beider Handlungsstränge. Während man in der Geheimen Landkanzlei das Konzept der Instruktion überarbeitete, schrieb Ludwig Schenck zu Schweinsberg sein Entlassungsgesuch, wodurch sich die Instruktion eigentlich erledigte. Wann genau das Schreiben des Schencken vom 5.12.1786 beim Fürsten ankam, ist nicht mehr nach zu vollziehen, weil es kein Präsentatum gibt. Spätestens am 7. Dezember dürfte es angekommen sein, denn am 8. reagierte der Landgraf.

Bis dahin aber wurde das von der KDK erstellte und vom Landgrafen inhaltliche genehmigte Konzept der Instruktion bei der Geheimen Landkanzlei angepasst. Ort und Datum am Anfang des Konzeptes wurde dem Datum der Genehmigung entsprechend umformuliert. Allerdings vergaß man, beides auch am Ende des Konzeptes zu korrigieren.

Anschließend wurde eine Reinschrift erstellt[8] und diese auch noch kollationiert, wie der entsprechende kleine Vermerk auf der ersten Seite der Reinschrift unten rechts beweist. Auch der Geheime Rat Fleckbühl genannt Bürgel zeichnete die Reinschrift noch ab. Die Vollziehung durch Wilhelm erfolgte aber nicht mehr. Und so bleibt die Entwicklung dieses Schreibens in der seltenen Fassung einer collationierten Reinschrift stecken und wird zu unserem Glück nicht einfach vernichtet, sondern zur Akte gegeben.

Ende des Reskriptes mit Gegenzeichnung des Fleckenbühls gen. Bürgel, aber ohne Unter-
schrift des Landgrafen. HStA Marburg, 5/732, fol. 150v.

Aufgrund der neuen Sachlage mussten nun neue Schreiben erstellt werden. Einmal die offizielle an die Allgemeinheit gerichtete Entlassungsurkunde und darüber hinaus ein persönliches an den Schencken gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts. Beides wurde umgehend in Angriff genommen.

Für das persönliche Schreiben wurde das Konzept einer Kabinettsorder erstellt, das erneut keinen Genehmigungsvermerk aufweist, wohl aber einen Expeditionsvermerk, dem wir entnehmen können, dass es noch am selben Tag versandt wurde. Es liegt also auch hier wieder ein Konzept vor, dem man nicht ansehen kann, dass es genehmigt wurde, bei dem man dies nur über den Kontext und die Gegenüberlieferung nachweisen kann. Zum Glück hat sich in der Schenckschen Überlieferung die Ausfertigung erhalten, unterschrieben vom Landgrafen, aber eben auch hier ohne jede Bearbeitungsspur, die die Behändigung anzeigen würde. Zusammenfassend kann man aber auch hier von einem [genehmigten] Konzept und einer [behändigten] Ausfertigung sprechen.

Wieder anders ist es beim eigentlichen Entlassungsschreiben. Von diesem gibt es weder ein Konzept, noch eine Ausfertigung, sondern nur – und das ist erneut etwas Seltenes – eine korrigierte Reinschrift als Konzeptersatz.

Entstanden ist diese Form dadurch, dass nach der Produktion der Reinschrift festgestellt wurde, dass der Text des Schreibens falsch war. Ludwig von Schenck zu Schweinsberg sollte eben nicht zum Geheimen Rat ernannt werden, wie der Text aussagt, sondern nur den „Character Geheimer Rath“ erhalten. Dass dieser Fehler entstand, ist nicht verwunderlich, denn auch die Formulierung in der Ordre „… und habe … die Befehle dahin Gnädigst ertheilet, daß solcher [der Abschied, K.U.] demselben als Geheimer-Rath ausgefertigt werde“ ist eher so zu verstehen, dass es um eine Stelle als Geheimer Rat und nicht um einen entsprechenden Titel geht. Vermutlich war der mündliche Befehl des Fürsten missverständlich, sodass beide Konzepte diese Interpretation enthielten. Immerhin wurde der Fehler beim Reskript noch rechtzeitig bemerkt.

Das ursprüngliche Konzept des Reskriptes ist dann nach dem Bemerken des Fehlers, vermutlich weil es nun überflüssig war, vernichtet worden. Man hatte ja „was Besseres“, das nicht nur den endgültigen Text wiedergab, sondern auch die Überarbeitung zeigte. Die Ersatzfunktion dieser korrigierten Reinschrift wird auch durch den schließlich noch oberhalb des Textes angebrachten Vermerk „Loco copiae“, also „an Stelle eines Konzeptes“ deutlich gemacht. Damit war der Vorgang zur Ernennung und Entlassung des Schencken abgeschlossen und konnte geschlossen werden.

Überarbeitete Reinschrift des Reskriptes vom 8.12.1786, HStA Marburg 5/732, fol. 148r.

Dass auch die Interpretation der Entstehung seltener Entstehungsstufen Probleme aufwerfen kann, zeigt ein zweiter Vorgang aus dieser Akte, der in der kommenden Woche in diesem Blogg vorgestellt wird.


[1]     HStA Marburg, 340 Schenck zu Schweinsberg-Niederoffleiden, Nr. 168, fol. 5r.

[2]     Zur Verwendung der Kabinettsorder in Hessen-Kassel siehe: Hans-Enno Korn: Kabinettsordres. Ein Kapitel Aktenkunde, in: Der Archivar 26 (1973), Sp. 225-232.

[3]     Das Konzept findet sich in der Akte 5/5089 des Staatsarchivs Marburg zusammen mit dem Konzept eines Schreibens an Kulenkampf. Beide sind von Kunckel geschrieben.

[4]     Das wird besonders deutlich in dem „Extract Gnädigster Resolutionen de dato Weisenstein den 7ten August 1786“, wo es heißt: „Die auf Serenissimi hochfürstliche Durchlaucht höchsten Befehl durch den Regierungs Rath Kunckel bewürkte vorläufige Untersuchung des Vorgangs, daß während des höchsten Abwesenheit in dem Hochfürstlichen Cabinet der Schrank und Schublade, worinnen Kleinodien und Kostbarkeiten, offen befunden worden.“  (HStA Marburg, 4a, 93 Nr. 17).

[5] HStA Marburg, 340 Schenck zu Schweisberg- Niederoffleiden, Nr. 168, fol. 9r.

[6] Dem Protokollbuch ist aber noch mehr zu entnehmen. Vortragender Rat war Herr von Dörnberg aus dem 4. Departement und Herr Reichel wurde als Konzipient und/oder Kanzlist ernannt.

[7] StA Mr, 5/732, fol. 142r.

[8] HstA MR, 5/732, fol. 149r-150v

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Karsten Uhde (18. März 2020). Seltene Entstehungsstufen – Irrungen und Wirrungen. Archivwelt. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cw31


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